Details zu Funkanlagenstandorten auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Neustrelitz/MV

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Auf dem Gelände des
Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Neustrelitz
Woldegker Chaussee 50
17235 Neustrelitz
sind auf dem Luftbild (53.34739272250381 Nord, 13.121655791456531 Ost) deutlich ein Gebäude mit Gittermast und Satelliten-Antenne zu erkennen.
Siehe:
https://goo.gl/maps/FY8qoH6hye7KSP7p9

Leider sind die beiden Funkanlagenstandorte in Ihrer EMF-Karte bislang nicht aufgeführt.

Bitte senden Sie mir zu diesen Funkanlagenstandorten
- die Standortbescheinigung
- das Datenblatt der Funkanlage

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem Gelände d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu Funkanlagenstandorten auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Neustrelitz/MV [#248055]
Datum
1. Mai 2022 22:07
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Neustrelitz Woldegker Chaussee 50 17235 Neustrelitz sind auf dem Luftbild (53.34739272250381 Nord, 13.121655791456531 Ost) deutlich ein Gebäude mit Gittermast und Satelliten-Antenne zu erkennen. Siehe: https://goo.gl/maps/FY8qoH6hye7KSP7p9 Leider sind die beiden Funkanlagenstandorte in Ihrer EMF-Karte bislang nicht aufgeführt. Bitte senden Sie mir zu diesen Funkanlagenstandorten - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248055/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> der Schutz dieser technischen Anlage vor Sabotageakten ist wichtiges staa…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Neustrelitz/MV [#248055]
Datum
4. Mai 2022 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Schutz dieser technischen Anlage vor Sabotageakten ist wichtiges staatliches Interesse. Damit sind solche Informationen, deren Kenntnis – ob als Einzelinformationen oder in ihrer Gesamtheit – Sabotageakte ermöglicht, vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Die Weitergabe von Informationen ist hier untersagt. Es liegt hierzu keine Inbetriebnahmeanzeige vor. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten auf dem Gelände des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Neustrelitz/MV [#248055]
Datum
6. Mai 2022 16:26
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248055/