Deutscher Bundestag: WD-Gutachten zur 2013 Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir Auskunft zum nachfolgenden Sachverhalt und den damit verbundenen Fragen.
Sachverhalt:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Januar 2012 (1 BvR 1299/05) eine Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten d.h. den sogenannten Bestandsdaten (Name und Anschrift des Anschlussinhabers, zugeteilte Rufnummern und andere Anschlusskennungen) im Wesentlichen zurückgewiesen und festgestellt, dass diese Regelungen, soweit sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, übergangsweise bis längstens Ende Juni 2013 angewendet werden dürfen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Verpflichtung geschäftsmäßiger Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Speicherung bestimmter (Bestands-)Daten (§ 111 TKG) sowie zur Beauskunftung dieser Daten im Wege des automatisierten oder manuellen Auskunftsverfahrens (§§ 112, 113 TKG).
Zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben durch den Beschluss 1 BvR 1299/05 des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 wurde durch die Bundesregierung in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages der Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" (BT-Drucksache 17/12034 vom 09.01.2013; Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712034.pdf) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zum Sachverhalt folgende Auskunftsfragen:
1.) Sind zwischen Einbringung der BT-Drucksache 17/12034 vom 09.01.2013 in den Bundestag und dem Inkrafttreten des auf dieser Drucksache basierenden Gesetzes am 01.07.2013 (vgl. Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) ID: 17-4861; Link: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/486/48610.html) Gutachten von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages d.h. von den Fachbereichen WD 3 (Verfassung und
Verwaltung), WD 5 (Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus), WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht, Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung) und WD 10 (Kultur, Medien und Sport) zur 2013 Neuregelung der Bestandsdatenauskunft erstellt worden?
2.) Wenn ja, wie lauten die Titel entsprechenden Gutachten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum3. November 2015
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5. Dezember 2015
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