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Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice

Die Landesrundfunkanstalten haben zusammen mit Deutschlandradio und ZDF den Beitragsservice gegründet. Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Jede Landesrundfunkanstalt hat außerdem eine Satzung über das
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat Deutschlandradio den Beitragsservice mitgegründet?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat ZDF den Beitragsservice mitgegründet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    6. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die L…
An Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice [#31680]
Datum
7. Juli 2018 16:25
An
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Landesrundfunkanstalten haben zusammen mit Deutschlandradio und ZDF den Beitragsservice gegründet. Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Jede Landesrundfunkanstalt hat außerdem eine Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat Deutschlandradio den Beitragsservice mitgegründet? 2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat ZDF den Beitragsservice mitgegründet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen zur Auskunft (LIFG/LUIG/VIG) sind bezogen auf…
Von
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Betreff
Antwort: Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice [#31680]
Datum
10. Juli 2018 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen zur Auskunft (LIFG/LUIG/VIG) sind bezogen auf den SWR nicht einschlägig. Die Fragen in Bezug auf das Deutschlandradio und das ZDF richten Sie bitte an diese Institutionen. Wenn Sie Auskunft als Rundfunkteilnehmer begehren, so ist notwendig, dass Sie entweder Ihre Teilnehmernummer oder Ihre Adresse angegeben. Bei über 40 Millionen Teilnehmern ist sonst keine Zuordnung und damit Auskunft möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Deutschlandradio / ZDF und Beitragsservice“ [#31680]
Datum
10. Juli 2018 10:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/31680 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man weigert, die vorhandene Information zu liefern. Ich gehe davon aus, dass Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Rundfunkanstalten agieren, kennen muss. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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