Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit- und Pflegeberufe (DeFa)
auf der Webseite defa-agentur.de wirbt eine noch zu gründende GmbH (DeFa) mit Vermittlungsdientleistungen für Pflegekräfte aus dem Ausland; pro Einzelfall wird eine Vermittlungsgebühr von 350 Euro fällig. Auf der Webseite wird aggressiv sogar mit einer irreführenden Meldefrist geworben. Im Auftrage eines selbstständigen Vermittlungsunternehmens für Pflegekräfte aus dem Ausland frage ich:
1) Bei dem Angebot handelt es sich um eine Dienstleistung; hat das BMG/die Bundesregierung eine Dienstleistungskonzession nach dem EU-Vergaberecht vergeben; wann fand die Ausschreibung statt ? Bitte um Übersendung der Ausschreibungsunterlagen
2) Welche Expertise hat die DeFa im Bereich der Pflege; wie viele fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterin hat die DeFa derzeit ?
3) In welcher Form wird die DeFa vom BMG unterstützt ? Gab es finanzielle Zuwendungen vom BMG oder von anderen staatlichen Institutionen wie einzelne Bundesländer (die DeFa hat laut Impressum seinen Sitz im Saarland ? In welcher Höhe ? Falls ja wird um Übersendung des Zuwendungsvertrags gebeten. Es wird um Übersendung des Rahmenvertrags, Beauftragung der DeFa durch das BMG gebeten.
3) Bekanntlich gibt es an vielen Visastellen lange Wartezeiten auf einen Antragstermin für Pflegekräfte. Wird der DeFa eine bevorzugte Behandlung bei der Terminierung eingeräumt ? Wie verträgt sich dies mit dem Wettbewerbsrecht ?
Anfrage erfolgreich
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Datum15. November 2019
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17. Dezember 2019
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Ich arbeite in einer privaten, nicht staatlichen Firma und wir machen exakt das was die Defa anbietet. Jedoch schon seit vielen Jahren und erfolgreich. Wir können die gleiche Dienstleistung, zum selben Betrag (350€) OHNE Subventionen in Millionenhöhe anbieten. Schon sehr fraglich, was mit den Geldern passiert. Unsere Mitarbeiter/-innen haben viel Erfahrung in dem was sie tun. Wir sind weder beteiligt, noch kontaktiert worden. Wir haben unzählige male bereits in verschiedenen Punkten an das BMG geschrieben. Entweder haben wir keine Antwort erhalten oder nur eine vorgefertigte Standard-Antwort. Eine Zusammenarbeit ist offensichtlich nicht gewünscht. Es ist eine Frechheit was da nun passiert und rechtlich zumindest sehr grenzwertig. Wir sehen ganz klar einen widerrechtlichen Wettbewerbsnachteil aufgrund der öffentlichen monetären Unterstützung dieser Agentur und darüber hinaus durch das massive und agressive Marketing mithilfe eines Bundesministeriums.