Dialoggespräche mit Kirchen/ Arbeitsrecht

Sehr << Antragsteller:in >>
Oktober 2023 fanden Dialoggespräche mit Vertretern der Kirchen bezüglich des kirchlichen arbeitsrechts statt. Die Öffentlichkeit wurde über das Treffen, den Verlauf nicht informiert. Presse und Öffentlichkeit waren im Vorfeld ausgeschlossen. Ich fordere Sie auf, die Inhalte des Gesprächs, mir schriftlich auszuhändigen.
Freundliche Grüße

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr << Antragsteller:in >&g…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dialoggespräche mit Kirchen/ Arbeitsrecht [#291177]
Datum
28. Oktober 2023 07:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr << Antragsteller:in >> Oktober 2023 fanden Dialoggespräche mit Vertretern der Kirchen bezüglich des kirchlichen arbeitsrechts statt. Die Öffentlichkeit wurde über das Treffen, den Verlauf nicht informiert. Presse und Öffentlichkeit waren im Vorfeld ausgeschlossen. Ich fordere Sie auf, die Inhalte des Gesprächs, mir schriftlich auszuhändigen. Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 Sehr << Antragsteller:in >> anlie…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023
Datum
21. November 2023 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 [#291177] Sehr << Anrede >> he…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 [#291177]
Datum
25. November 2023 09:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte Sie bitten, selbst wenn die Treffen nicht protokolliert wurden, mir ausführliche Gedächtnisprotokolle auszuhändigen und außerdem die Öffentlichkeit über die Dialoggespräche zu informieren. Die Informationen in die Öffentlichkeit sind außerordentlich wichtig, um auf die Parallelwelt, kirchliches Arbeitsrecht, aufmerksam zu machen. Ein öffentliches Interesse liegt definitiv vor. Die Öffentlichkeit soll in den Dialog mit einbezogen werden. Die ca. 1,8 Millionen Mitarbeitenden in den Kirchen haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob Kirchen, weiterhin an ihrem diskriminierenden Arbeitsrecht festhalten werden, oder ob es eine Annäherung an das Betriebsverfassungsgesetz geben wird. Es darf nicht sein, das hinter verschlossenen Türen, den Kirchen weiterhin gestattet wird, Mitarbeitende zu diskriminieren. Deutlicher: Die Ampelkoalition soll ihrem Auftrag nachkommen und das kirchliche Arbeitsrecht anpassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291177/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 [#291177] Guten Tag, meine Informationsfr…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mail vom 28. Oktober 2023 [#291177]
Datum
1. Dezember 2023 07:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dialoggespräche mit Kirchen/ Arbeitsrecht“ vom 28.10.2023 (#291177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mails vom 1.12.23 und 25.11.23 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen, Ihre E-Mails vom 1.12.23 und 25.11.23
Datum
7. Dezember 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
231121-bescheidifg-antragkirchlichesarbeitsrecht.pdf
87,3 KB
zugangzuamtlicheninformationenihree-mai.eml
126,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Dezember 2023. Sie führen darin aus, dass Ihre Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei. Mit angehängter E-Mail vom 21. November 2023 haben Sie jedoch die fristgerechte Antwort auf Ihren Antrag vom 28. Oktober 2023 erhalten. Des Weiteren haben Sie sich mit ebenfalls angehängter E-Mail vom 25. November 2023 an uns gewandt und um Aushändigung ausführlicher Gedächtnisprotokolle zum Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht gebeten. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, verfügt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht über Aufzeichnungen der Inhalte der Gespräche des Dialogprozesses. Der Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt keinen Anspruch auf die Aufbereitung von Informationen durch die Behörde bzw. die Beschaffung oder Erstellung neuer Informationen. Die Erstellung von Gedächtnisprotokollen kann ich Ihnen daher nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen