Details zu Funkanlagenstandorten

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte senden Sie mir zu folgenden Funkanlagenstandorten
- 247209
- 247088
- 87012142
- 247208
- 240971
- 247044
- 241282
- 241283
- 247193
- 247171
jeweils
- die Standortbescheinigung
- das Datenblatt der Funkanlage
Sollte dies nicht möglich sein, erbitte ich um eine Information.
Vielen Dank!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 0 Follower:innen
Christopher Sakel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Details zu Funkanlagenstandorten [#224056]
Datum
28. Juni 2021 09:00
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir zu folgenden Funkanlagenstandorten - 247209 - 247088 - 87012142 - 247208 - 240971 - 247044 - 241282 - 241283 - 247193 - 247171 jeweils - die Standortbescheinigung - das Datenblatt der Funkanlage Sollte dies nicht möglich sein, erbitte ich um eine Information. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel Anfragenr: 224056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224056/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christopher Sakel

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Sakel, da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar si…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Details zu Funkanlagenstandorten [#224056]
Datum
5. Juli 2021 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sakel, da die von Ihnen gewünschten Informationen hier nicht ohne weiteren Aufwand abrufbar sind, wird Ihre Anfrage nach vorläufiger Einschätzung nicht kostenfrei ergehen können. Die maximal zulässige Gebühr beträgt laut IFGGebV "bis zu 500 Euro". Die Gebühr richtet sich nach dem individuell zurechenbaren Bearbeitungsaufwand, der erst nach Bearbeitung der Anfrage genau bezifferbar ist. Sollten Sie an Ihrem Informationszugangsbegehren festhalten, teilen Sie mir dies bitte mit. Freundliche Grüße