Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich höflichst um die Zusendung folgender Informationen:

- das Evaluierungsgutachten der Journalistenfortbildungsprogramme des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ) von 2010/ 2011;

- die Höhe der BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das 3-Jahresprogramm 2008-2010 des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ);

- die Höhe der gegenwärtigen BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das GIZ Competence Center Media & Communication for Development.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Die Deutsche Welle Akademie hat vg. Jahr Evaluierung und Ausgaben seiner Massnahmen im „Deutsche Welle
Evaluationsbericht 2013“ veröffentlicht (www.dw.de/static/E13_final_PDF.pdf).

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich höflichst um die Zusendung folgend…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern [#8051]
Datum
20. November 2014 15:43
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich höflichst um die Zusendung folgender Informationen: - das Evaluierungsgutachten der Journalistenfortbildungsprogramme des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ) von 2010/ 2011; - die Höhe der BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das 3-Jahresprogramm 2008-2010 des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ); - die Höhe der gegenwärtigen BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das GIZ Competence Center Media & Communication for Development. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Die Deutsche Welle Akademie hat vg. Jahr Evaluierung und Ausgaben seiner Massnahmen im „Deutsche Welle Evaluationsbericht 2013“ veröffentlicht (www.dw.de/static/E13_final_PDF.pdf). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 20. November bitte ich hiermit nochmals um…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern [#8051]
Datum
1. Dezember 2014 18:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 20. November bitte ich hiermit nochmals um Eingangsbestätigung. Ferner bitte ich wg. Rechercheaufenthalts in Kenia ab dem 3. Dezember um Zusendung der Informationen per Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 Betr.: Ihr Antrag nach dem Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014
Datum
11. Dezember 2014 14:37
Status
Warte auf Antwort
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350 Bytes


Betr.: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 über die Internetseite "fragdenstaat.de" am selbigen Tag in meinem Hause. Ihr Antrag wurde nach Eingang an die von der Antragstellung betroffenen Fachreferate meines Hauses weitergeleitet und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 Betr.: Ihr Antrag nach…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014
Datum
11. Dezember 2014 14:39
Status
Warte auf Antwort
BlatzheimRolf.vcf
350 Bytes


Betr.: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 über die Internetseite "fragdenstaat.de" am selbigen Tag in meinem Hause. Ihr Antrag wurde nach Eingang an die von der Antragstellung betroffenen Fachreferate meines Hauses weitergeleitet und befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 [#8051] Sehr geeh…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.11.2014 [#8051]
Datum
4. Januar 2015 21:48
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern" vom 20.11.2014 (#8051) hat die gesetzlich vorgegebene Frist zur Beantwortung von 30 Tagen bereits um 13 Tage überschritten. Ich bitte höflichst um Zusendung der erbetenen Informationen bis zum Mittwoch, den 7. Januar 2015. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in vom 20.1…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in vom 20.11.2014 - Deutsche Medien- u. Demokratieförderung in Entwicklungsländern - Z14 O4010-0002/006)
Datum
12. Januar 2015 15:07
Status
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350 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre IFG-Anfrage vom 20.11.2014 möchte Ihnen mitteilen, dass mir inzwischen alle gewünschten Informationen vorliegen und Ihr Antrag gebührenfrei beschieden werden kann. Ich beabsichtige, Ihnen meinen Bescheid nebst Anlagen auf elektronischem Wege per E-Mail zuzuleiten. Bitte benennen Sie mir zu diesem Zweck Ihre persönliche E-Mail Adresse. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Wie auf der Plattform selbst erläutert wird, können durch eine Antwort bzw. Veröffentlichung der erfolgten Antwort auf www.fragdenstaat.de u.a. keine Fristen in Gang gesetzt werden. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in vom …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in vom 20.11.2014 - Deutsche Medien- u. Demokratieförderung in Entwicklungsländern - Z14 O4010-0002/006) [#8051]
Datum
12. Februar 2015 19:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom 12. Januar auf meine Anfrage vom 20. November, die mich aufgrund eines Auslandsaufenthaltes (sh. Email vom 7. Januar) mit Verzögerung erreichte. Ich danke Ihnen für die elektronische Übersendung der Unterlagen an meine persönliche Email: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bitte um eine zustellfähige Anschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse (IFG-Antrag Antragsteller/in vom 20.11.2014 - Deutsche Medien- u. Demokratieförderung in Entwicklungsländern - Z14 O4010-0002/006) [#8051]
Datum
12. März 2015 08:33
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe auf meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern" vom 20.11.2014 (#8051), zuvor am 16. Oktober 2014 direkt per Email an <<E-Mail-Adresse>> gerichtet, per heutigem Datum, fast sechs Monate später, nach meinem Kenntnisstand noch immer keine.Antwort erhalten. Ich hatte Ihnen über dieses Portal am 12. Februar 2015 und nochmals am 6. März direkt von meinem Email-Account meine von Ihnen am 12. Januar erbetene Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zukommen lassen. Ich bitte höflichst um Zusendung der am 16. Oktober 2014 und nochmals am 20. November 2014 über dieses Portal erbetenen Informationen an die o.g. Email-Adresse. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>