Diagnostik und Versorgung ME/CFS
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
da mich das BMG bezüglich meiner unten stehenden Fragen an die Kassenärztlichen Vereinigungen verwiesen hat, stelle ich meine Fragen gerne auch an Sie - mit der unbedingten Bitte, diese Anfrage auch an die jeweiligen kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer weiterzuleiten.
Mich - und viele andere direkt und indirekt von ME/CFS-Betroffene - interessiert insbesondere, welche Maßnahmen seitens der KV geplant sind, um die völlig unzureichende Diagnostik- UND Versorgungssituation der an ME/CFS und Long Covid erkrankten Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern? Heißt konkret:
1. Wo werden auf das Krankheitsbild ausgerichtete Diagnostik-Zentren eingerichtet?
2. Wie wird sichergestellt, dass ausschließlich ME/CFS-erfahrene Ärzt:innen mit diesen Diagnostik-Zentren betraut werden?
3. Wie werden Kinderärzt:innen endlich für diese demnächst 100 Jahre alte Erkrankung sensibilisiert und diagnostisch geschult?
4. Wann und Wo werden Therapiezentren für die erkrankten Kinder und Jugendlichen eingerichtet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum20. Mai 2023
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24. Juni 2023
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