Deutsche Post - Unzustellbarkeit

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- Zahl der beschädigten Briefe pro Jahr (optional: nach Region)
- Zahl der wegen Unzustellbarkeit vernichteten Briefe pro Jahr
- Zahl und Art der Beschwerden auf PLZ heruntergebrochen; plus Anzahl der Zusteller, bei denen nachgeforscht wurde – im Verhältnis zur Zahl der Zustelltouren pro PLZ
- Angriffe auf Briefzusteller

Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch sortiert und maschinell lesbar auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zahl der beschä…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Post - Unzustellbarkeit [#244443]
Datum
23. März 2022 19:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zahl der beschädigten Briefe pro Jahr (optional: nach Region) - Zahl der wegen Unzustellbarkeit vernichteten Briefe pro Jahr - Zahl und Art der Beschwerden auf PLZ heruntergebrochen; plus Anzahl der Zusteller, bei denen nachgeforscht wurde – im Verhältnis zur Zahl der Zustelltouren pro PLZ - Angriffe auf Briefzusteller Bitte schlüsseln Sie mir alle o. g. Daten chronologisch sortiert und maschinell lesbar auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244443/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Deutsche Post - Unzustellbarkeit“ vom 23.03.20…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Deutsche Post - Unzustellbarkeit [#244443]
Datum
26. April 2022 05:04
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Deutsche Post - Unzustellbarkeit“ vom 23.03.2022 (#244443) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen des Bundes ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Deutsche Post - Unzustellbarkeit [#244443];
Datum
26. April 2022 18:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen des Bundes ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Entschuldigen Sie, dass Sie aufgrund eines internen Versehens erst jetzt eine Antwort erhalten. Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen der Bundesnetzagentur gar nicht bzw. nicht aufbereitet vor. Informationen zur Entwicklung der Beschwerden und der Beschwerdegründe können Sie aber dem letzten Tätigkeitsbericht Post der Bundesnetzagentur entnehmen, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.bundesnetzagentur.de/Shar.... Eine Übersicht über die von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Anlassprüfungen aufgrund von Hinweisen auf mögliche Qualitätsbeeinträchtigungen bei der Postversorgung finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/V.... Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen