Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße

Fragen an das Amt 140, Brand- und Katastrophenschutz:

Unter
https://www.kreis-soest.de/sicherheit-ordnung/alle-themen/buergernotfunk
schreibt der Kreis Soest/NRW:

"
Bürgernotfunk

Der Kreis Soest und die Feuerwehren im Kreis Soest unterstützen das Projekt Bürgernotfunk.
Es soll helfen, dass Bürgerinnen und Bürger auch bei einem flächendeckenden Stromausfall den Notruf absetzen können, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer).

Denn: Wenn der Strom flächendeckend ausfällt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen.
Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (für die Polizei) nicht mehr anrufen kann.
In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden umgehend Anlaufstellen („Leuchttürme“) ein, wo die Bevölkerung Hilfe bekommen kann.
Oft sind es Feuerwehrhäuser, die untereinander über Funk verbunden sind.
Damit die Bürgerinnen und Bürger diese „Leuchttürme“ nicht nur fußläufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen können, kann der Bürgernotfunk helfen.
Freiwillige mit geeigneten Funkgeräten stellen eine Funkverbindung zum nächsten „Leuchtturm“ her und rufen so Hilfe.

Wie mache ich mit?

Sobald der Strom flächendeckend ausgefallen ist, schalten Sie Ihr PMR-Funkgerät auf Kanal 1 und hängen ein ausdruckbares Schild gut sichtbar auf.
Mit dem Schild werden Sie zu einer Bürgernotfunk-Anlaufstelle.
Jemand, der nun Hilfe benötigt, selbst aber kein Funkgerät besitzt, kann zu Ihnen kommen und einen Hilferuf absetzen lassen.
Es können auch kranke Menschen oder Menschen mit einem Handicap mitmachen, um im Bedarfsfall Hilfe rufen zu können.

Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben ihr eigenes Funknetz, welches mit PMR-Funkgeräten nicht zu erreichen ist.
Die behördliche Seite hält deshalb für solche Ausnahmefälle PMR-Funkgeräte vor.
So lassen sich Brücken bauen zwischen der Bevölkerung, staatlichen Stellen und Hilfsorganisationen.
[...]

Sich beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen

Wer mitmachen möchte, kann sich gerne beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen.
Einfach unten auf die Schaltfläche klicken.
Der Kreis trägt Sie dann auf einer Karte ein (siehe am Ende dieser Seite).

Steht Bürgernotfunk in Konkurrenz zu Feuerwehr / Hilfsorganisationen oder Notfunkprojekten der Funkamateuren oder CB-Funker?

Ganz und gar nicht.
Je mehr Menschen sich in einer Krise kommunikativ vernetzen, desto sinnvoller ist es.
Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden verfügen beispielsweise über den Tetra-Digitalfunk, den Analogfunk oder auch Möglichkeiten der Satellitentelefonie.
[...]
Funkamateure können bei Stromausfall sowohl Behörden und die Bevölkerung sogar weltweit miteinander vernetzen und so im ausgewiesenen Krisenfall mit ihrem Wissen und ihrer Technik unterstützen.
Auch vorhandene CB-Funk-Projekte (engl. citizens band radio; Jedermannfunkanwendung im 11m-Band) fördern die Kommunikation ohne Stromnetz.

Der Bürgernotfunk ist ein Projekt für Jedermann, ohne spezielle Kenntnisse und mittels kostengünstiger Technik, die in der Regel von einem Laien bedient werden kann. Daher fiel die Wahl bewusst auf den Jedermannfunkdienst PMR.

PMR-Funkgeräte können die oben genannten autarken und gut funktionierenden Inseln miteinander verbinden und bei einem flächendeckenden Stromausfall Gefahrenabwehr und Bevölkerung effektiver zueinander bringen.

Das Projekt Bürgernotfunk muss zunächst wachsen.
Auch Feuerwehrstandorte können PMR-Funkgeräte vorhalten.
Sie werden im Krisenfall ebenfalls zu wichtigen Anlaufstellen in der Bevölkerung.

Für welche Regionen ist der Bürgernotfunk?

Das System ist so aufgebaut, dass es keine räumlichen Grenzen gibt.
Je mehr Menschen mitmachen, desto dichter wird das Netzwerk.

Gibt es Regeln zu beachten?

Wichtigster Grundsatz ist, dass der Bürgernotfunk nur bei einem flächendeckenden Stromausfall (Blackout) greift, wenn keine andere Kommunikationsmöglichkeit mehr funktioniert.
[...]

[Link der Karte:]
https://gis.kreis-soest.de/portal/apps/opsdashboard/index.html#/ebada09046bd4e79aef6e26e9e20b53b
[...]
"

Die Karte zeigt auch Bürgernotfunk-Funkstellen in Ihrer Stadt, z.B.:
Anzahl PMR-Funkgeräte: 2, Örtlichkeit: Merowingerstraße 2, 67433, Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz, DEU

Meine Frage:

In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen Seite" in der Stadt (also die Stadtverwaltung und alle Feuerwehrgerätehäuser) PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vor?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße [#272836]
Datum
12. März 2023 10:13
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an das Amt 140, Brand- und Katastrophenschutz:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Unter<< Antragsteller:in >> https://www.kreis-soest.de/sicherheit-ordnung/alle-themen/buergernotfunk<< Antragsteller:in >> schreibt der Kreis Soest/NRW:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> Bürgernotfunk<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Kreis Soest und die Feuerwehren im Kreis Soest unterstützen das Projekt Bürgernotfunk.<< Antragsteller:in >> Es soll helfen, dass Bürgerinnen und Bürger auch bei einem flächendeckenden Stromausfall den Notruf absetzen können, wenn sie ein ernstes Gesundheitsproblem haben (z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung) oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Denn: Wenn der Strom flächendeckend ausfällt, funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen.<< Antragsteller:in >> Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (für die Polizei) nicht mehr anrufen kann.<< Antragsteller:in >> In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden umgehend Anlaufstellen („Leuchttürme“) ein, wo die Bevölkerung Hilfe bekommen kann.<< Antragsteller:in >> Oft sind es Feuerwehrhäuser, die untereinander über Funk verbunden sind.<< Antragsteller:in >> Damit die Bürgerinnen und Bürger diese „Leuchttürme“ nicht nur fußläufig oder mit Verkehrsmitteln erreichen können, kann der Bürgernotfunk helfen.<< Antragsteller:in >> Freiwillige mit geeigneten Funkgeräten stellen eine Funkverbindung zum nächsten „Leuchtturm“ her und rufen so Hilfe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wie mache ich mit?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sobald der Strom flächendeckend ausgefallen ist, schalten Sie Ihr PMR-Funkgerät auf Kanal 1 und hängen ein ausdruckbares Schild gut sichtbar auf.<< Antragsteller:in >> Mit dem Schild werden Sie zu einer Bürgernotfunk-Anlaufstelle.<< Antragsteller:in >> Jemand, der nun Hilfe benötigt, selbst aber kein Funkgerät besitzt, kann zu Ihnen kommen und einen Hilferuf absetzen lassen.<< Antragsteller:in >> Es können auch kranke Menschen oder Menschen mit einem Handicap mitmachen, um im Bedarfsfall Hilfe rufen zu können.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei haben ihr eigenes Funknetz, welches mit PMR-Funkgeräten nicht zu erreichen ist.<< Antragsteller:in >> Die behördliche Seite hält deshalb für solche Ausnahmefälle PMR-Funkgeräte vor.<< Antragsteller:in >> So lassen sich Brücken bauen zwischen der Bevölkerung, staatlichen Stellen und Hilfsorganisationen.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sich beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wer mitmachen möchte, kann sich gerne beim Kreis als Bürgernotfunkstelle eintragen lassen.<< Antragsteller:in >> Einfach unten auf die Schaltfläche klicken.<< Antragsteller:in >> Der Kreis trägt Sie dann auf einer Karte ein (siehe am Ende dieser Seite).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Steht Bürgernotfunk in Konkurrenz zu Feuerwehr / Hilfsorganisationen oder Notfunkprojekten der Funkamateuren oder CB-Funker?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ganz und gar nicht.<< Antragsteller:in >> Je mehr Menschen sich in einer Krise kommunikativ vernetzen, desto sinnvoller ist es.<< Antragsteller:in >> Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehörden verfügen beispielsweise über den Tetra-Digitalfunk, den Analogfunk oder auch Möglichkeiten der Satellitentelefonie.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> Funkamateure können bei Stromausfall sowohl Behörden und die Bevölkerung sogar weltweit miteinander vernetzen und so im ausgewiesenen Krisenfall mit ihrem Wissen und ihrer Technik unterstützen.<< Antragsteller:in >> Auch vorhandene CB-Funk-Projekte (engl. citizens band radio; Jedermannfunkanwendung im 11m-Band) fördern die Kommunikation ohne Stromnetz.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Bürgernotfunk ist ein Projekt für Jedermann, ohne spezielle Kenntnisse und mittels kostengünstiger Technik, die in der Regel von einem Laien bedient werden kann. Daher fiel die Wahl bewusst auf den Jedermannfunkdienst PMR.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PMR-Funkgeräte können die oben genannten autarken und gut funktionierenden Inseln miteinander verbinden und bei einem flächendeckenden Stromausfall Gefahrenabwehr und Bevölkerung effektiver zueinander bringen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Das Projekt Bürgernotfunk muss zunächst wachsen.<< Antragsteller:in >> Auch Feuerwehrstandorte können PMR-Funkgeräte vorhalten.<< Antragsteller:in >> Sie werden im Krisenfall ebenfalls zu wichtigen Anlaufstellen in der Bevölkerung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Für welche Regionen ist der Bürgernotfunk?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Das System ist so aufgebaut, dass es keine räumlichen Grenzen gibt.<< Antragsteller:in >> Je mehr Menschen mitmachen, desto dichter wird das Netzwerk.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gibt es Regeln zu beachten?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wichtigster Grundsatz ist, dass der Bürgernotfunk nur bei einem flächendeckenden Stromausfall (Blackout) greift, wenn keine andere Kommunikationsmöglichkeit mehr funktioniert.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [Link der Karte:]<< Antragsteller:in >> https://gis.kreis-soest.de/portal/apps/opsdashboard/index.html#/ebada09046bd4e79aef6e26e9e20b53b<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Karte zeigt auch Bürgernotfunk-Funkstellen in Ihrer Stadt, z.B.:<< Antragsteller:in >> Anzahl PMR-Funkgeräte: 2, Örtlichkeit: Merowingerstraße 2, 67433, Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz, DEU<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Meine Frage:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen Seite" in der Stadt (also die Stadtverwaltung und alle Feuerwehrgerätehäuser) PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vor?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272836/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustad…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Antrag: Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße [#272836]
Datum
2. Mai 2023 13:14
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße“ vom 12.03.2023 (#272836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustad…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LTranspG-Antrag: Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße [#272836]
Datum
23. Mai 2023 13:17
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße“ vom 12.03.2023 (#272836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße“ [#272836]
Datum
7. Juni 2023 23:04
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272836/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 272836.pdf Anfragenr: 272836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272836/
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Frage: In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: LTranspG-Antrag: Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße [#272836]
Datum
3. Juli 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Frage: In welchem Umfang halten Einrichtungen der "behördlichen Seite" in der Stadt (also die Stadtverwaltung und alle Feuerwehrgerätehäuser) PMR-Funkgeräte für die Anbindung an den Bürgernotfunk vor? Unsere Antwort: Aktuell werden in den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße keine PMR-Funkgeräte für die Anbindung an einen Bürgernotfunk bereitgehalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. …
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LTranspG-Antrag: Details zum Projekt "Bürgernotfunk" in der Stadt Neustadt/Weinstraße [#272836]
Datum
3. Juli 2023 17:48
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272836/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
FragdenStaat Guten Morgen, die Plattform FragdenStaat enthält keine unmittelbare Antwortfunktion, daher wurde ich…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
FragdenStaat
Datum
24. Juli 2023 08:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


Guten Morgen, die Plattform FragdenStaat enthält keine unmittelbare Antwortfunktion, daher wurde ich gebeten, Ihnen folgende Auskunft zu übermitteln: "Aktuell werden in den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße keine PMR-Funkgeräte für die Anbindung an einen Bürgernotfunk bereitgehalten." Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: FragdenStaat [#272836] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für diese Info. Die gleiche Antwort hatte mir Ihre Koll…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FragdenStaat [#272836]
Datum
24. Juli 2023 22:52
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für diese Info. Die gleiche Antwort hatte mir Ihre Kollegin Fr. [geschwärzt] bereits am 03.07.23 mitgeteilt. Ich hatte mich dafür bei Ihr bedankt und hatte meinen Antrag für abgeschlossen angesehen. Offensichtlich hat Sie diese Nachricht nicht erreicht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272836 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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GZ 900-0003#2023/0114-0104 LfDI - Ihre informationsfreiheitrechtliche Beschwerde gegen Stadtverwaltung Neustadt an…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0114-0104 LfDI - Ihre informationsfreiheitrechtliche Beschwerde gegen Stadtverwaltung Neustadt an der
Datum
1. September 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen