Sehr geehrte
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. März 2020 an das Bundeskanzleramt. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie können sicher sein, dass die Bundesregierung alles dafür tut, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen einer COVID-10 Erkrankung zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.
So wurde bereits am 27. Februar 2020 ein gemeinsamer Krisenstabs des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Bewältigung der national bedeutsamen Gefahrenlage „Coronavirus – COVID–19“ gebildet. Dieser bündelt nach dem Pandemieplan des Bundes alle ressortspezifischen Fähigkeiten innerhalb der Bundesregierung. Er gibt der Bundesregierung zugleich die Möglichkeit, alle vorhandenen Handlungsoptionen zu nutzen. Neben BMG und BMI arbeiten auch Vertreter anderer Ressorts und des Bundeskanzleramtes mit. Zudem findet nunmehr regelmäßig Sitzungen der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Bundesministern sowie ständig Abstimmungen zwischen Bund und Ländern statt.
Vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsverteilung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland obliegt dem Bund im Pandemiefall eine koordinierende Rolle zur Förderung eines möglichst bundeseinheitlichen Vorgehens in der Pandemiebekämpfung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen an die Länder.
Hintergrundinformationen zum Krisenstab erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs…) und weiteres zu allen Aktivitäten der BReg auf den Webseiten des BMG (
https://www.bundesgesundheitsministeriu…) sowie des Bundespresseamtes (
www.bundesregierung.de<http://www.bu…)e>).
Auch möchte ich auf das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hinweisen, welches im Mai 2004 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Dieses Amt soll alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend berücksichtigen und zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen verknüpfen (Informationen hier auf der Internetseite:
https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_…).
Die Ergebnisse solcher Risikoanalysen dienen als Informations- und Entscheidungsgrundlage für die verbesserte risiko- und bedarfsorientierte Vorsorge- und Abwehrplanung im Katastrophenschutz. Die Risikoanalyse aus dem Jahr 2012 stellt somit für die derzeitige Ausbruchsbekämpfung eine wichtige Hilfe dar. Die Wahl eines SARS-ähnlichen Erregers für die Risikoanalyse erfolgte seinerzeit u.a. vor dem Hintergrund, dass der Ausbruch des SARS-Virus im Jahr 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme schnell an ihre Grenzen gebracht hat. Das aktuelle Ausbruchsgeschehen verdeutlicht, dass das seinerzeit in einem Modell zusammengestellte Szenario für eine Vorbereitung der Krisenreaktion auf einer sehr relevanten Annahme fußte – nämlich, dass es zu einer Pandemie durch einen SARS-ähnlichen Erreger kommen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
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