Details zu CO2 Berechnungen

Anfrage an: Stadt Augsburg

In der Instagram-Story von Frau Eva Weber vom 4.März 2024 wurde der folgende Text geteilt: "Rekordabnahme des CO2-Verbrauchs. 6,5t CO2 im Jahr 2023 verbrauchte jede Augsburgerin und jeder Augsburger durchschnittlich, 20% weniger als 2016. Deutschlandweit liegt der Jahresverbrauch im Schnitt bei 10,5t CO2 pro Kopf.

Ich bin etwas verwirrt und bitte um Klarstellung: Ich vermute 6,5 Tonnen sind nur die leitungsgebundenen Emissionen, der Vergleichswert von 10,5 sind wahrscheinlich die Gesamtemissionen inklusive Verkehr. Ist dies korrekt? Falls ja, werden hier Fehlinformationen verbreitet und ich bitte um Richtigstellung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Mathilda Brot
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Stadt Augsburg Details
Von
Mathilda Brot
Betreff
Details zu CO2 Berechnungen [#301994]
Datum
5. März 2024 10:00
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Instagram-Story von Frau Eva Weber vom 4.März 2024 wurde der folgende Text geteilt: "Rekordabnahme des CO2-Verbrauchs. 6,5t CO2 im Jahr 2023 verbrauchte jede Augsburgerin und jeder Augsburger durchschnittlich, 20% weniger als 2016. Deutschlandweit liegt der Jahresverbrauch im Schnitt bei 10,5t CO2 pro Kopf. Ich bin etwas verwirrt und bitte um Klarstellung: Ich vermute 6,5 Tonnen sind nur die leitungsgebundenen Emissionen, der Vergleichswert von 10,5 sind wahrscheinlich die Gesamtemissionen inklusive Verkehr. Ist dies korrekt? Falls ja, werden hier Fehlinformationen verbreitet und ich bitte um Richtigstellung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot Anfragenr: 301994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301994/
Mit freundlichen Grüßen Mathilda Brot
Stadt Augsburg
Sehr geehrte Frau Brot, die städtische Informationsfreiheitssatzung (abrufbar unter https://www.augsburg.de/filea…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Details zu CO2 Berechnungen [#301994]
Datum
18. März 2024 15:49
Status
Sehr geehrte Frau Brot, die städtische Informationsfreiheitssatzung (abrufbar unter https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/14/1400.pdf) sieht in § 1 Abs. 1 vor, dass die antragstellende Person Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Augsburg sein muss. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Anschrift mit zur Prüfung dieser Voraussetzung. Des Weiteren ist gemäß § 1 Abs. 1 IFS Voraussetzung des Informationszugangs, dass ein berechtigtes, nicht auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse an den amtlichen Informationen glaubhaft dargelegt wird. Ihr untenstehender Antrag enthält keinerlei Ausführungen dazu, so dass wir um Ergänzung bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg
Sehr geehrte Frau Brot, wir kommen zurück auf unsere untenstehende Anfrage, auf die wir leider keine Rückmeldung…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Details zu CO2 Berechnungen [#301994]
Datum
4. April 2024 14:32
Status
Sehr geehrte Frau Brot, wir kommen zurück auf unsere untenstehende Anfrage, auf die wir leider keine Rückmeldung erhalten haben. Unabhängig davon räumen wir ein, dass in dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Sharepic beim Vergleich der genannten CO²-Werte tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist, den wir zu entschuldigen bitten. Die Methode Klimaschutz-Planer zu der genannten Zahl von 6,5 t CO² ist in den Klimaschutzberichten 2018 und 2024 nachzulesen: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/klima-energie/klimaschutzberichte Die Information zu den 10,5 t CO² finden sich hier: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt-zentrale-handlungsfelder#bedarfsfelder Mit freundlichen Grüßen