Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitungen und Sprachübersetzung zu Guttenberg Plagiate
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 2015-06-26 Die Welt Artikel “Was wusste der Bundestag über Guttenbergs Plagiate?” von Manuel Bewarder (abrufbar unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143144902/Was-wusste-der-Bundestag-ueber-Guttenbergs-Plagiate.html?subid=skim725X1341927Xcf734292f0333b1357d1cdc8a14e20fa&affmt=2&affmn=1) beschreibt der Journalist seine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen den Deuschen Bundestag. Hintergrund ist der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), welcher für seine Doktorarbeit “"Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" sich bei den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bediente. Barder schreibt in diesem Kontext:
“Im Frühjahr 2011 unterhielt ich mich bei Recherchen über die Übernahmen aus den Dokumenten des Bundestages. Die Plagiatsforscher von GuttenPlag hatten zu diesem Zeitpunkt bereits im Internet Hinweise auf fehlerhafte Übernahmen veröffentlicht. Ich wollte mir die Dokumente genauer ansehen und auf mögliche Plagiate überprüfen. Nur so konnte ich herausfinden, ob der Bundestag den Politiker tatsächlich geschont hat. Am 21. Juni schickte ich zwei Papierseiten an den Bundestag. Ich beantragte Kopien von konkret sieben Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sowie einer Übersetzung des Sprachendienstes. In den Arbeiten geht es um "Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945", die "Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess bis zum Ende des Ost-West-Konflikts" oder um einen Vergleich des europäischen und des Konvents von Philadelphia. All das sind Titel, die durchaus für den Alltag eines Abgeordneten nützlich sein können. Sie passen zudem zum Titel von Guttenbergs Arbeit, die 2006 in Bayreuth eingereicht und mit der Bestnote bewertet wurde. Ihr Name: "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU".”
Ich bitte mir die Titel der sieben Ausarbeitungen und den Titel der Übersetzung aus dem zitierten Zeitungsartikel mitzuteilen, so dass ich für eine spätere Übersendung der Ausarbeitungen und der Übersetzung eine Eingrenzung auf Basis des IFGs vornehmen kann. Danke im Voraus.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Dezember 2015
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5. Januar 2016
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