Deutscher Krebspatient stirbt

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr << Antragsteller:in >>
seit inzwischen einem Monat blockiert Aserbaidschan die einzige Verbindungsstraße von Bergkarabach nach Armenien und damit zur Außenwelt. 120.000 armenische Menschen, darunter
30.000 Kinder erleben eine humanitäre Krise. Lebensmittel und Medikamente gehen aus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Amnesty International, Human Rights Watch und Freedom House haben Aserbaidschan aufgefordert die Blockade umgehend zu beenden, bislang ohne Erfolg.
Von der Bundesregierung und unserer Außenministerin Annalena Baerbock gibt es dazu bislang keine Stellungnahme.
Inzwischen könnte auch ein deutscher Krebspatient, der dringend eine Stammzellentransplantation benötigt, wegen der aserbaidschanischen Blockade von Bergkarabach sterben, teilte das armenische Knochenmarkspender-Register (ABMDR) mit, da eine Stammzellenspenderin in Bergkarabach nicht erreicht werden kann.
Wir bitten um Stellungnahme:
1. Welche Unternehmungen hat Deutschland eingeleitet, um die Blockade durch
Aserbaidschan zu beenden?
2. Wurde der aserbaidschanische Botschafter einberufen?
3. Was wird das Auswärtige Amt tun, um dem deutschen Krebspatienten zu helfen, der in Bergkarabach eine lebensrettende Spenderin hätte?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr << Antragsteller:in >&g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutscher Krebspatient stirbt [#268509]
Datum
24. Januar 2023 10:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr << Antragsteller:in >> seit inzwischen einem Monat blockiert Aserbaidschan die einzige Verbindungsstraße von Bergkarabach nach Armenien und damit zur Außenwelt. 120.000 armenische Menschen, darunter 30.000 Kinder erleben eine humanitäre Krise. Lebensmittel und Medikamente gehen aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Amnesty International, Human Rights Watch und Freedom House haben Aserbaidschan aufgefordert die Blockade umgehend zu beenden, bislang ohne Erfolg. Von der Bundesregierung und unserer Außenministerin Annalena Baerbock gibt es dazu bislang keine Stellungnahme. Inzwischen könnte auch ein deutscher Krebspatient, der dringend eine Stammzellentransplantation benötigt, wegen der aserbaidschanischen Blockade von Bergkarabach sterben, teilte das armenische Knochenmarkspender-Register (ABMDR) mit, da eine Stammzellenspenderin in Bergkarabach nicht erreicht werden kann. Wir bitten um Stellungnahme: 1. Welche Unternehmungen hat Deutschland eingeleitet, um die Blockade durch Aserbaidschan zu beenden? 2. Wurde der aserbaidschanische Botschafter einberufen? 3. Was wird das Auswärtige Amt tun, um dem deutschen Krebspatienten zu helfen, der in Bergkarabach eine lebensrettende Spenderin hätte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268509/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutscher Krebspatient stirbt [#268509]
Datum
24. Januar 2023 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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7,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie Schreiben, E-Mails u. ä.. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen