Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut"

Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut"

1) Für im Jahr X getätigte Überweisungen werden im Jahr X+1 dem Beirat Verwendungsnachweise vorgelegt, zu welchen dieser im Frühjahr des Jahres X+1 tagt?
2) Nach der Tagung im Frühjahr des Jahres X+1 wird dem Kuratorium berichtet?
3) Wie und wann wird dann Rechtsaufsicht ausgeübt?
4) Welche Maßnahmen werden ergriffen?
5) Gibt es keine Maßnahmen der Rechtsaufsicht *bevor* "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen"?
6) Ist der Herder-Institut e. V. möglicherweise vollkommen frei in der Wahl was er überweist?

Hintergrund: Az.: 426 - 18501/174 (2023)

Zitat daraus: "Das Kuratorium übt allein die Rechtsaufsicht über das Herder-Institut aus. Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet. Der Wissenschaftliche Beirat tagt einmal jährlich im Frühjahr."

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2024
  • Frist
    9. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Details zur Ausübung der "Rechts…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut" [#299467]
Datum
7. Februar 2024 11:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut" 1) Für im Jahr X getätigte Überweisungen werden im Jahr X+1 dem Beirat Verwendungsnachweise vorgelegt, zu welchen dieser im Frühjahr des Jahres X+1 tagt? 2) Nach der Tagung im Frühjahr des Jahres X+1 wird dem Kuratorium berichtet? 3) Wie und wann wird dann Rechtsaufsicht ausgeübt? 4) Welche Maßnahmen werden ergriffen? 5) Gibt es keine Maßnahmen der Rechtsaufsicht *bevor* "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen"? 6) Ist der Herder-Institut e. V. möglicherweise vollkommen frei in der Wahl was er überweist? Hintergrund: Az.: 426 - 18501/174 (2023) Zitat daraus: "Das Kuratorium übt allein die Rechtsaufsicht über das Herder-Institut aus. Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet. Der Wissenschaftliche Beirat tagt einmal jährlich im Frühjahr."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299467/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 7. Februar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Bundesmini…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 7. Februar 2024
Datum
4. März 2024 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vom 7. Februar 2024. Nach inhaltlicher Prüfung möchte ich Ihnen vorab mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine IFG-Anfrage handelt, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Deshalb erhalten Sie eine Antwort aus dem Referat „Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerdialog“. Wir bitten um Entschuldigung, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten. Zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: 1) Für im Jahr X getätigte Überweisungen werden im Jahr X+1 dem Beirat Verwendungsnachweise vorgelegt, zu welchen dieser im Frühjahr des Jahres X+1 tagt? Ja, in Form einer Liste, die ausschließlich die Verwendung der vom Herder-Institut überwiesenen Mittel ausweist. 2) Nach der Tagung im Frühjahr des Jahres X+1 wird dem Kuratorium berichtet? Ja. 3) Wie und wann wird dann Rechtsaufsicht ausgeübt? Durch den Beschluss über das Programmbudget. 4) Welche Maßnahmen werden ergriffen? Siehe 3. 5) Gibt es keine Maßnahmen der Rechtsaufsicht *bevor* "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen"? Gibt es, durch Beschluss des Programmbudgets durch das Kuratorium. 6) Ist der Herder-Institut e. V. möglicherweise vollkommen frei in der Wahl was er überweist? Nein. Ihren Fragen ist unsererseits nichts weiter hinzuzufügen. Wir bitten Sie deshalb, von weiteren Fragen zu dieser Thematik abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Inst…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut" [#299467]
Datum
8. April 2024 17:34
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut"“ vom 07.02.2024 (#299467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es fehlen Ausführungen zu 3) Wie und wann wird dann Rechtsaufsicht ausgeübt? Es wurde mitgeteilt unter Zeichen 426 - 18501/174 (2023): "Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet." Unter Bericht an Kuratorium für "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen" für das Jahr 2021 (https://fragdenstaat.de/a/299465) teilte das BMBF mit: 1) Auszug aus dem Protokoll der 62. Sitzung des Kuratoriums am 2. Juli 2021 (S. 3); hier TOP 4 Bericht aus der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vom 28. Mai 2021 (Anlage 1). : "Bei der Arbeit der Historischen Kommissionen und des HFR enthält sich der Beirat einer inhaltlichen Wertung, nimmt indes die geleisteten umfangreichen Aktivitäten im Bereich der Kooperationen, Publikationsreihen und Veranstaltungen anerkennend zur Kenntnis." 2) Auszug aus dem Protokoll der 64. Sitzung des Kuratoriums am 1. Juli 2022 (S. 2); hier TOP 5 Bericht aus der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vom 20. Mai 2022 (Anlage 2). : "Der Beirat anerkennt und wertschätzt die Aktivitäten des Herder-Forschungsrats und der Historischen Kommissionen." Wie und wann fand hier im Nachgang zu den Berichten "Rechtsaufsicht" über den Herder-Institut e.V. statt? Die Berichte sind zur Kontrolle einer legalen Verwendung von Bundesmitteln gemäß § 96 BVFG durch Herder-Institut e. V. und Baltische Historische Kommission e. V. nicht ansatzweise geeignet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > Anfragenr: 299467 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/299467/ > > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ > Anfragenr: 299467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299467/