Details zu den positiven PCR Testen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Zu jedem positiven PCR der ihnen gemeldet wird:
- ursächlicher Anlass für den Test
- die Sequenzen der Primerproben 
- welche Zielgene wurden in welchen Ausmaßen ermittelt
- der CQCT-Wert des Test
- der Hersteller des Test
- wie oft wurde der Test pro Person wiederholt (wie sind die jeweiligen Ergebnisse der Wiederholungen)
- welche weiteren diagnostische Test wurden gemacht um eine Infektion zu bestätigen
- welche Symptome traten beim positiv getesteten auf

Die Fragen sollten sie praktisch ohne Aufwand aus den "ff" beantworten können.

Vielen Dank im voraus

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu jedem positiv…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Details zu den positiven PCR Testen [#197798]
Datum
25. September 2020 12:15
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu jedem positiven PCR der ihnen gemeldet wird: - ursächlicher Anlass für den Test - die Sequenzen der Primerproben  - welche Zielgene wurden in welchen Ausmaßen ermittelt - der CQCT-Wert des Test - der Hersteller des Test - wie oft wurde der Test pro Person wiederholt (wie sind die jeweiligen Ergebnisse der Wiederholungen) - welche weiteren diagnostische Test wurden gemacht um eine Infektion zu bestätigen - welche Symptome traten beim positiv getesteten auf Die Fragen sollten sie praktisch ohne Aufwand aus den "ff" beantworten können. Vielen Dank im voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197798/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.09.2020 Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.09.2020
Datum
28. September 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-177. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.09.2020 Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Information…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.09.2020
Datum
2. November 2020 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1.- 7. Es liegen keine amtlichen Informationen zu Ihrer Anfrage vor. Die an das Robert Koch-Institut übermittelten Informationen sind auf die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Mitteilungspflichten begrenzt. 8. Informationen zur statistischen Aufteilung von Symptomen sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html 8. Tabelle 2 veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen

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Cornelia Reppert
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.09.2020 [#197798] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank f…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 25.09.2020 [#197798]
Datum
2. November 2020 20:24
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort über die ich so entsetzt bin das ich sie nicht wirklich glauben kann! Können sie mir bitte erklären warum es zu diesen wichtigen Eckdaten keine amtlichen Informationen gibt? Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 197798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197798/