Deutschlandticket - und die Verkehrsverbünde

Wird im Zuge der Einführung des DeutschlandTickets die Vielfalt der Einzeltarifbezirke verkleinert und die Tarifstrukturen damit für die Nichtnutzer des D-Tickets vereinfacht?
Verschwinden die dann überflüssigen Organisationen und Pöstchen der Verkehrsverbünde in den kommenden Jahren, sofern das D-Ticket sich etabliert? Welche Zeitfrist ist dafür unter normaler Entwicklung veranschlagt?

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  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird im Zuge der Einführung des Deuts…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Deutschlandticket - und die Verkehrsverbünde [#274677]
Datum
2. April 2023 21:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird im Zuge der Einführung des DeutschlandTickets die Vielfalt der Einzeltarifbezirke verkleinert und die Tarifstrukturen damit für die Nichtnutzer des D-Tickets vereinfacht? Verschwinden die dann überflüssigen Organisationen und Pöstchen der Verkehrsverbünde in den kommenden Jahren, sofern das D-Ticket sich etabliert? Welche Zeitfrist ist dafür unter normaler Entwicklung veranschlagt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1655IFG - Ihre Anfrage vom 02.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie den Antwortb…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1655IFG - Ihre Anfrage vom 02.04.2023
Datum
25. April 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie den Antwortbescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 02.04.2023. Mit freundlichen Grüßen