Details Verwendung Mittel IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V.

Details Verwendung Mittel IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V.

1) Richtlinien für eine Verwendung von Mitteln des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V., insbesondere im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten des Baltische Historische Kommission e. V.
2) Angabe der Jahre in denen Mittel des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V. verwandt wurden und deren Höhe in Euro.
3) Angabe ob Kenntnis darüber existiert, dass es Personen gibt, die Mitarbeiter des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. und Mitglied des Baltische Historische Kommission e. V. sind, ggf. die Anzahl solcher Personen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details Verwendung Mittel IKGN e. V. …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details Verwendung Mittel IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V. [#288479]
Datum
18. September 2023 14:49
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details Verwendung Mittel IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V. 1) Richtlinien für eine Verwendung von Mitteln des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V., insbesondere im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten des Baltische Historische Kommission e. V. 2) Angabe der Jahre in denen Mittel des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V. verwandt wurden und deren Höhe in Euro. 3) Angabe ob Kenntnis darüber existiert, dass es Personen gibt, die Mitarbeiter des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. und Mitglied des Baltische Historische Kommission e. V. sind, ggf. die Anzahl solcher Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288479/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes am 21. Septembe…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Details Verwendung Mittel IKGN e. V. für Angelegenheiten Baltische Historische Kommission e. V. [#288479]
Datum
4. Oktober 2023 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes am 21. September 2023 zu den nachfolgenden Fragen gestellten Antrag geben wir statt. 1) Richtlinien für eine Verwendung von Mitteln des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V., insbesondere im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten des Baltische Historische Kommission e. V. Es wurden weder in diesem Haushaltsjahr, noch in den vorangegangenen Haushaltsjahren, Mittel des Nordost-Instituts - Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e.V. (IKGN) - an der Universität Hamburg für Angelegenheiten der Baltischen Historischen Kommission e.V. (BHK) verwandt. 2) Angabe der Jahre in denen Mittel des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. für Angelegenheiten des Baltische Historische Kommission e. V. verwandt wurden und deren Höhe in Euro. Entsprechend der Antwort zu Frage 1 liegen keine Informationen vor. 3) Angabe ob Kenntnis darüber existiert, dass es Personen gibt, die Mitarbeiter des Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V. und Mitglied des Baltische Historische Kommission e. V. sind, ggf. die Anzahl solcher Personen. Es gehört zur wissenschaftlichen Aufgabe und akademischen Vernetzung, dass MitarbeiterInnen des IKGN in entsprechenden historischen Kommissionen und Verbänden/Arbeitsgruppen Mitglieder sind. Es sind derzeit vier wissenschaftliche MitarbeiterInnen des IKGN, deren Forschungsschwerpunkt im Baltikum liegt, Mitglieder der BHK. Die Auskunft ist gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Im Auftrag Christel Franz Mit freundlichen Grüßen