Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Was sind die bisherigen Unternehmungen des Auswärtigen Amtes - auch aus früheren Wahlperioden - zur Erinnerungspolitik der Vertriebenen, in den Gebieten, die durch die Oder-Neiße Grenze von Deutschland nach Polen abgetreten worden sind (bspw. Pommern, Ostpreußen etc.)? Was wurde bisher konkret für die Völkerverständigung insbesondere in jenen Gebieten getan? Gerne nach Ort und Jahren mit Dokumenten/Berichten aufschlüsseln.

Besonderer Fokus meinerseits liegt dabei auf Dokumenten / Berichten usw., die die Haltung des Auswärtigen Amts (auch aus damaliger Sicht) sowie politische Maßnahmen, Gedenkveranstaltungen oder andere Initiativen in Bezug auf die Erinnerung an die Ereignisse rund um die Oder-Neiße Grenze und die Flucht und Vertreibungsthematik dokumentieren.

2a. Welche konkreten politischen/gesellschaftlichen Maßnahmen plant das Auswärtige Amt, zur Stärkung der deutsch-polnischen Beziehungen, in den betroffenen Gebiete der Oder-Neiße Grenze?
2b. Wenn 2a zutrifft: Mit welchen Partner*innen sowohl auf staatlicher Seite, als auch auf Seiten der Zivilgesellschaft, sind sie zu dieser Thematik im Austausch?

Nehmen Sie gerne bei 2a und 2b ebenfalls Bezug auf die aktuellen Probleme, Fortschritte und aktuelle Ansätze.

3. Inwiefern, muss nach Ihrer Meinung, die o.g. Thematik wieder stärker in der Öffentlichkeit thematisiert werden?
Sollte es zum zukünftigen Umgang, mit den o.g. Gebieten des ehm. Deutschen Reiches (also Pommern, Ostpreußen, Schlesien usw.) ebenfalls Dokumente geben (Positionspapier o.Ä.), frage ich diese ebenfalls an.

Sollten Sie Fragen nicht, oder nur teilweise beantworten können, verweisen Sie gerne in Ihrer Antwort auf andere Kontaktstellen im Bund, sowie in den einzelnen Bundesländern insb. im Land Berlin oder Brandenburg, auf die ich ebenfalls zukommen könnte - sofern dies möglich ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre außerordentliche Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen: …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299743]
Datum
10. Februar 2024 01:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299743]; Vg. 59-2024
Datum
13. Februar 2024 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen