Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB

1. Zeitpunkt ab dem die FU UB die Bearbeitung von GND-Sätzen durch den Baltische Historische Kommission e. V. erstmals ermöglichte
2. Gesamtzahl der ermöglichten Zugänge
3. Je Zugang: Katalogisierungslevel, Satzart die bearbeitet werden kann, Beginn und soweit vorhanden Ende des Zugangs

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  • Datum
    26. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Zei…
An Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB [#293392]
Datum
26. November 2023 01:49
An
Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Zeitpunkt ab dem die FU UB die Bearbeitung von GND-Sätzen durch den Baltische Historische Kommission e. V. erstmals ermöglichte 2. Gesamtzahl der ermöglichten Zugänge 3. Je Zugang: Katalogisierungslevel, Satzart die bearbeitet werden kann, Beginn und soweit vorhanden Ende des Zugangs
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293392/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
IFG BE // GND // [#293392] [#293394] [#293395] Guten Tag << Antragsteller:in >> wir schreiben Ihnen b…
Von
Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
Betreff
IFG BE // GND // [#293392] [#293394] [#293395]
Datum
1. Februar 2024 10:24
Status
Warte auf Antwort
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16,2 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> wir schreiben Ihnen bezüglich Ihrer im Betreff genannten Anfragen nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 26.11.2023. Ihre Anfragen befinden sich in Bearbeitung. Entsprechend Ihrer Bitte informieren wir Sie vor der Erteilung eines Informationszugangs über den Verwaltungsaufwand bzw. die Kosten für die Gewährung des Informationszugangs. Gemäß § 16 IFG BE besteht grundsätzlich eine Gebührenpflicht. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Die Gewährung des Informationszugangs setzt die rechtliche Prüfung des Antrags, die Identifizierung der begehrten Informationen, Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und Ermittlung von Versagungsgründen, die Beteiligung Dritter sowie unter Umständen das Abtrennen und Schwärzen von Teilen eines zur Einsichtnahme begehrten Dokuments und letztlich die Übermittlung der Information voraus. Jede dieser Maßnahmen der informationspflichtigen Stelle zur unmittelbaren Vorbereitung der Entscheidung über den IFG-Antrag und Durchführung des Informationszugangs ist kostenträchtig. Vorliegend ist die Zusammenstellung, Durchsicht und Prüfung der erfragten Informationen erforderlich. Derzeit gehen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung davon aus, dass aufgrund des Prüfungs- und Rechercheaufwandes nach Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses der VGebO Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 100,00 bis 250,00 EUR, zu erheben wären. Diese Kosten würden Ihnen in Folge einer Gebührenfestsetzung in Rechnung gestellt werden. Wir bitten Sie vor einer weitergehenden Bearbeitung und der etwaigen Gewährung des Informationszugangs um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag trotz zu erhebender Verwaltungsgebühren aufrechterhalten möchten. Wir weisen zudem darauf hin, dass einige der angefragten Informationen nicht Bestandteil Ihres gesetzlichen Anspruchs aus § 3 Abs. 1 IFG BE sind, da dieser lediglich den Zugang zu bei öffentlichen Stellen geführten Akten, nicht jedoch auf die Beantwortung inhaltlicher Fragen gewährt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB“ [#293392]
Datum
1. Februar 2024 14:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293392/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) laut einer Insiderinformation zwei Zugänge mit gleichen Rechten eingerichtet wurden, der Recherche- und Auskunftsaufwand also minimal ist. Zum Antrag: 1. bezieht sich auf einen einzigen Zeitpunkt, 2. auf eine Anzahl, die vermutlich bei 2 liegt, 3. bezieht sich vermutlich auf eine Ende, einen weiteren Beginn, und auf ein vermutlich einheitliches Bearbeitungslevel. 2) mitgeteilt wurde: "Wir weisen zudem darauf hin, dass einige der angefragten Informationen nicht Bestandteil Ihres gesetzlichen Anspruchs aus § 3 Abs. 1 IFG BE sind, da dieser lediglich den Zugang zu bei öffentlichen Stellen geführten Akten, nicht jedoch auf die Beantwortung inhaltlicher Fragen gewährt." - ohne Angabe welche Teile des IFG-Antrags dies betrifft. Wenn von den ohnehin schon nur sehr wenigen Information noch ein Teil entfällt, sind Gebühren von 100 bis 250 Euro nicht angemessen. 3) der IFG-Antrag wurde 2023-11-26 gestellt, es wurde demnach die unklare Gebühreninformation auch noch verspätet zugesandt. Wenn schon verspätet, hätte zumindest eine Teilauskunft erfolgen können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 293392.pdf - 2024-02-01_1-image001.png Anfragenr: 293392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293392/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Februar 2024 13:21
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) laut einer Insi…
An Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB [#293392]
Datum
7. Februar 2024 16:59
An
Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil 1) laut einer Insiderinformation zwei Zugänge mit gleichen Rechten eingerichtet wurden, der Recherche- und Auskunftsaufwand also minimal ist. Zum Antrag: 1. bezieht sich auf einen einzigen Zeitpunkt, 2. auf eine Anzahl, die vermutlich bei 2 liegt, 3. bezieht sich vermutlich auf eine Ende, einen weiteren Beginn, und auf ein vermutlich einheitliches Bearbeitungslevel. 2) mitgeteilt wurde: "Wir weisen zudem darauf hin, dass einige der angefragten Informationen nicht Bestandteil Ihres gesetzlichen Anspruchs aus § 3 Abs. 1 IFG BE sind, da dieser lediglich den Zugang zu bei öffentlichen Stellen geführten Akten, nicht jedoch auf die Beantwortung inhaltlicher Fragen gewährt." - ohne Angabe welche Teile des IFG-Antrags dies betrifft. Wenn von den ohnehin schon nur sehr wenigen Information noch ein Teil entfällt, sind Gebühren von 100 bis 250 Euro nicht angemessen. 3) der IFG-Antrag wurde 2023-11-26 gestellt, es wurde demnach die unklare Gebühreninformation auch noch verspätet zugesandt. Wenn schon verspätet, hätte zumindest eine Teilauskunft erfolgen können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfragen nach § 3 Abs. 1 IFG BE zurück. Wie ber…
Von
Freie Universität Berlin. Universitätsbibliothek
Betreff
AW: Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB [#293392]
Datum
14. März 2024 10:01
Status
Warte auf Antwort
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16,2 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> wir kommen auf Ihre Anfragen nach § 3 Abs. 1 IFG BE zurück. Wie bereits mitgeteilt, besteht gemäß § 16 IFG BE grundsätzlich eine Gebührenpflicht. Die Höhe der zu erhebenden Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Die Gewährung des Informationszugangs setzt die rechtliche Prüfung des Antrags, die Identifizierung der begehrten Informationen, Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und Ermittlung von Versagungsgründen, gegebenenfalls die Beteiligung Dritter sowie unter Umständen das Abtrennen und Schwärzen von Teilen eines zur Einsichtnahme begehrten Dokuments und letztlich die Übermittlung der Information voraus. Jede dieser Maßnahmen der informationspflichtigen Stelle zur unmittelbaren Vorbereitung der Entscheidung über den IFG-Antrag und Durchführung des Informationszugangs ist kostenträchtig. Davon unabhängig ist der Umfang der tatsächlichen Antwort zu bewerten. Zu den einzelnen Anfragen wie folgt: 1. Details zur Bearbeitung von GND-Sätzen durch Baltische Historische Kommission e. V. ermöglicht durch FU UB [#293392<https://fragdenstaat.de/anfrage/details-zur-bearbeitung-von-gnd-saetzen-durch-baltische-historische-kommission-e-v-ermoeglicht-durch-fu-ub/>] Eine Beauskunftung kann erst nach Zusicherung der Übernahme entstehender Gebühren erfolgen. Nach erfolgter Gewährung des Informationszugangs erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Sofern Sie mit den entsprechenden Gebühren nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die einschlägigen Rechtsbehelfe zu Verfügung. Die für diese Anfrage zu erhebenden Gebühren belaufen sich voraussichtlich auf 100,00 EUR. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund eine weitere Bearbeitung wünschen. 1. Liste aller Nicht-FU-Einrichtungen für welche die FU UB eine Bearbeitung der GND ermöglicht [#293394<https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-nicht-fu-einrichtungen-fuer-welche-die-fu-ub-eine-bearbeitung-der-gnd-ermoeglicht/>] Die für diese Anfrage zu erhebenden Gebühren belaufen sich voraussichtlich auf 55,00 EUR. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund eine weitere Bearbeitung wünschen. 1. Antwort FU UB auf Anfrage 2020-08-31 12:24 "neu Werk 14 Bücher Album Studiosorum Academiae Dorpatensis" [#293395<https://fragdenstaat.de/anfrage/antwort-fu-ub-auf-anfrage-2020-08-31-12-24-neu-werk-14-buecher-album-studiosorum-academiae-dorpatensis/>] Die für diese Anfrage zu erhebenden Gebühren belaufen sich voraussichtlich auf 34,00 EUR. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund eine weitere Bearbeitung wünschen. 1. Grund für rechtswidrige Nichtbescheidung des IFG-Antrags v. 26.11.2023 an FU UB [#298491<https://fragdenstaat.de/anfrage/grund-fuer-rechtswidrige-nichtbescheidung-des-ifg-antrags-v-26-11-2023-an-fu-ub/>] Der Anspruch aus § 3 Abs. 1 IFG BE bezieht sich ausschließlich auf den Zugang zu von einer öffentlichen Stelle geführten Akten und gewährt kein Recht auf eine darüber hinausgehende inhaltliche Auskunft gewährt. Ein abschießende Bearbeitung Ihrer Anfrage „Liste aller Nicht-FU-Einrichtungen für welche die FU UB eine Bearbeitung der GND ermöglicht [#293394]“ ist bisher nicht erfolgt, da Sie keine Übernahme etwaig zu erhebender Gebühren erklärt haben. Diese haben wir aus Gründen der Nachvollziehbarkeit mit der vorliegenden Email noch einmal aufgeschlüsselt. 1. Anzahl der durch FU UB ermöglichten Zugänge zur GND für Baltische Historische Kommission e. V. [#298976<https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-durch-fu-ub-ermoeglichten-zugaenge-zur-gnd-fuer-baltische-historische-kommission-e-v/>] Die für diese Anfrage zu erhebenden Gebühren belaufen sich voraussichtlich auf 40,00 EUR. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie vor diesem Hintergrund eine weitere Bearbeitung wünschen. Mit freundlichen Grüßen