Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58 (Request for an advisory opinion of the International Court of Justice on the obligations of States in respect of climate change)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die öffentliche Quelle und das Datum wo bzw. wann das Statement der BRD an den Internationalen Gerichtshof (welches zum 20. Oktober 2023 einzureichen ist) im Rahmen der UN-Resolution A/77/L.58 veröffentlicht wird.

Ergebnis der Anfrage

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.07.2023.

§ 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich aktenkundig vorhanden sind. Sie haben jedoch eine konkrete Frage gestellt, die nicht zwingend auf Auskunft aus den Akten abzielen, sondern auf Erfahrungswerte und Wissen der Bearbeiter und Bearbeiterinnen.

Ihre Frage wird daher als Bürgeranfragen beantwortet:

Die deutsche Stellungnahme im Gutachtenverfahren des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu „Obligations of States in respect of Climate Change“, welches die Generalversammlung der Vereinten Nationen durch Resolution 77/276 vom 29.03.2023 initiiert hat, wird auf der Internetseite des IGH veröffentlicht werden (<https://www.icj-cij.org/case/187>).

Der IGH hat kürzlich die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 22.01.2024 verlängert. Mit einer Veröffentlichung der Stellungnahmen ist daher erst nach Ablauf dieser Frist zu rechnen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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Kaj Schlicht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die öffentliche Quelle und das Datum …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kaj Schlicht
Betreff
Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58 (Request for an advisory opinion of the International Court of Justice on the obligations of States in respect of climate change) [#283472]
Datum
8. Juli 2023 00:16
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die öffentliche Quelle und das Datum wo bzw. wann das Statement der BRD an den Internationalen Gerichtshof (welches zum 20. Oktober 2023 einzureichen ist) im Rahmen der UN-Resolution A/77/L.58 veröffentlicht wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kaj Schlicht Anfragenr: 283472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283472/ Postanschrift Kaj Schlicht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kaj Schlicht
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Schlicht, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zu…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58 (Request for an advisory opinion of the International Court of Justice on the obligations of States in respect of climate change) [#283472]
Datum
10. Juli 2023 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schlicht, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, anhand derer Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen können. Mit freundlichen Grüßen
Kaj Schlicht
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu der Anfrage vom 8.7.2024. Am 22.3.2024 w…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kaj Schlicht
Betreff
AW: Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58 (Request for an advisory opinion of the International Court of Justice on the obligations of States in respect of climate change) [#283472]
Datum
27. März 2024 08:26
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu der Anfrage vom 8.7.2024. Am 22.3.2024 wurde das deutsche Statement an den IGH übermittelt. Ich bitte Sie daher, die Herausgabe dieses existierenden Dokuments im Rahmen des IFG zu prüfen und die Information zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Kaj Schlicht Anfragenr: 283472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283472/
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2024 (Deutschlands Statement zur UN-Resolution A…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2024 (Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58; Vg. 131-2024
Datum
27. März 2024 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlicht, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländischen (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Die Verarbeitung Ihrer Postanschrift ist in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig (BVerwG 6 C 8.22 - Urteil vom 20. März 2024). Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sollte mir bis zum 9. April 2024 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Kaj Schlicht
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2024 (Deutschlands Statement zur UN-Resoluti…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Kaj Schlicht
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27.03.2024 (Deutschlands Statement zur UN-Resolution A/77/L.58; Vg. 131-2024 [#283472]
Datum
8. April 2024 11:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort zur Anfrage #283472. Ich habe Ihnen soeben per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> geantwortet. Anbei auch hier die Anschrift für die Unterlagen. Liebe << Anrede >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 283472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283472/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>