Deutsche Interessen in der Karibik I
Die Deutsche Botschaft in Port of Spain vertritt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung von Trinidad and Tobago.
Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie in Suriname mit Sitz in Port-of-Spain akkreditiert.
Der Leiter der Botschaft ist zugleich Generalkonsul für die britischen Überseegebiete Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat mit Sitz in Port-of-Spain.
Ich bitte um Auskunft
1) Wann wurde die Botschaft eingerichtet? Gibt es eine Vorläuferinstitution? Gibt es hierzu einen Notenwechsel? Bitte übersenden Sie den Notenwechsel.
2) Gibt und gab es im Bereich der Botschaft in der Vergangenheit weitere diplomatische oder berufskonsularische Vertretungen? Was waren die Gründe für die Einrichtung der Konsulate (berufs- und honorarkonsularische Einrichtungen) und ihre ggf. wieder Auflösung? Bitte übersenden Sie hierzu auch die jeweiligen Beschlussdokumente und Notenwechsel.
3) Wie hoch war der Etat der Botschaft für sogenannte Kleinstprojekte in 2012, 2013 und 2014? Bitte übersenden Sie eine Projektliste (Name des Empfängers, Projekttitel, Projektbudget – getrennt nach Behörde)!
4) Welche Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit arbeiten mit Mitteln der deutschen Steuerzahler im Bezirk der Botschaft Port-of-Spain? Bestehen in Projekt- oder Verwaltungsbüros deutscher Institutionen wie beispielsweise GIZ, KfW, DIHT o. ä.? Bitte senden Sie hierzu ggf. die Regierungsvereinbarungen über die Einrichtung und die Arbeit entsprechender Einrichtungen zu.
5) Welche Beziehungen pflegten die politischen Stiftungen in dem Gebiet und mit welchem Etat sind sie diesbezüglich ausgestattet? Wie hoch ist der diesbezügliche Zuschuss aus dem Bundeshaushalt?
6) Ich bitte um Übersendung des Haushaltsplanes und des Stellenplanes der Botschaft und der konsularischen Vertretungen.
Der Botschafter vertritt die Interessen der Bundesrepublik ausweislich des amtlichen Verzeichnisses auch in Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie in Suriname
7) Was sind die Gründe dafür, dass hier keine eigenen diplomatischen Vertretungen bestehen? Bestehen Vertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU oder des EU-Außendienstes und werden die Interessen hilfsweise hierüber mit vertreten?
8) Gibt es hierzu diplomatische Äußerungen der Regierungen, dass die Bundesrepublik in diesen Ländern nicht durch eigene Vertretungen repräsentiert ist? Sind diese Länder in Deutschland durch eine diplomatische Vertretung repräsentiert? Bitte übersenden Sie den diesbezüglichen Schriftwechsel!
9) Wie häufig hat der Botschafter oder ein Mitarbeiter der Botschaft seit 2010 die Länder besucht? Handelt es sich hier um reguläre Besuche?
10) Gibt es in diesen Ländern andere Repräsentationen offizieller (z.B. GIZ, KfW) oder halboffizieller deutscher Stellen (z.B. DIHT, DAAD)? Welchen Etat haben diese Organisationen für den Einsatz in diesen Ländern? Gibt es hierfür spezielle Rahmenabkommen – bitte übersenden?
Der Botschafter in Port-of-Spain ist gleichzeitig ausweislichen des amtlichen Verzeichnisses Generalkonsulat für die britischen Überseegebiete Anguilla, Britische Jungferninseln und Montserrat mit Sitz in Port-of-Spain.
11) Was ist der Grund für die Einrichtung dieser Generalkonsulate und nicht Konsulate? Bitte übersenden Sie hier die Beschlussdokumente.
12) Untersteht der Botschafter in seiner Funktion als Generalkonsul dem Leiter der Abteilung Europa im Auswärtigen Amt oder weiterhin dem Leiter der Abteilung Lateinamerika? Welche Rolle nimmt der Deutsche Botschafter in Bezug auf diese Gebiete wahr?
13) Wie hoch ist das Geschäftsaufkommen aus diesen Gebieten? Gibt es weitere konsularische Vertretungen Deutschlands in diesen Gebieten?
13) Gibt es in diesen Gebieten andere Repräsentationen offizieller (z.B. GIZ, KfW) oder halboffizieller deutscher Stellen (z.B. DIHT, DAAD)? Welchen Etat haben diese Organisationen für den Einsatz in diesen Gebieten? Gibt es hierfür spezielle Rahmenabkommen – bitte übersenden?
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Juli 2015
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14. August 2015
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