Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" zu "§1 IFG" mitgeteilt 2023-09-12 durch Herder-Institut e. V.
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung"
1) Anzahl und Status (Mitarbeiter, Dritte) der an der Prüfung beteiligten Personen
2) Falls mehr als eine Person an der Prüfung beteiligt war, Angabe, ob das Ergebnis einstimmig erzielt wurde, falls nicht, Angabe zur Stimmenverteilung (z. B. ja/nein/Enthaltung).
3) Wurde das IFG konsultiert? Es lautet im IFG "soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient", aber Herder-Institut e. V. schreibt ohne erkennbaren Zusammenhang "noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen".
Sachverhalt:
1.
https://fragdenstaat.de/a/287854
2023-09-12 17:12 Schreiben von Herder-Institut e. V. :
"nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das
Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht
auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch
öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."
2.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html
"(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient."
3.
Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben".
3.1
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."
3.2
https://dserver.bundestag.de/btd/19/307/1930790.pdf
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2019 und 2020
"6.1 Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V., Marburg"
"Der Bundesanteil, der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aus Mitteln des § 96 BVFG bereitgestellt wurde, betrug 2,727 Mio. Euro (2019) bzw. 2,825 Mio. Euro (2020)."
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. September 2023
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17. Oktober 2023
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