Deutscher Bundestag: 2015 Anzahl Bundestagshausausweise nach Farbkategorien

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In dem am 28.112015 von Martin Reyher verfassten abgeordnetenwatch.de Blogeintrag “Lobbyismus: Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag” (abrufbar unter https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste) heißt es zum Bundestagszugang von Interessenvertretern über die Bundestagsfraktionen seit 2013: “Insgesamt hat die Unionsfraktion seit Beginn der Legislaturperiode 765 Hausausweise an 334 Verbände, Unternehmen und Organisationen bewilligt – mehr als doppelt so viel wie die übrigen Fraktionen zusammen. Von der SPD erhielten 257 Interessenvertreter einen Zugang zum Bundestag, von Grünen und Linken waren es 61 bzw. 28.” Im 2015-11-27 tagesspiegel.de Artikel “Lobbyismus: Bundestag legt Inhaber von Hausausweisen offen” (abrufbar unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/lobbyismus-bundestag-legt-inhaber-von-hausausweisen-offen/12651324.html) heißt es ergänzend dazu: “Im Bundestag gibt es verschiedene Hausausweise. Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter erhalten einen blauen, Medien einen roten. Gelbe Ausweise erhalten Mitarbeiter aus den Ministerien, Orange Lieferanten und Techniker. Alle anderen, die nicht unter eine der genannten Gruppen fallen, erhalten einen grünen Ausweis [...]. ”

Ich bitte um elektronische Auskunft dahingehend, wie viele Bundestagshausausweise zwischen Beginn der 18. Legislaturperiode und dem 30. November 2015 für die folgenden Farbkategorien vergeben wurden:

1. Blau: Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter
2. Rot: Medien
3. Gelb: Mitarbeiter aus den Ministerien
4. Orange: Lieferanten und Techniker.
5. Grün: Sonstige

Ergänzend bitte ich um Auskunft,

1. inwiefern sich differenziert nach den Farbkategorien Blau, Rot, Gelb, Orange und Grün Einschränkungen für den Aufenthalts- und/oder Bewegungsbereich der Hausausweisinhaber auf dem Gelände und in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ergeben.
2. ob die unter der Farbkategorie Gelb genannten Bundestagshausweise für Mitarbeiter aus den Ministerien sich nur auf Mitarbeiter aus den Bundesministerien oder auch auf Mitarbeiter aus den Ministerien der Bundesländer bezieht.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 2 Follower:innen
Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 1…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 1. Dezember 2015, mit der Sie um Übersendung von Informationen zur Anzahl der herausgegebenen Bundestagshausausweise nach Farbkategorien bitten. Der Antrag wird auf Grundlage des IFG geprüft. Aufgrund der Vielzahl der momentan eingehenden IFG-Anträge bitte ich um Verständnis, dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, In dem am 28.112015 von Martin Reyher verfassten abgeordnete…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2015 Anzahl Bundestagshausausweise nach Farbkategorien [#12100]
Datum
1. Dezember 2015 01:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, In dem am 28.112015 von Martin Reyher verfassten abgeordnetenwatch.de Blogeintrag “Lobbyismus: Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag” (abrufbar unter https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste) heißt es zum Bundestagszugang von Interessenvertretern über die Bundestagsfraktionen seit 2013: “Insgesamt hat die Unionsfraktion seit Beginn der Legislaturperiode 765 Hausausweise an 334 Verbände, Unternehmen und Organisationen bewilligt – mehr als doppelt so viel wie die übrigen Fraktionen zusammen. Von der SPD erhielten 257 Interessenvertreter einen Zugang zum Bundestag, von Grünen und Linken waren es 61 bzw. 28.” Im 2015-11-27 tagesspiegel.de Artikel “Lobbyismus: Bundestag legt Inhaber von Hausausweisen offen” (abrufbar unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/lobbyismus-bundestag-legt-inhaber-von-hausausweisen-offen/12651324.html) heißt es ergänzend dazu: “Im Bundestag gibt es verschiedene Hausausweise. Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter erhalten einen blauen, Medien einen roten. Gelbe Ausweise erhalten Mitarbeiter aus den Ministerien, Orange Lieferanten und Techniker. Alle anderen, die nicht unter eine der genannten Gruppen fallen, erhalten einen grünen Ausweis [...]. ” Ich bitte um elektronische Auskunft dahingehend, wie viele Bundestagshausausweise zwischen Beginn der 18. Legislaturperiode und dem 30. November 2015 für die folgenden Farbkategorien vergeben wurden: 1. Blau: Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter 2. Rot: Medien 3. Gelb: Mitarbeiter aus den Ministerien 4. Orange: Lieferanten und Techniker. 5. Grün: Sonstige Ergänzend bitte ich um Auskunft, 1. inwiefern sich differenziert nach den Farbkategorien Blau, Rot, Gelb, Orange und Grün Einschränkungen für den Aufenthalts- und/oder Bewegungsbereich der Hausausweisinhaber auf dem Gelände und in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ergeben. 2. ob die unter der Farbkategorie Gelb genannten Bundestagshausweise für Mitarbeiter aus den Ministerien sich nur auf Mitarbeiter aus den Bundesministerien oder auch auf Mitarbeiter aus den Ministerien der Bundesländer bezieht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 1. Dezember 2015 baten Sie um Auskunft…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 1. Dezember 2015 baten Sie um Auskunft darüber, 1. wie viele Hausausweise zwischen Beginn der 18. Legislaturperiode und dem 30 November 2015 durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die Farbkategorien Blau, Rot, Gelb, Orange und Grün herausgegeben wurden. 2. Inwiefern differenziert nach den genannten Farbkategorien Einschränkungen für den Aufenthalts- und Bewegungsbereich der Hausausweisinhaber auf dem Gelände und in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ergeben, 3. und sinngemäß ob die Bundestagshausausweise für Mitarbeiter aus den Ministerien nur an Mitarbeiter aus den Bundesministerien oder auch an Mitarbeiter der Ministerien der Bundesländer vergeben werden. Ihren Antrag beantworte ich auf Grundlage des IFG wie folgt: 1. Die Zahlen für die Vergabe von Hausausweisen werden grundsätzlich über den Gültigkeitszeitraum eines Kalenderjahres erhoben und nicht fortlaufend über eine Periode. Mit Stand vom 19. Januar 2015 waren rund 17.500 mit unterschiedlichen Laufzeiten in Gebrauch. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. Hinsichtlich der Vergabe von Hausausweisen nach Farbkategorien verteilt sich die genannte Fall folgendermaßen: Kategorie Rot (Vertreter der Presse und Medien): Rund 4.600 Ausweise Kategorie Grün (andere Personen, Interessenvertreter): Rund 2.300 Ausweise Kategorie Gelb (Mitarbeiter der Ressorts, Oberster Bundesbehörden und des Diplomatischen Korps): Rund 1.800 Ausweise Kategorie Orange (Mitarbeiter von für den Bundestag tätigen Handwerks-/Servicebetrieben): Rund 2.000 Ausweise Kategorie Blau (Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen sowie der Bundestagsverwaltung): Rund 6.650 Ausweise 2. Einschränkungen für den Aufenthalts-/Bewegungsbereich der Hausausweisinhaber ergeben sich grundsätzlich keine. Im Einzelfall ist jedoch der Erlass temporär geltender Sonder- und Ausnahmeregelungen oder Zutrittsbeschränkungen durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages möglich, etwa bei Sonderveranstaltungen. 3. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 a.) können Inhaber eines Dienstausweises einer obersten Bundes- oder Landesbehörde einen Bundestagshausweise (Kategorie Gelb) erhalten, wenn das Erfordernis nicht nur gelegentlicher Besuche besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach vom Referat ZR 4 (Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit) weite…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: 2015 Anzahl Bundestagshausausweise nach Farbkategorien (Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-666/2015) [#12100]
Datum
24. Januar 2016 01:38
An
Deutscher Bundestag
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach vom Referat ZR 4 (Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit) weiterleiten. Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 20.01.2016 und darin erteilten Auskünfte zur Thematik "2015 Anzahl Bundestagshausausweise nach Farbkategorien" sehr herzlich. Zu ihrem Schreiben zwei ergänzende Fragen: 1.) Im 2016-01-20 Schreiben findet sich folgender Satz: "Mit Stand vom 19. Januar 2015 waren rund 17.500 mit unterschiedlichen Laufzeiten in Gebrauch." Frage: Wie sind die Laufzeiten nach den Farbkategorien Blau, Rot, Gelb, Orange und Grün? 2.) Im 2016-01-20 Schreiben findet sich folgender Satz: "Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 a) können Inhaber eines Dienstausweises einer obersten Bundes- oder Landesbehörde einen Bundestagshausweise (Kategorie Gelb) erhalten, wenn das Erfordernis nicht nur gelegentlicher Besuche besteht." Frage: Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich § 2 Abs. 3 Nr. 1 a)? Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 01. Dezember 2015 baten Sie um Auskunf…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 01. Dezember 2015 baten Sie um Auskunft zu verschiedenen Fragen zur Vergabe von Bundestagshausausweisen. Der Eingang Ihres Antrages wurde Ihnen mit Schreiben vom selben Tag bestätigt und mit Bescheid vom 20. Januar 2016 wurde Ihrem Antrag entsprochen. Daraufhin stellten Sie mit E-Mail vom 24. Januar 2016 folgende Nachfragen: 1. Wie sind die Laufzeiten nach den Farbkategorien Rot, Gelb, Orange und Grün? 2. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich § 2 Abs. 3 Nr. 1 a)? Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Die Laufzeiten für die Hausausweise richten sich nicht nach den Farbkategorien, sondern nach dem Einzelfall (z.B. Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses). Somit können keine generellen Aussagen zur Laufzeit nach bestimmten Farbkategorien gemacht werden. 2. Die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Nr. 1 a) bezieht sich auf die Hausordnung des Deutschen Bundestages. Diese können Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter dem Pfad „Der Bundestag“ > „Aufgaben“ > „Rechtliche Grundlagen“ > „Geschäftsordnung“ einsehen Mit freundlichen Grüßen