Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitungen und Sprachübersetzung zu Guttenberg Plagiate

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im 2015-06-26 Die Welt Artikel “Was wusste der Bundestag über Guttenbergs Plagiate?” von Manuel Bewarder (abrufbar unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143144902/Was-wusste-der-Bundestag-ueber-Guttenbergs-Plagiate.html?subid=skim725X1341927Xcf734292f0333b1357d1cdc8a14e20fa&affmt=2&affmn=1) beschreibt der Journalist seine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen den Deuschen Bundestag. Hintergrund ist der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), welcher für seine Doktorarbeit “"Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" sich bei den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bediente. Barder schreibt in diesem Kontext:

“Im Frühjahr 2011 unterhielt ich mich bei Recherchen über die Übernahmen aus den Dokumenten des Bundestages. Die Plagiatsforscher von GuttenPlag hatten zu diesem Zeitpunkt bereits im Internet Hinweise auf fehlerhafte Übernahmen veröffentlicht. Ich wollte mir die Dokumente genauer ansehen und auf mögliche Plagiate überprüfen. Nur so konnte ich herausfinden, ob der Bundestag den Politiker tatsächlich geschont hat. Am 21. Juni schickte ich zwei Papierseiten an den Bundestag. Ich beantragte Kopien von konkret sieben Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sowie einer Übersetzung des Sprachendienstes. In den Arbeiten geht es um "Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945", die "Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess bis zum Ende des Ost-West-Konflikts" oder um einen Vergleich des europäischen und des Konvents von Philadelphia. All das sind Titel, die durchaus für den Alltag eines Abgeordneten nützlich sein können. Sie passen zudem zum Titel von Guttenbergs Arbeit, die 2006 in Bayreuth eingereicht und mit der Bestnote bewertet wurde. Ihr Name: "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU".”

Ich bitte mir die Titel der sieben Ausarbeitungen und den Titel der Übersetzung aus dem zitierten Zeitungsartikel mitzuteilen, so dass ich für eine spätere Übersendung der Ausarbeitungen und der Übersetzung eine Eingrenzung auf Basis des IFGs vornehmen kann. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, im 2015-06-26 Die Welt Artikel “Was wusste der Bundestag über…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitungen und Sprachübersetzung zu Guttenberg Plagiate [#12119]
Datum
4. Dezember 2015 00:17
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, im 2015-06-26 Die Welt Artikel “Was wusste der Bundestag über Guttenbergs Plagiate?” von Manuel Bewarder (abrufbar unter: http://www.welt.de/politik/deutschland/article143144902/Was-wusste-der-Bundestag-ueber-Guttenbergs-Plagiate.html?subid=skim725X1341927Xcf734292f0333b1357d1cdc8a14e20fa&affmt=2&affmn=1) beschreibt der Journalist seine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen den Deuschen Bundestag. Hintergrund ist der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), welcher für seine Doktorarbeit “"Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" sich bei den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bediente. Barder schreibt in diesem Kontext: “Im Frühjahr 2011 unterhielt ich mich bei Recherchen über die Übernahmen aus den Dokumenten des Bundestages. Die Plagiatsforscher von GuttenPlag hatten zu diesem Zeitpunkt bereits im Internet Hinweise auf fehlerhafte Übernahmen veröffentlicht. Ich wollte mir die Dokumente genauer ansehen und auf mögliche Plagiate überprüfen. Nur so konnte ich herausfinden, ob der Bundestag den Politiker tatsächlich geschont hat. Am 21. Juni schickte ich zwei Papierseiten an den Bundestag. Ich beantragte Kopien von konkret sieben Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes sowie einer Übersetzung des Sprachendienstes. In den Arbeiten geht es um "Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945", die "Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess bis zum Ende des Ost-West-Konflikts" oder um einen Vergleich des europäischen und des Konvents von Philadelphia. All das sind Titel, die durchaus für den Alltag eines Abgeordneten nützlich sein können. Sie passen zudem zum Titel von Guttenbergs Arbeit, die 2006 in Bayreuth eingereicht und mit der Bestnote bewertet wurde. Ihr Name: "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU".” Ich bitte mir die Titel der sieben Ausarbeitungen und den Titel der Übersetzung aus dem zitierten Zeitungsartikel mitzuteilen, so dass ich für eine spätere Übersendung der Ausarbeitungen und der Übersetzung eine Eingrenzung auf Basis des IFGs vornehmen kann. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 baten Sie unter Beruf…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 baten Sie unter Berufung unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung einer Liste der Titel der Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages und der Übersetzung, die vom ehemaligen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Dissertation genutzt wurde. Die Titel der diesbezüglich bekannten Arbeiten können Sie dem Tenor des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2012 (Az. 2 K 185.11) entnehmen, das sich auf den Herausgabeanspruch nach dem IFG betreffend Gutachten er Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezieht. Das Urteil ist in der „Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg“ online abrufbar. Dementsprechend ist die von Ihnen gewünschte Liste im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG öffentlich zugänglich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Deutschen Bundestag eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Folgende E-Mail per privaten E-Mail Account versendet: Gesendet: Samstag, 19. Dezember 2015 um 23:56 Uhr Von: [..…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitungen und Sprachübersetzung zu Guttenberg Plagiate (Gz. ZR 4-1334-IFG-674/2015)
Datum
19. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Folgende E-Mail per privaten E-Mail Account versendet: Gesendet: Samstag, 19. Dezember 2015 um 23:56 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Deutscher Bundestag: WD Ausarbeitungen und Sprachübersetzung zu Guttenberg Plagiate (Gz. ZR 4-1334-IFG-674/2015) Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Schreiben vom 15.12.2015, dass bei mir am 17.12.2015 einging, und die darin gemachten Ausführungen. Insbesondere für den Verweis auf die „Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg“ und die Entnahme der gesuchten aus dem Tenor des erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2012 (Az. 2 K 185.11) bedanke ich mich sehr herzlich. Nach Durchsicht des Tenors des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2012 (Az. 2 K 185.11) interessieren mich folgende Dokumente: 1. Dokumentation vom 15. Dezember 2005 „Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945“ (Reg.-Nr.: WF XII - 268/05), 2. Dokumentation vom 28. Oktober 2003 „Europäischer Konvent und der Konvent von Philadelphia - Parallelen und Unterschiede“ (Reg.-Nr.: WF XII - 148/03), 3. Übersetzung von Jack Rakove, Der Schlingerkurs der europäischen Verfassungsväter, Foreign Policy, Ausgabe 138/2003, S. 28-38 (15 Seiten), 4. - Ausarbeitung vom 3. Mai 2004 „Vergleichende Darstellung des Gottes- und Religionsbezugs in den bisherigen und alternativen Textvorschlägen für einen europäischen Verfassungsvertrag“ (Reg.-Nr: WF XII - 044/04), 5. Ausarbeitung vom 25. Oktober 2005 „Die Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess bis zum Ende des Ost-West-Konflikts“ (Reg.-Nr.: WD 1 - 137/05), 6. Ausarbeitung vom 21. Oktober 2003 „Der Gottesbezug in den Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Beitrittskandidaten und in den Verfassungen der 16 Bundesländer“ (Reg.-Nr.: WF III – 240/03), 7. Ausarbeitung vom 13. Mai 2004 „Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion“ (Reg.-Nr.: WF III – 100/04) Bevor ich jedoch einen konkreten IFG-Antrag stelle, möchte ich mich vor dem Hintergrund der mit den sieben Dokumente verbundenen Gebühren und Auslagen eine fundierte Entscheidungsgrundlage bilden. Ich bitte mir dazu einen genauen Kostenvoranschlag zu übermitteln, aus dem sich die mit den sieben Dokumente verbundenen Gebühren und Auslagen ergeben. Dazu bitte ich folgendes bei der Erstellung des Kostenvoranschlages folgendes zu beachten: 1. Gemäß § 2 IFGGebV besteht die Möglichkeit von einer Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich lege die Billigkeitsklausel des § 2 IFGGebV wie folgt aus: (Persönliche) Billigkeitsgründe ergeben sich etwa aus den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners oder im Einzelfall aus der Natur der Sache. (Vgl. S. 7 des 2007-01-19 IFG Widerspruchbescheides der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Geschäftszeichen: 1334-Informationafreiheitsgesetz); Link: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/D-Bundestag_Antwort_Widerspruch_IFGBattis_07-01-19.pdf) [...] 2. Nach allgemeiner Erfahrung ist davon auszugehen, dass diese sieben Dokumente im elektronischen Dateiformat erstellt wurden und somit auch in diesem Format vorliegen, so dass keine Grundlage für die Anfertigung kostenpflichtiger Kopien besteht. Danke im Voraus. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 beantragten Sie die Überse…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 4. Dezember 2015 beantragten Sie die Übersendung einer Liste der Titel der Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages und der Übersetzung des Sprachdienstes, die vom ehemaligen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Dissertation genutzt wurden. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie die gewünschten Informationen dem Tenor des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2012 (Az. 2 K 185.11) entnehmen können und diese somit im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG öffentlich zugänglich sind. Daraufhin baten Sie mit E-Mail vom 19. Dezember 2015 um Übersendung der entsprechenden Dokumente, im Einzelnen: 1. „Europäische Verfassungsentwürfe seit 1945“ (WF XII – 268/05), 2. „Europäischer Konvent und der Konvent von Philadelphia - Parallelen und Unterschiede“ (WF XII - 148/03), 3. „Der Schlingerkurs der europäischen Verfassungsväter“(PB 1-1294-04), 4. „Vergleichende Darstellung des Gottes- und Religionsbezugs in den bisherigen und alternativen Textvorschlägen für einen europäischen Verfassungsvertrag“ (WF XII - 044/04), 5. „Die Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess bis zum Ende des Ost-West-Konflikts“ (WD 1 - 137/05), 6. „Der Gottesbezug in den Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten, der EU-Beitrittskandidaten und in den Verfassungen der 16 Bundesländer“ (WF III – 240/03), 7. „Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion“ (WF III – 100/04) Die von Ihnen gewünschten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter „Dokumente“ > „Fachinformationen und Analysen“ > „Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste“ abrufbar. Sie finden die Dokumente bei den Fachbereichen „Geschichte, Zeitgeschichte und Politik“, „Verfassung und Verwaltung“ und „Europa“. Diese Informationen sind im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich, so dass von einer Übersendung abgesehen wird. Im Übrigen übersende ich Ihnen die Übersetzung „Der Schlingerkurs der europäischen Verfassungsväter“(PB 1-1294-04) als Anlage. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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