Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" zu "§1 IFG" mitgeteilt 2023-09-12 durch Herder-Institut e. V.

Anfrage an: Herder Institut e. V.

Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung"
1) Anzahl und Status (Mitarbeiter, Dritte) der an der Prüfung beteiligten Personen
2) Falls mehr als eine Person an der Prüfung beteiligt war, Angabe, ob das Ergebnis einstimmig erzielt wurde, falls nicht, Angabe zur Stimmenverteilung (z. B. ja/nein/Enthaltung).
3) Wurde das IFG konsultiert? Es lautet im IFG "soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient", aber Herder-Institut e. V. schreibt ohne erkennbaren Zusammenhang "noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen".

Sachverhalt:
1.
https://fragdenstaat.de/a/287854
2023-09-12 17:12 Schreiben von Herder-Institut e. V. :
"nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das
Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht
auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch
öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen."

2.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html

"(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient."

3.
Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben".

3.1
https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung

"Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste."

3.2
https://dserver.bundestag.de/btd/19/307/1930790.pdf
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2019 und 2020

"6.1 Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V., Marburg"

"Der Bundesanteil, der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aus Mitteln des § 96 BVFG bereitgestellt wurde, betrug 2,727 Mio. Euro (2019) bzw. 2,825 Mio. Euro (2020)."

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details zu "inzwischen erfolgter…
An Herder Institut e. V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" zu "§1 IFG" mitgeteilt 2023-09-12 durch Herder-Institut e. V. [#288212]
Datum
13. September 2023 13:13
An
Herder Institut e. V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zu "inzwischen erfolgter juristischer Prüfung" 1) Anzahl und Status (Mitarbeiter, Dritte) der an der Prüfung beteiligten Personen 2) Falls mehr als eine Person an der Prüfung beteiligt war, Angabe, ob das Ergebnis einstimmig erzielt wurde, falls nicht, Angabe zur Stimmenverteilung (z. B. ja/nein/Enthaltung). 3) Wurde das IFG konsultiert? Es lautet im IFG "soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient", aber Herder-Institut e. V. schreibt ohne erkennbaren Zusammenhang "noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen". Sachverhalt: 1. https://fragdenstaat.de/a/287854 2023-09-12 17:12 Schreiben von Herder-Institut e. V. : "nach inzwischen erfolgter juristischer Prüfung steht fest, dass das Herder-Institut nicht unter die Norm des §1 IFG fällt und daher nicht auskunftspflichtig ist, da wir weder eine Behörde des Bundes sind noch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen." 2. https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." 3. Bund und Länder finanzieren den Herder-Institut e. V. "zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben". 3.1 https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__96.html Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) § 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung "Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste." 3.2 https://dserver.bundestag.de/btd/19/307/1930790.pdf Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 2019 und 2020 "6.1 Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft e. V., Marburg" "Der Bundesanteil, der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aus Mitteln des § 96 BVFG bereitgestellt wurde, betrug 2,727 Mio. Euro (2019) bzw. 2,825 Mio. Euro (2020)."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288212/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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