Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ (WD 3 – 194/15)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes – Insbesondere nach einer möglichen Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes“ (WD 3 – 194/15)

HINWEIS:

Zur Vermeidung von unnötiger Papier- und Portokosten sowie zur Vermeidung von Kosten nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um ÜBERSENDUNG DER BEANTRAGTEN AMTLICHEN INFORMATION ALS ELEKTRONISCHES DOKUMENT nach § 1 IFG, sofern es als solches vorliegt .

Allgemeines

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Um eine Empfangsbestätigung über den Antragseingang per elektronischer Form (E-Mail) wird gebeten. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2015
  • Frist
    22. Januar 2016
  • 3 Follower:innen

Die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag den Bundestag“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die WD Ausarbeitung „Inf…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ (WD 3 – 194/15) [#12222]
Datum
20. Dezember 2015 22:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes – Insbesondere nach einer möglichen Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes“ (WD 3 – 194/15) HINWEIS: Zur Vermeidung von unnötiger Papier- und Portokosten sowie zur Vermeidung von Kosten nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um ÜBERSENDUNG DER BEANTRAGTEN AMTLICHEN INFORMATION ALS ELEKTRONISCHES DOKUMENT nach § 1 IFG, sofern es als solches vorliegt . Allgemeines Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Um eine Empfangsbestätigung über den Antragseingang per elektronischer Form (E-Mail) wird gebeten. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung „Inf…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ (WD 3 – 194/15) [#12222]
Datum
24. Januar 2016 05:54
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitung „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ (WD 3 – 194/15)" vom 20.12.2015 (#12222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Ich habe zwar dafür Verständnis, dass es aufgrund einer Vielzahl ein IFG-Anträgen es zu Rückstaus bei den entsprechenden Anträgen und Verzögerungen bei ihrer Bearbeitung kommt. Jedoch bitte ich meinen Antrag in der Drei-Monatsfrist des § 75 Verwaltungsgerichtsordnung zu bescheiden. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr [..], mit E-Mail vom 6. Dezember 2015 hatten Sie um Überse…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [..], mit E-Mail vom 6. Dezember 2015 hatten Sie um Übersendung von 13 Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Thema Informationsfreiheit (Az. ZR 4-1334-IFG-686/2015) gebeten. Im Rahmen der Eingangsbestätigung wurde Ihnen mitgeteilt, dass es sich bei dem Dokument mit dem Aktenzeichen WF VII-049/05 um einen „Aktuellen Begriff“ handelt, der auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und damit im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG bereits allgemein zugänglich ist. Ferner wurde Ihnen hinsichtlich der möglichen Gebührenfolge, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Darauf nahmen Sie mit E-Mail vom 20. Dezember 2015 Ihren Antrag zurück. Nunmehr bitten Sie mit 12 E-Mails vom 20. Dezember 2015 jeweils um Übersendung einer bereits mit Ihrem Antrag vom 6. Dezember 2015 begehrten Ausarbeitung. Im Einzelnen: 1. „Zur Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes bei Petitionen“ (WD 7 – 024/06) - ZR 4-1334-IFG-713/2015 - 2. „Informationszugangsfreiheit als Grundrecht“ (WD 3 – 322/11) – ZR 4-1334-IFG-714/2015 - 3. „Fragen zur Regelung des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich – Aktualisierung der Ausarbeitung Ausarbeitung WD 3 – 3000 237/11“ (WD 3 – 309/12) – ZR 4-1334-IFG-715/2015 - 4. „Fragen zur Umsetzung der Informationsfreiheitsgesetze in ausgewählten europäischen Staaten: Dänemark, Großbritannien, Österreich, Schweden und die Schweiz“ (WD 3 – 262/06) – ZR 4-1334-IFG-716/2015 - 5. „Ausgewählte Fragen zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes sowie der Informationsfreiheitsgesetze der Länder“ (WD 3 – 253/06) – ZR 4-1334-IFG-717/2015 - 6. „Fragen zur Regelung des öffentlichen Informationszuganges im europäischen Vergleich“ (WD 3 – 237/11) – ZR 4-1334-IFG-718/2015 - 7. „Zur Informationspflicht der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ (WD 3 – 158/15) – ZR 4-1334-IFG-719/2015 - 8. „Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes“ (WD 3 – 157/14) – ZR 4-1334-IFG-720/2015 - 9. „Informationsansprüche gegenüber juristischen Personen des Privatrechts mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes – Insbesondere nach einer möglichen Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes“ (WD 3 – 194/15) – ZR 4-1334-IFG-721/2015 - 10. „Geheimhaltung von amtlichen Informationen“ (WD 3 – 095/09) – ZR 4-1334-IFG-722/2015 - 11. „Einsicht in die Verträge der öffentlichen Hand“ (WD 3 – 053/10) – ZR 4-1334-IFG-724/2015 - 12. „Zugang zu den Diensttelefonlisten der Jobcenter nach dem IFG“ (WD 3 – 023/14) – ZR 4-1334-IFG-724/2015 - Diesbezüglich kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Ausarbeitungen auf der Internet Seite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden. Diese sind unter „Dokumente“ > „Fachinformationen und Analysen“ > „Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste“ bei den jeweiligen Fachbereichen abrufbar. Folglich sind die von Ihnen erbeten Informationen im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich, so dass von einer Übersendung der erbetenen Ausarbeitungen abgesehen wird. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen