Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“

Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter.

Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben.

1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen?

2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen?

3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesrepu…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#261143]
Datum
17. Oktober 2022 12:31
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt und zu UdSSR selbst wurde folgende Information in Bulletin, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Nr. 146, 30. Dezember 1991, S. 1188 veröffentlicht: „Mit der in Alma Ata beschlossenen Gründung einer neuen Gemeinschaft Unabhängiger Staaten hört die Sowjetunion auf zu existieren.“ Laut Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977 garantiert UdSSR durch die Zahlung der Altersrenten auf Kosten des Staates das Recht auf materielle Versorgung im Alter. Speziell interessiert mich die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder, die den Anspruch auf die UdSSR-Rente erworben haben. 1. Wer hat ab 1992 die obengenannte UdSSR-Garantie (Art. 43 der UdSSR-Verfassung von 1977) übernommen? 2. Welche Stelle in der Bundesrepublik Deutschland ist zuständig bei Schwierigkeiten, die bei der Auszahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auftauchen? 3. Welche Dokumente, die die Zahlung der erarbeiteten UdSSR-Renten an Spätaussiedler und ihre Familienmitglieder auf Kosten des Staates UdSSR regeln, hat Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, bzw. sind im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland vorhanden? Bitte schicken Sie mir diese Dokumente. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261143/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
AZ: IM1-0221-26/52 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2022. …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Die aktuell gültige Regelung der Zahlung der UdSSR-Renten in Deutschland [#261143]
Datum
20. Oktober 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
AZ: IM1-0221-26/52 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2022. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg für diese Fragestellung nicht zuständig ist; zudem liegen uns keine Informationen dazu vor. Die Zuständigkeit liegt beim Bund und zwar unseres Erachtens bei der Deutschen Rentenversicherung. Dementsprechend sind auch die von Ihnen erfragten Unterlagen nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen