Deutscher Bundestag: WD-Dokumente Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums (2010-2014)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft zum nachfolgenden Sachverhalt und den damit verbundenen Fragen.

Sachverhalt:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums definiert. Im 1. Leitsatz zum genannten Urteil heißt es: "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind."

Im Urteil 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 ergänzte das Bundesverfassungsgericht gemäß Leitsatz 2 des Urteils dieses Grundrecht wie folgt: "Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."

Zur Ausgestaltung dieses Grundrechts durch den Gesetzgeber äußerte sich das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss 1 BvR 1691/13 vom 23. Juli 2014 im Leitsatz 1 des Beschlusses wie folgt: "Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein."

Zum Sachverhalt folgende Auskunftsfragen:

1.) Sind in den Jahren 2010 bis 2014 Dokumente von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages d.h. insbesondere von den Fachbereichen WD 2 (Menschenrechte und humanitäre Hilfe)
WD 3 (Verfassung und Verwaltung), WD 4 (Haushalt und Finanzen) und WD 6 (Arbeit und Soziales) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums im Allgemeinen und dessen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber im Speziellen erstellt worden?
2.) Wenn ja, wie lauten die Titel entsprechenden Dokumente für die Jahre 2010 bis 2014?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2015
  • Frist
    22. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft zum nachfolgenden Sachverhal…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Bundestag: WD-Dokumente Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums (2010-2014) [#12010]
Datum
20. November 2015 02:00
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte erteilen Sie mir Auskunft zum nachfolgenden Sachverhalt und den damit verbundenen Fragen. Sachverhalt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums definiert. Im 1. Leitsatz zum genannten Urteil heißt es: "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind." Im Urteil 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 ergänzte das Bundesverfassungsgericht gemäß Leitsatz 2 des Urteils dieses Grundrecht wie folgt: "Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu." Zur Ausgestaltung dieses Grundrechts durch den Gesetzgeber äußerte sich das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Beschluss 1 BvR 1691/13 vom 23. Juli 2014 im Leitsatz 1 des Beschlusses wie folgt: "Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein." Zum Sachverhalt folgende Auskunftsfragen: 1.) Sind in den Jahren 2010 bis 2014 Dokumente von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages d.h. insbesondere von den Fachbereichen WD 2 (Menschenrechte und humanitäre Hilfe) WD 3 (Verfassung und Verwaltung), WD 4 (Haushalt und Finanzen) und WD 6 (Arbeit und Soziales) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums im Allgemeinen und dessen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber im Speziellen erstellt worden? 2.) Wenn ja, wie lauten die Titel entsprechenden Dokumente für die Jahre 2010 bis 2014? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr [...], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mai…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. November 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr [...], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. November 2015, mit der Sie um Übersendung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Themenkomplex “Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums” für die Jahre 2010 bis 2014 bitten. Ihr Antrag wird auf Grundlage des IFG zeitnah bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl momentan eingehender Anträge bitte ich um Verständnis, dass es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit E-Mail vom 20. November 2015 baten Sie unter Bez…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 20. November 2015 baten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Auskunft darüber, ob von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages in den Jahren 2010-201 Ausarbeitungen zum Themenkomplex „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ erstellt worden sind und wie der Titel der Gutachten lauten. Als Anlage übersende ich Ihnen eine entsprechende Übersicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG646/2015) [#12010] Diese E-Mail…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG646/2015) [#12010]
Datum
6. Dezember 2015 00:22
An
Deutscher Bundestag
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Silvia Pannach vom Referat ZR 4 Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihren Bescheid vom 01.12.2015 mit dem Geschäftszeichen: ZR 4-1334-IFG646/2015 und dessen Anlage. Für die sehr schnelle Übersendung der Übersicht zum Themenkomplex "zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums im Allgemeinen und dessen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber im Speziellen" bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen. Hiermit stelle ich den Antrag auf elektronische Dokumentenübermittlung gemäß § 1 Abs. IFG i.V.m. § 8 Nr. 3 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung zu folgenden Dokumenten aus der benannten Übersicht: 1. Dokumentation WD 3 – 240/14 „Das Sozialstaatsprinzip in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Verfassungsrechtliche Verankerung und Umsetzung der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis“ 2. Sachstand WD 4 – 052/11 Verschiedene Fragen zum steuer- und sozialrechtlichen Existenzminimums eines Kindes 3. Kurzinformation WD 4 -166/14 Verschonung des Existenzminimums im Steuerrecht 4. Sachstand WD 6-130/11 Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum 5. Sachstand WD 6-200/14 Rechtsprechung zum Sozialstaatsprinzip und zu sozialen Grundrechten in Deutschland 6. Sachstand WD 9-117/11 Einzelfragen zur Kindergrundsicherung Zur Vermeidung unnötiger Papier- und Portokosten weise ich nochmal daraufhin mir die zuvor benannten Dokumente gemäß § 1 Abs. IFG i.V.m. § 8 Nr. 3 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung als elektronische Dokumente zu übermitteln. Desweiteren möchte Ich Sie um eine kurze Empfangsbestätigung per E-Mail bitten. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit Bescheid vom 1. Dezember 2015 (Gz. ZR 4-1334-IFG-…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
8. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit Bescheid vom 1. Dezember 2015 (Gz. ZR 4-1334-IFG-646/2015) wurden Ihnen antragsgemäß eine Übersicht der Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Themenkomplex „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ übersandt. Nunmehr haben Sie mit Ihrer E-Mail vom 6. Dezember 2015 von sechs der Ausarbeitungen von sechs auf der Übersicht geführten Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gebeten, Im Einzelnen: 1. „Das Sozialstaatsprinzip in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Verfassungsrechtliche Verankerung und Umsetzung in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis“ (WD 3-240/14) 2. „Verschiedene Fragen zum steuer- und sozialrechtlichen Existenzminimum von Kindern“ (WD 4-052/11) 3. „Verschonung des Existenzminimums im Steuerrecht“ (WD 4-166/14) 4. „Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum “ (WD 6-130/11) 5. „Rechtsprechung zum Sozialstaatsprinzip und zu sozialen Grundrechten in Deutschland“ WD 6-200/14) 6. „Einzelfragen der Kindergrundsicherung“ (WD 9-117/11) Nach einer ersten Prüfung dieser Anfrage möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Bearbeitung der Prüfung mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden ist und damit gebührenpflichtige wäre. Die Gutachten müssen zunächst ermittelt werden und sind sodann auf mögliche personenbezogenen Daten oder andere Ausschlussgründe nach §§ 3 ff. IFG zu prüfen und schwärzen. Für Anfragen, deren Bearbeitung mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sind, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Die Gebühren werden nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zum IFGGebV enthaltenen pauschalen Personalkosten ermittelt. Auf der Grundlage des § 10 IFG i. V. m. §§ 1,2 IFGGebV und Ankage 1 Teil A, 1.3 zu § 1 Abs. 1 IFG-GebV würden hinsichtlich Ihrer Anfrage für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunden und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde anfallen. Hierzu kämen die Auslagen für die Fertigung von Kopien. Ich möchte Sie daher bitten, mir bis zum 22. Dezember 2015 mitteilen, ob Sie angesichts der dargestellten Auslagen- und Gebührenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Folgende E-Mail per privater E-Mail versendet: Gesendet: Sonntag, 13. Dezember 2015 um 11:52 Uhr Von:[...] An: &q…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Deutscher Bundestag: WD-Dokumente Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums (2010-2014) (Gz.: [...])
Datum
13. Dezember 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Folgende E-Mail per privater E-Mail versendet: Gesendet: Sonntag, 13. Dezember 2015 um 11:52 Uhr Von:[...] An: "Datenschutz ZR4" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Deutscher Bundestag: WD-Dokumente Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzmininmums (2010-2014) (Gz.: [...]) Diese E-Mai bitte an Frau Silvia Pannach vom Referat ZR 4 Geheimschutz, Datenschutz, Informationsfreiheit weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Schreiben vom 8. Dezember 2015, das bei mir am 11.12.2015 einging. Zu diesem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: Um die mit dieser Anfrage verbundenen Gebühren und Auslagen (nachfolgend aus Vereinfachungsgründen Kosten) in vertretbaren Rahmen zu halten bitte ich Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes nicht mit der Ermittlung, Prüfung und Schwärzung der beantragten Dokumente zu betrauen bzw. alternativ maximal Mitarbeiter des mittleren Dienstes mit den genannten Aufgaben zu betrauen. Da die angefragten Dokumente elektronisch angefordert wurden (siehe 2015-12-06 E-Mail) und nach allgemeiner Erfahrung davon auszugehen ist, dass diese auch im elektronischen Dateiformat erstellt wurden und somit auch in diesem Format vorliegen, besteht auch keine Grundlage für die Anfertigung kostenpflichtiger Kopien. Gemäß § 2 IFGGebV bitte ich von einer Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich lege die Billigkeitsklausel des § 2 IFGGebV wie folgt aus: (Persönliche) Billigkeitsgründe ergeben sich etwa aus den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners oder im Einzelfall aus der Natur der Sache. (Vgl. S. 7 des 2007-01-19 IFG Widerspruchbescheides der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Geschäftszeichen: 1334-Informationafreiheitsgesetz); Link: http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/D-Bundestag_Antwort_Widerspruch_IFGBattis_07-01-19.pdf) [...] Bevor ich mich zu einer Entscheidung hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Antrags halte, bitte ich um Mitteilung der Gebühren- und Auslagensituation nach den vorherigen Ausführungen zum Antrag und der Billigkeitsklausel. Um mir zudem eine bessere Entscheidungsgrundlage zu den Kosten zu haben, bitte ich mir einen genauen Kostenvoranschlag zu übermitteln, da sowohl der Verweis auf die gesetzlich festgeschriebenen 500 EUR Maximalgebühren als auch die Personalkostensätze für Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes für mich keine ausreichende Entscheidungsgrundlage sind. Danke im Voraus. Beste Grüße

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr […], mit Bescheid vom 01. Dezember 2015 (Gz. ZR 4-1334-IFG…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
1. März 2016
Status
Sehr […], mit Bescheid vom 01. Dezember 2015 (Gz. ZR 4-1334-IFG-646/2015) wurde Ihnen antragsgemäß eine Übersicht über die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zum Themenkomplex „Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ übersandt. Mit E-Mail vom 6. Dezember 2015 baten Sie nunmehr um Übersendung von sechs auf der Übersicht aufgeführten Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, im Einzelnen: 1. „Das Sozialstaatsprinzip in den Verfassungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Verfassungsrechtliche Verankerung und Umsetzung der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis“ ( WD 3 – 240/14) 2. „Verschiedene Fragen zum steuer- und sozialrechtlichen Existenzminimums eines Kindes“ (WD 4 – 052/11) 3. „Verschonung des Existenzminimums im Steuerrecht“ (WD 4 -166/14) 4. „Rechtliche Fragen zum Kinderexistenzminimum“ (WD 6-130/11) 5. „Rechtsprechung zum Sozialstaatsprinzip und zu sozialen Grundrechten in Deutschland“ ( WD 6-200/14) 6. „Einzelfragen zur Kindergrundsicherung“ (WD 9-117/11) Diesbezüglich kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden. Die Gutachten sind unter dem Pfad „Dokumente“ > „Fachinformationen und Analysen“ > „Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste“ bei den jeweiligen Fachbereichen abrufbar. Diese Informationen sind folglich im Sinne von § 9 Abs. 3 IFG allgemein zugänglich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen