Dezemberhilfe

Mit der Landesverordnung vom 29.11., die bereits am 30.11. wirksam wurde, durften ("mussten") Dienstleister mit Körperkontakt überraschend wieder öffnen. Diese Regelung gab es nur in Schleswig-Holstein. Sie wurde schon am 15.12. wieder außer Kraft gesetzt. Durch die wenigen Tage, die die betroffenen Betriebe nicht geschlossen bleiben mußten, haben sie den Anspruch auf die Dezemberhilfe des Bundes (75% der Umsätze des Vorjahresdezembers) verloren.
Wir bitte um Akteneinsicht über die Abwägung zur überraschenden und kurzfristigen Wiederöffnung der Körpernahen Dienstleistungen (Massage, Kosmetik, Tattoo, Fußpfleger, Heilpraktiker) am 30.11.2020.
Zum Nachweis einer fehlerfreien Ermessensausübung müssten sich ja Dokumente finden, die das Kontakt- und Infektionsgeschehen in diesen Branchen signifikant von den Branchen unterscheiden, die zu diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben mussten und von den gleichartigen Betrieben in allen anderen Bundesländern, die ja ebenfalls geschlossen blieben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2021
  • Frist
    10. Februar 2021
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Suphaporn & Mario Mensing
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Landesver…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
Suphaporn & Mario Mensing
Betreff
Dezemberhilfe [#208215]
Datum
8. Januar 2021 15:32
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Landesverordnung vom 29.11., die bereits am 30.11. wirksam wurde, durften ("mussten") Dienstleister mit Körperkontakt überraschend wieder öffnen. Diese Regelung gab es nur in Schleswig-Holstein. Sie wurde schon am 15.12. wieder außer Kraft gesetzt. Durch die wenigen Tage, die die betroffenen Betriebe nicht geschlossen bleiben mußten, haben sie den Anspruch auf die Dezemberhilfe des Bundes (75% der Umsätze des Vorjahresdezembers) verloren. Wir bitte um Akteneinsicht über die Abwägung zur überraschenden und kurzfristigen Wiederöffnung der Körpernahen Dienstleistungen (Massage, Kosmetik, Tattoo, Fußpfleger, Heilpraktiker) am 30.11.2020. Zum Nachweis einer fehlerfreien Ermessensausübung müssten sich ja Dokumente finden, die das Kontakt- und Infektionsgeschehen in diesen Branchen signifikant von den Branchen unterscheiden, die zu diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben mussten und von den gleichartigen Betrieben in allen anderen Bundesländern, die ja ebenfalls geschlossen blieben.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Suphaporn & Mario Mensing Anfragenr: 208215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208215/ Postanschrift Suphaporn & Mario Mensing << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Suphaporn & Mario Mensing

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Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Frau Mensing, sehr geehrter Herr Mensing, anliegend erhalten Sie die Entscheidung auf Ihre Anfrage …
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
WG: 20210111 Suphaporn & Mario Mensing - Dezemberhilfe [#208215]
Datum
15. Januar 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Mensing, sehr geehrter Herr Mensing, anliegend erhalten Sie die Entscheidung auf Ihre Anfrage nach IZG. Mit freundlichen Grüßen