Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut"
Details zur Ausübung der "Rechtsaufsicht über das Herder-Institut"
1) Für im Jahr X getätigte Überweisungen werden im Jahr X+1 dem Beirat Verwendungsnachweise vorgelegt, zu welchen dieser im Frühjahr des Jahres X+1 tagt?
2) Nach der Tagung im Frühjahr des Jahres X+1 wird dem Kuratorium berichtet?
3) Wie und wann wird dann Rechtsaufsicht ausgeübt?
4) Welche Maßnahmen werden ergriffen?
5) Gibt es keine Maßnahmen der Rechtsaufsicht *bevor* "Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen"?
6) Ist der Herder-Institut e. V. möglicherweise vollkommen frei in der Wahl was er überweist?
Hintergrund: Az.: 426 - 18501/174 (2023)
Zitat daraus: "Das Kuratorium übt allein die Rechtsaufsicht über das Herder-Institut aus. Soweit Mittel vom Herder-Institut an die BHK überwiesen werden, legt für diese Mittel die BHK dem Herder-Institut einen Verwendungsnachweis vor, welcher dem Wissenschaftlichen Beirat zur Bewertung vorgelegt wird und über welchen der Beirat dem Kuratorium berichtet. Der Wissenschaftliche Beirat tagt einmal jährlich im Frühjahr."
Antwort verspätet
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Datum7. Februar 2024
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9. März 2024
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