Deutsche Medien- und Demokratieförderung in Entwicklungsländern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich höflichst um die Zusendung folgender Informationen:
- das Evaluierungsgutachten der Journalistenfortbildungsprogramme des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ) von 2010/ 2011;
- die Höhe der BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das 3-Jahresprogramm 2008-2010 des Internationalen Instituts für Journalismus (Inwent/ GIZ);
- die Höhe der gegenwärtigen BMZ-Mittel, einfach gerundet, für das GIZ Competence Center Media & Communication for Development.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Die Deutsche Welle Akademie hat vg. Jahr Evaluierung und Ausgaben seiner Massnahmen im „Deutsche Welle
Evaluationsbericht 2013“ veröffentlicht (www.dw.de/static/E13_final_PDF.pdf).
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. November 2014
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23. Dezember 2014
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