Deutscher Bundestag: 2015 Anzahl Bundestagshausausweise nach Farbkategorien
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dem am 28.112015 von Martin Reyher verfassten abgeordnetenwatch.de Blogeintrag “Lobbyismus: Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag” (abrufbar unter https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste) heißt es zum Bundestagszugang von Interessenvertretern über die Bundestagsfraktionen seit 2013: “Insgesamt hat die Unionsfraktion seit Beginn der Legislaturperiode 765 Hausausweise an 334 Verbände, Unternehmen und Organisationen bewilligt – mehr als doppelt so viel wie die übrigen Fraktionen zusammen. Von der SPD erhielten 257 Interessenvertreter einen Zugang zum Bundestag, von Grünen und Linken waren es 61 bzw. 28.” Im 2015-11-27 tagesspiegel.de Artikel “Lobbyismus: Bundestag legt Inhaber von Hausausweisen offen” (abrufbar unter: http://www.tagesspiegel.de/politik/lobbyismus-bundestag-legt-inhaber-von-hausausweisen-offen/12651324.html) heißt es ergänzend dazu: “Im Bundestag gibt es verschiedene Hausausweise. Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter erhalten einen blauen, Medien einen roten. Gelbe Ausweise erhalten Mitarbeiter aus den Ministerien, Orange Lieferanten und Techniker. Alle anderen, die nicht unter eine der genannten Gruppen fallen, erhalten einen grünen Ausweis [...]. ”
Ich bitte um elektronische Auskunft dahingehend, wie viele Bundestagshausausweise zwischen Beginn der 18. Legislaturperiode und dem 30. November 2015 für die folgenden Farbkategorien vergeben wurden:
1. Blau: Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter
2. Rot: Medien
3. Gelb: Mitarbeiter aus den Ministerien
4. Orange: Lieferanten und Techniker.
5. Grün: Sonstige
Ergänzend bitte ich um Auskunft,
1. inwiefern sich differenziert nach den Farbkategorien Blau, Rot, Gelb, Orange und Grün Einschränkungen für den Aufenthalts- und/oder Bewegungsbereich der Hausausweisinhaber auf dem Gelände und in den Gebäuden des Deutschen Bundestages ergeben.
2. ob die unter der Farbkategorie Gelb genannten Bundestagshausweise für Mitarbeiter aus den Ministerien sich nur auf Mitarbeiter aus den Bundesministerien oder auch auf Mitarbeiter aus den Ministerien der Bundesländer bezieht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2015
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5. Januar 2016
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