Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Schreiben vom 22.12.2016 hat Ihr Ministerium in Bezug auf die Ausstellung eines Ergänzungsausweises durch die dgti keine Bedenken geäußert.
https://dgti.org/wp-content/uploads/2021/08/Schreiben-des-Bundesinnenministeriums-zum-EA-2016.pdf
Das Schreiben aus dem Jahr 2005 bezieht sich explizit auf Personen, die ein Verfahren nach dem TSG anstreben.
Ein Nachweis, dass eine Person ein Verfahren nach dem TSG anstrebt wird aktuell nicht verlangt. Der Ausweis wird vielmehr gegen die Zahlung des Unkostenbeitrags standardmäßig ausgestellt, auch an Personen, die öffentlich kundgeben ein Verfahren nach dem TSG für sich abzulehnen.
Meine Frage lautet demnach:
1. Hat das Ministerium angesichts der Verfahrenspraxis nach wie vor keine Bedenken in Bezug auf die Ausstellung eines solchen Ergänzungsausweises
2. Welche objektiven Anforderungen wären nach Ansicht des Ministeriums an die Ausstellung des Ergänzungsausweises zugrunde zu legen?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Auskunft
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 285455
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