Deutsch-polnische Erinnerungskultur der Flucht und Vertreibung, im Bezug auf die Oder-Neiße Grenze
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu / beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Was sind die bisherigen Unternehmungen des Koordinators zur bisherigen Erinnerungspolitik, in den Gebieten, die durch die Oder-Neiße Grenze von Deutschland nach Polen abgetreten worden sind (bspw. Pommern, Ostpreußen etc.)? Was wurde bisher konkret für die Völkerverständigung insbesondere in jenen Gebieten getan? Gerne nach Ort und Jahren mit Dokumenten/Berichten aufschlüsseln.
Konkret interessieren mich Informationen / Dokumente und Berichte, die die offizielle Haltung, politische Maßnahmen, Gedenkveranstaltungen oder andere Initiativen der Behörde, in Bezug auf die Erinnerung an die Ereignisse rund um die Oder-Neiße Grenze sowie der abgetretenen Gebiete sowie deren Flucht/Vertreibung/Versöhnung dokumentieren.
2. Welche konkreten politischen/gesellschaftlichen Maßnahmen planen Sie bzw. die Stelle des deutsch-polnischen Koordinators - mit den zuständigen Behörden - , zur Stärkung der deutsch-polnischen Beziehungen, in den betroffenen Gebiete durch die Oder-Neiße Grenze?
Nehmen Sie gerne ebenfalls Bezug auf die aktuellen Probleme, Fortschritte und aktuelle Ansätze.
3. Inwiefern, muss nach Ihrer Meinung, die o.g. Thematik wieder stärker in der Öffentlichkeit thematisiert werden? Sollte es zum zukünftigen Umgang, mit den o.g. Gebieten des ehm. deutschen Reiches (also Pommern, Ostpreußen, Schlesien usw.) ebenfalls Dokumente geben (Positionspapier o.Ä.), würde ich diese ebenfalls anfragen.
Sollten Sie Fragen nicht, oder nur teilweise beantworten können, verweisen sie gerne in Ihrer Antwort auf andere Kontaktstellen im Bund und Land Berlin oder Brandenburg, auf die ich ebenfalls zukommen könnte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre außerordentliche Mühe im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum10. Februar 2024
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14. März 2024
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