Deutsche Regierung bittet darum keine Sanktionen gegen Nordstream 2 aufzuerlegen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bitte bestätigen Sie die Echtheit dieses Berichts https://www.documentcloud.org/documents/21118732-germany-non-paper der im Rahmen des folgenden Artikel als Beweisdokument angeführt wurde. https://www.axios.com/germany-nord-stream-sanctions-congress-ukraine-4d28940b-dc3b-4b19-9d16-c122da6d113c.html

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Vielen Dank und alles Gute

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte bestätigen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutsche Regierung bittet darum keine Sanktionen gegen Nordstream 2 aufzuerlegen [#234046]
Datum
28. November 2021 23:21
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte bestätigen Sie die Echtheit dieses Berichts https://www.documentcloud.org/documents/21118732-germany-non-paper der im Rahmen des folgenden Artikel als Beweisdokument angeführt wurde. https://www.axios.com/germany-nord-stream-sanctions-congress-ukraine-4d28940b-dc3b-4b19-9d16-c122da6d113c.html Bitte übersenden Sie mir die Antwort in digitaler From. Vielen Dank und alles Gute
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234046 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr Antragsteller/in die Bundesregierung stimmt sich mit der US-Administration bei der Umsetzung der Gemeinsamen …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutsche Regierung bittet darum keine Sanktionen gegen Nordstream 2 aufzuerlegen [#234046]
Datum
30. November 2021 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
21,4 KB


Sehr Antragsteller/in die Bundesregierung stimmt sich mit der US-Administration bei der Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung eng ab und steht auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem und konstruktiven Austausch mit den amerikanischen Partnern. Unsere Haltung ist ansonsten bekannt: Wir lehnen Sanktionen unter Verbündeten grundsätzlich ab. Im Übrigen kommentieren wir keine Presseberichterstattung zu politischen Gesprächen. Mit freundlichen Grüßen,