Deutschlands Antwort: GRECO Dritte Evaluierungsrunde

Ich beziehe mich auf den Bericht Greco-RC-III (2011) 9E vom 9. Dezember 2011 (siehe: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GRECO_Dritte_Evaluierungsrunde.pdf).
In diesem Bericht der GRECO ((Group of States against Corruption) wird Deutschland aufgefordert bis zum 30. juni 2012 zu antworten.
Ich beantrage Akteneinsicht durch Zusendung einer elektronischen Kopie der Antwort Deutschlands.

Ergebnis der Anfrage

Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hatte einen Fortschrittsbericht verlangt. Die Antwort des Bundesministerium der Justiz zeigt, dass Schwarz-Gelb die europäische Forderungen nach mehr Transparenz zurückweist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2012
  • Frist
    18. August 2012
  • 0 Follower:innen
Walter Keim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Walter Keim
Betreff
Deutschlands Antwort: GRECO Dritte Evaluierungsrunde
Datum
17. Juli 2012 19:29
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich beziehe mich auf den Bericht Greco-RC-III (2011) 9E vom 9. Dezember 2011 (siehe: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GRECO_Dritte_Evaluierungsrunde.pdf). In diesem Bericht der GRECO ((Group of States against Corruption) wird Deutschland aufgefordert bis zum 30. juni 2012 zu antworten. Ich beantrage Akteneinsicht durch Zusendung einer elektronischen Kopie der Antwort Deutschlands.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, Walter Keim Postanschrift Walter Keim << Address removed >> << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Keim
Bundesministerium der Justiz
Bericht Greco-RC-III (2011) 9E
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Bericht Greco-RC-III (2011) 9E
Datum
9. August 2012
Status
Anfrage erfolgreich
160,2 KB

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Bundesministerium der Justiz
IFG-Antrag vom 17. Juli 2012 <<ZA4 2012-08-09 Bescheid Keim_RS1_1 (1).pdf>> <<Anlage.pdf>…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
IFG-Antrag vom 17. Juli 2012
Datum
9. August 2012 10:32
Status
Warte auf Antwort
<<ZA4 2012-08-09 Bescheid Keim_RS1_1 (1).pdf>> <<Anlage.pdf>> BMJ -Referat Z A 4 - IFG- Sehr geehrter Herr Keim. angefügt erhalten Sie ein Anschreiben nebst Anlage gemäß ihrem Antrag vom 17. Juli 2012. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Sabine Schomburg Abteilung Z / Referat Z A 2 und Z A 4 Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37 10117 Berlin Tel: 030-18580-9807 E-mail: <<E-Mailadresse>>