Diagnoseschlüssel für priorisiert Impfberechtigte
Anfrage an:
GKV-Spitzenverband
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Die Zuordnung der Diagnoseschlüssel aus der Abrechnung ambulanter ärztlicher und stationärer Leistungen zu den in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis j (CoronaImpfV) und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h (CoronaImpfV) genannten Erkrankungen.
In §6 Absatz 7 der Coronavirus-Impfverordnung wurden Sie als Spitzenverband Bund der Krankenkassen damit beauftragt die erwähnte Zuordnung zu erstellen. Bitte senden Sie mir diese zu.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. April 2021
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26. Mai 2021
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