Deutsche Goldreserven aus den USA zurückführen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gern wissen, was aus der Rückführung der deutschen Goldreserven aus den USA geworden ist. Bisher ist ja nur ein kleiner Teil zurückgeführt worden. Wann folgt der Rest? Wie ist der Plan?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich mö…
An Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Goldreserven aus den USA zurückführen [#272903]
Datum
12. März 2023 19:55
An
Deutsche Bundesbank - Hauptverwaltung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gern wissen, was aus der Rückführung der deutschen Goldreserven aus den USA geworden ist. Bisher ist ja nur ein kleiner Teil zurückgeführt worden. Wann folgt der Rest? Wie ist der Plan?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272903/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 12. März 2023 baten Sie um Auskunft darüber, was aus der &…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Ihre Anfrage: Deutsche Goldreserven aus den USA zurückführen [#272903]
Datum
16. März 2023 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 12. März 2023 baten Sie um Auskunft darüber, was aus der "Rückführung" der deutschen Goldreserven aus den USA geworden ist. Ihrer Meinung nach sei bisher nur ein kleiner Teil "zurückgeführt" worden. Sie fragen weiter, wann der Rest folgt und nach dem Plan. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Die Verteilung der deutschen Goldreserven auf die in- und ausländischen Goldlagerstellen der Bundesbank folgt einer langfristigen Strategie, die die Bundesbank vor 10 Jahren mit dem sogenannten Lagerstellenkonzept entwickelt hat. Dieses Lagerstellenkonzept wurde der Presse und Öffentlichkeit im Januar 2013 vorgestellt. Im Zuge der Umsetzung dieses Konzepts wurden in den Jahren 2013-2017 insgesamt 674 Tonnen Gold aus den Lagerstellen Banque de France, Paris (374 t) und Fed, New York (300 t) nach Deutschland verlagert. Über den Stand dieser Verlagerungen hat die Bundesbank jährlich die Presse und Öffentlichkeit unterrichtet. Zusätzlich hat die Bundesbank im Jahr 2018 eine eigene Publikation veröffentlicht („Das Gold der Deutschen“, Hirmer-Verlag, 2018). Einen umfassenden Überblick über die deutschen Goldreserven (Pressematerial wie Pressegespräche, Pressenotizen, Präsentationen, Fotos, Filmmaterial einschließlich eines Films über die Verlagerung und Lagerung der Goldreserven) finden Sie außerdem auf unserer Themenseite im Internet unter https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/gold. Die Lagerung von Teilen der deutschen Goldreserven im Ausland hat gute Gründe und entspricht der im Lagerstellenkonzept der Bundesbank verfolgten Strategie. Goldreserven sind Teil der deutschen Währungsreserven, die die Deutsche Bundesbank hält und verwaltet. Währungsreserven dienen u. a. dem Zweck, Zahlungen in ausländischer Währung leisten bzw. die eigene Währung durch Interventionen kurzfristig stabilisieren zu können. Dazu bedarf es liquider Mittel. Goldreserven sind sinnvollerweise im hierzu erforderlichen Maße dort zu lagern, wo sie im Krisenfall schnell gegen liquide, international anerkannte Reservewährungen, wie den US-Dollar oder das Britische Pfund, umgewandelt werden können. Dies ist an den internationalen Goldhandelsplätzen London und New York, nicht jedoch in gleicher Weise in Deutschland bzw. am Finanzplatz Frankfurt möglich, da hier weder Handelspartner bzw. entsprechende Handelsinfrastrukturen noch physische Goldlager für die Belieferung ansässig sind. Derzeit sind weitere Verlagerungen von ausländischen Goldlagerstellen der Bundesbank nach Deutschland nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen