Deutschen Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- die internen Untersuchungen zu dem Vorfall, dass mit dem Twitter-Account der Deutschen Repräsentanz in Ramallah antisemitische "Likes" abgegeben wurden
- Stellungnahme des AA zu dieser Angelegenheit, die SPIEGEL ONLINE vorliegt
- die aktualisierte Fassung der Sicherheitshinweise zum dienstlichen Auftritt in den sozialen Medien
- sonstige (interne) Mitteilungen/Statements/o.ä. zu dieser Angelegenheit

Bezug: https://www.spiegel.de/politik/ausland/auswaertiges-amt-zieht-konsequenzen-aus-likes-fuer-israelfeindliche-inhalte-a-1279704.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die inter…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Deutschen Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie [#162977]
Datum
6. August 2019 19:14
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die internen Untersuchungen zu dem Vorfall, dass mit dem Twitter-Account der Deutschen Repräsentanz in Ramallah antisemitische "Likes" abgegeben wurden - Stellungnahme des AA zu dieser Angelegenheit, die SPIEGEL ONLINE vorliegt - die aktualisierte Fassung der Sicherheitshinweise zum dienstlichen Auftritt in den sozialen Medien - sonstige (interne) Mitteilungen/Statements/o.ä. zu dieser Angelegenheit Bezug: https://www.spiegel.de/politik/ausland/auswaertiges-amt-zieht-konsequenzen-aus-likes-fuer-israelfeindliche-inhalte-a-1279704.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie, Vg. Nr. 334-2019
Datum
8. August 2019 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie, Vg. Nr. 334-2019
Datum
5. September 2019 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-M…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie, Vg. Nr. 334-2019 [#162977]
Datum
6. September 2019 11:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in meiner IFG-Anfrage mit dem GZ 505-511.E IFG 334-2019 teile ich Ihnen mit: Vielen Dank für die Mitteilung über die voraussichtlichen Gebühren. Ich halte an der Anfrage fest und erkläre mich mit Gebühren einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 162977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolf, die Bearbeitung Ihres o.g. Antrags nach dem Informationsfreih…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, die Bearbeitung Ihres o.g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verzögert sich. Grund ist die noch andauernde Abstimmung zwischen den zuständigen Referaten im Auswärtigen Amt. Ich bedauere dies, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Widerspruch - Ihr Bescheid mit dem GZ 505-511.E-IFG 334-2019 == via Fax == Sehr geehrte Frau Ganter, gegen Ihren…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Leonard Wolf
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch - Ihr Bescheid mit dem GZ 505-511.E-IFG 334-2019
Datum
24. Februar 2020
An
Auswärtiges Amt
Status
== via Fax == Sehr geehrte Frau Ganter, gegen Ihren Bescheid mit dem GZ 505-511.E-IFG 334-2019 legte ich am 27.November 2019 Widerspruch ein. Den Eingang dieses Widerspruchs bestätigten Sie mir mit Ihrem Schreiben vom 28.November 2019. Wie versprochen erhalten Sie nun meine Begründung für diesen Widerspruch. Ich bitte die Verzögerung hierfür zu entschuldigen. Sie ziehen in Ihrem Bescheid § 3 Nr 1 lit. c IFG heran. Ihre Begründung lautet, dass „potentielle Angreifer […] durch gezielte Scheinangriffe mit anschließender IFG-Abfrage eine gezielte Offenlegung der Prozesssystematik, sowie der technischen Analyse- und Abwehrkapazität auszulösen“ können. Nach meiner Auffassung entspricht dies nicht genügend den Anforderungen, dass Sie als informationspflichtige Stelle substantiiert und nachvollziehbar anhand konkreter Angaben darlegen müssen, warum der beantragte Informationszugang zur Sicherung des Schutzguts gemäß § 3 Nr. 1 lit. c IFG ausgeschlossen ist (Schoch, IFG, § 3 Nr 1 lit. c, Rn. 62). Sie beziehen sich außerdem auf § 3 Nr. 2 IFG. Um eine Ablehnung nach § 3 Nr. 2 zu begründen, müsste eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen. Ich bezweifle jedoch Ihre Auffassung, dass die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerfüllung des Auswärtigen Amtes durch die von Ihnen skizzierten vermeintlichen Auswirkungen bei Herausgabe der internen Untersuchungen und Mitteilungen (Fragen 1. und 4.) gefährdet werden würden. Außerdem möchte ich im Allgemeinen darauf hinweisen, dass nach dem gesetzgeberischen Willen die Ausnahmetatbestände des IFG eng auszulegen sind (BT-Drs. 15/4493, S. 9; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2010, Az. 7 B 43/10, Rn. 12 – Juris; OVG Münster, Urt. v. 2. November 2010, Az. 8 A 475/10, Rn. 99 ff. – Juris; VG Frankfurt, Urt. v. 28. Januar 2009, Az. 7 K 4037/07.F, Rn. 37 – Juris). Ich bitte erneut um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Andernfalls werde ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem IFG:Widerspruchsbegründung zu Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchun…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG:Widerspruchsbegründung zu Deutsche Repräsentanz in Ramallah auf Twitter - interne Untersuchung & neue Social-Media-Richtlinie, Vg. Nr. 334-2019
Datum
26. Februar 2020 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Widerspruchsbegründung vom 23.02.2020. Bitte sehen Sie uns nach, dass eine Entscheidung hinsichtlich Ihres Widerspruchs unter Berücksichtigung Ihrer kürzlich nachgereichten Begründung voraussichtlich etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bitten um Ihr Verständnis und melden uns zu gegebener Zeit bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. Februar 2020
Status