Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit- und Pflegeberufe (DeFa)

auf der Webseite defa-agentur.de wirbt eine noch zu gründende GmbH (DeFa) mit Vermittlungsdientleistungen für Pflegekräfte aus dem Ausland; pro Einzelfall wird eine Vermittlungsgebühr von 350 Euro fällig. Auf der Webseite wird aggressiv sogar mit einer irreführenden Meldefrist geworben. Im Auftrage eines selbstständigen Vermittlungsunternehmens für Pflegekräfte aus dem Ausland frage ich:

1) Bei dem Angebot handelt es sich um eine Dienstleistung; hat das BMG/die Bundesregierung eine Dienstleistungskonzession nach dem EU-Vergaberecht vergeben; wann fand die Ausschreibung statt ? Bitte um Übersendung der Ausschreibungsunterlagen
2) Welche Expertise hat die DeFa im Bereich der Pflege; wie viele fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterin hat die DeFa derzeit ?
3) In welcher Form wird die DeFa vom BMG unterstützt ? Gab es finanzielle Zuwendungen vom BMG oder von anderen staatlichen Institutionen wie einzelne Bundesländer (die DeFa hat laut Impressum seinen Sitz im Saarland ? In welcher Höhe ? Falls ja wird um Übersendung des Zuwendungsvertrags gebeten. Es wird um Übersendung des Rahmenvertrags, Beauftragung der DeFa durch das BMG gebeten.
3) Bekanntlich gibt es an vielen Visastellen lange Wartezeiten auf einen Antragstermin für Pflegekräfte. Wird der DeFa eine bevorzugte Behandlung bei der Terminierung eingeräumt ? Wie verträgt sich dies mit dem Wettbewerbsrecht ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Webseite de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit- und Pflegeberufe (DeFa) [#170455]
Datum
15. November 2019 20:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Webseite defa-agentur.de wirbt eine noch zu gründende GmbH (DeFa) mit Vermittlungsdientleistungen für Pflegekräfte aus dem Ausland; pro Einzelfall wird eine Vermittlungsgebühr von 350 Euro fällig. Auf der Webseite wird aggressiv sogar mit einer irreführenden Meldefrist geworben. Im Auftrage eines selbstständigen Vermittlungsunternehmens für Pflegekräfte aus dem Ausland frage ich: 1) Bei dem Angebot handelt es sich um eine Dienstleistung; hat das BMG/die Bundesregierung eine Dienstleistungskonzession nach dem EU-Vergaberecht vergeben; wann fand die Ausschreibung statt ? Bitte um Übersendung der Ausschreibungsunterlagen 2) Welche Expertise hat die DeFa im Bereich der Pflege; wie viele fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterin hat die DeFa derzeit ? 3) In welcher Form wird die DeFa vom BMG unterstützt ? Gab es finanzielle Zuwendungen vom BMG oder von anderen staatlichen Institutionen wie einzelne Bundesländer (die DeFa hat laut Impressum seinen Sitz im Saarland ? In welcher Höhe ? Falls ja wird um Übersendung des Zuwendungsvertrags gebeten. Es wird um Übersendung des Rahmenvertrags, Beauftragung der DeFa durch das BMG gebeten. 3) Bekanntlich gibt es an vielen Visastellen lange Wartezeiten auf einen Antragstermin für Pflegekräfte. Wird der DeFa eine bevorzugte Behandlung bei der Terminierung eingeräumt ? Wie verträgt sich dies mit dem Wettbewerbsrecht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit- und Pflegeberufe (DeFa) [#170455]
Datum
18. November 2019 07:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Z 15 - 53/ 470 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18. November 2019 nach dem IFG/UIG/VIG beantworte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit- und Pflegeberufe (DeFa) [#170455]
Datum
27. November 2019 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,0 KB


Z 15 - 53/ 470 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 18. November 2019 nach dem IFG/UIG/VIG beantworte ich wie folgt: Die Saarländische Landesregierung hat die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFA) als GmbH i.G. eingerichtet und übernimmt damit die Initiative zur Umsetzung eines Beschlusses der Konzentrierten Aktion Pflege, Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“ der auch von allen Bundesländern getragen wird. Aufgabe der DeFA ist, die deutsche Gesundheitswirtschaft bei den mit der internationalen Fachkräftegewinnung verbundenen Verwaltungsverfahren bei den deutschen Behörden im In- und Ausland zu unterstützen und zugleich die beteiligten deutschen Behörden zu entlasten. Die DeFa arbeitet in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Behörden der Bundesländer. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1) Bei dem Angebot handelt es sich um eine Dienstleistung; hat das BMG/die Bundesregierung eine Dienstleistungskonzession nach dem EU-Vergaberecht vergeben; wann fand die Ausschreibung statt? Bitte um Übersendung der Ausschreibungsunterlagen Es handelt sich bei dem Angebot der DeFa nicht um eine Vermittlungsdienstleistung für Pflegekräfte, sondern um eine Unterstützung im Rahmen der Verwaltungsverfahren, die grundsätzlich diskriminierungsfrei durch jede natürliche oder juristische Person in Anspruch genommen werden kann, die Fachkräfte anwerben möchte. Dies gilt insbesondere auch für Personalserviceagenturen, welche eine Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland als Dienstleistung anbieten. Pro Einzelfall wird eine Verwaltungsgebühr für das Prozessmanagement des Verwaltungsprozesses von 350,00 Euro erhoben. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist grundsätzlich freiwillig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Dienstleistungskonzession vergeben. Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen öffentliche Auftraggeber Wirtschaftsteilnehmer mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen, wobei die Gegenleistung in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung besteht. Eine solche Betrauung fand hier nicht statt. Ausschreibungsunterlagen sind demnach nicht vorhanden. 2) Welche Expertise hat die DeFa im Bereich der Pflege; wie viele fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterin hat die DeFa derzeit? Das Bundesministerium für Gesundheit hat nicht die Fach- und Dienstaufsicht über die DeFA. DeFa ist als eigenständige Gesellschaft tätig und trägt die Verantwortung für eine sachgerechte Personalausstattung und Aufgabenerfüllung. Alleinige Gesellschafterin der DeFa GmbH i.Gr. ist das Saarland. Das Bundesministerium für Gesundheit hat allerdings keinen Grund zur Annahme, dass DeFA seine Aufgaben nicht sachgerecht erfüllt. 3) In welcher Form wird die DeFa vom BMG unterstützt? Gab es finanzielle Zuwendungen vom BMG oder von anderen staatlichen Institutionen wie einzelne Bundesländer (die DeFa hat laut Impressum ihren Sitz im Saarland? In welcher Höhe?) Falls ja, wird um Übersendung des Zuwendungsvertrags gebeten. Es wird um Übersendung des Rahmenvertrags, Beauftragung der DeFa durch das BMG gebeten. Die Gründung der DeFa für die Umsetzung von Beschlüssen der Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“ der Konzertierten Aktion Pflege ist eine eigenständige Initiative des Saarlands. Ein Antrag auf Zuwendung für dieses Projekt wurde proaktiv an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Dieser Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung. Zuwendungen von Bundesländern an die DeFa sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Leistungen der DeFa beauftragt. Einen Rahmenvertrag oder eine sonstige Beauftragung zwischen der DeFa und dem Bundesministerium für Gesundheit liegt somit nicht vor. 4) Bekanntlich gibt es an vielen Visastellen lange Wartezeiten auf einen Antragstermin für Pflegekräfte. Wird der DeFa eine bevorzugte Behandlung bei der Terminierung eingeräumt? Wie verträgt sich dies mit dem Wettbewerbsrecht? Angebot der DeFa ist, als nicht-gewinnorientierte Dachorganisation in alleiniger öffentlicher Trägerschaft für die Gesundheitswirtschaft die Verwaltungsverfahren zur Gewinnung internationaler Pflegefachkräfte diskriminierungsfrei zu übernehmen und die deutschen Behörden durch Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen sowie durch Bündelung von An-trägen zu entlasten und hierdurch zu beschleunigen. Die Bearbeitung von Anträgen durch die zuständigen deutschen Behörden im In- und Ausland erfolgt ausschließlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben unter Beachtung des Wettbewerbsrechts. Die Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen