Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Was sind die bisherigen Unternehmungen des Koordinators zur bisherigen Erinnerungspolitik, in den Gebieten, die durch die Oder-Neiße Grenze von Deutschland nach Polen abgetreten worden sind (bspw. Pommern, Ostpreußen etc.)? Was wurde bisher konkret für die Völkerverständigung insbesondere in jenen Gebieten getan? Gerne nach Ort und Jahren mit Dokumenten/Berichten aufschlüsseln.

Konkret interessieren mich Informationen / Dokumente und Berichte, die die offizielle Haltung, politische Maßnahmen, Gedenkveranstaltungen oder andere Initiativen der Behörde, in Bezug auf die Erinnerung an die Ereignisse rund um die Oder-Neiße Grenze sowie der abgetretenen Gebiete sowie deren Flucht/Vertreibung/Versöhnung dokumentieren.

2. Welche konkreten politischen/gesellschaftlichen Maßnahmen planen Sie bzw. die Stelle des deutsch-polnischen Koordinators - mit den zuständigen Behörden - , zur Stärkung der deutsch-polnischen Beziehungen, in den betroffenen Gebiete durch die Oder-Neiße Grenze?
Nehmen Sie gerne ebenfalls Bezug auf die aktuellen Probleme, Fortschritte und aktuelle Ansätze.

3. Inwiefern, muss nach Ihrer Meinung, die o.g. Thematik wieder stärker in der Öffentlichkeit thematisiert werden? Sollte es zum zukünftigen Umgang, mit den o.g. Gebieten des ehm. deutschen Reiches (also Pommern, Ostpreußen, Schlesien usw.) ebenfalls Dokumente geben (Positionspapier o.Ä.), würde ich diese ebenfalls anfragen.

Sollten Sie Fragen nicht, oder nur teilweise beantworten können, verweisen sie gerne in Ihrer Antwort auf andere Kontaktstellen im Bund und Land Berlin oder Brandenburg, auf die ich ebenfalls zukommen könnte.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre außerordentliche Mühe im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen: …
An Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]
Datum
10. Februar 2024 00:33
An
Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Was sind die bisherigen Unternehmungen des Koordinators zur bisherigen Erinnerungspolitik, in den Gebieten, die durch die Oder-Neiße Grenze von Deutschland nach Polen abgetreten worden sind (bspw. Pommern, Ostpreußen etc.)? Was wurde bisher konkret für die Völkerverständigung insbesondere in jenen Gebieten getan? Gerne nach Ort und Jahren mit Dokumenten/Berichten aufschlüsseln. Konkret interessieren mich Informationen / Dokumente und Berichte, die die offizielle Haltung, politische Maßnahmen, Gedenkveranstaltungen oder andere Initiativen der Behörde, in Bezug auf die Erinnerung an die Ereignisse rund um die Oder-Neiße Grenze sowie der abgetretenen Gebiete sowie deren Flucht/Vertreibung/Versöhnung dokumentieren. 2. Welche konkreten politischen/gesellschaftlichen Maßnahmen planen Sie bzw. die Stelle des deutsch-polnischen Koordinators - mit den zuständigen Behörden - , zur Stärkung der deutsch-polnischen Beziehungen, in den betroffenen Gebiete durch die Oder-Neiße Grenze? Nehmen Sie gerne ebenfalls Bezug auf die aktuellen Probleme, Fortschritte und aktuelle Ansätze. 3. Inwiefern, muss nach Ihrer Meinung, die o.g. Thematik wieder stärker in der Öffentlichkeit thematisiert werden? Sollte es zum zukünftigen Umgang, mit den o.g. Gebieten des ehm. deutschen Reiches (also Pommern, Ostpreußen, Schlesien usw.) ebenfalls Dokumente geben (Positionspapier o.Ä.), würde ich diese ebenfalls anfragen. Sollten Sie Fragen nicht, oder nur teilweise beantworten können, verweisen sie gerne in Ihrer Antwort auf andere Kontaktstellen im Bund und Land Berlin oder Brandenburg, auf die ich ebenfalls zukommen könnte. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre außerordentliche Mühe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 299742 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
WG: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]; Vg. 62-2024
Datum
13. Februar 2024 18:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.02.2024. Ich würde gerne mit Ihnen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]; Vg. 62-2024
Datum
4. März 2024 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26.02.2024. Ich würde gerne mit Ihnen telefonieren, um eine gute Lösung zu finden. Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer mitteilen, rufe ich Sie gerne an. Bitte teilen Sie mir auch mit, wann Ihnen ein Gespräch am besten passen würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag [geschwärzt], sehr gerne können wir zum o.g. Thema telefonieren. Anbei sende ich ihnen meine privaten …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]; Vg. 62-2024 [#299742]
Datum
4. März 2024 20:31
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], sehr gerne können wir zum o.g. Thema telefonieren. Anbei sende ich ihnen meine privaten Kontaktdaten unterhalb der Signatur zu. Am besten passt mir nächsten Montag, zwischen 14 und 16 Uhr. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 299742 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich rufe Sie dann nächsten Montag zwisc…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]; Vg. 62-2024 [#299742]
Datum
5. März 2024 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich rufe Sie dann nächsten Montag zwischen 14 und 16 Uhr an. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für das Telefonat. Wie besprochen hier die Kontaktdaten de…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze [#299742]; Vg. 62-2024 [#299742]
Datum
12. März 2024 11:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für das Telefonat. Wie besprochen hier die Kontaktdaten des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts: https://archiv.diplo.de/arc-de/das-politische-archiv/kontakt . Mit freundlichen Grüßen