die Beteiligung der Deutschen GiZ in Tunesien am Projekt „SUPPORT TO BORDER MANAGEMENT INSTITUTION“

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Tunesien am Projekt „SUPPORT TO BORDER MANAGEMENT INSTITUTION (MRCC)“ (https://www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN(show:project/197330004), insbesondere:
- Protokolle und Gesprächszusammenfassungen
- (Leitungs-)Vorlagen
- Verträge
- Gutachten und Studien
- interne ministerielle Kommunikation
- interministerielle Austausche
- Kommunikation mit EU-Institutionen
- Kommunikation mit tunesischen Behörden

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen i…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Betreff
die Beteiligung der Deutschen GiZ in Tunesien am Projekt „SUPPORT TO BORDER MANAGEMENT INSTITUTION“ [#292339]
Datum
15. November 2023 12:29
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beteiligung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH in Tunesien am Projekt „SUPPORT TO BORDER MANAGEMENT INSTITUTION (MRCC)“ (https://www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN(show:project/197330004), insbesondere: - Protokolle und Gesprächszusammenfassungen - (Leitungs-)Vorlagen - Verträge - Gutachten und Studien - interne ministerielle Kommunikation - interministerielle Austausche - Kommunikation mit EU-Institutionen - Kommunikation mit tunesischen Behörden Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marie Naass Anfragenr: 292339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292339/ Postanschrift Marie Naass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/127; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Naass, ich bestätige den Ei…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/127; hier: Eingangsbestätigung
Datum
15. November 2023 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Naass, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.11.2023, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/127; hier: Informationen nicht vorhanden Sehr geehrte Frau Naass, ich beziehe mic…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-3001/127; hier: Informationen nicht vorhanden
Datum
17. November 2023 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Naass, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.11.2023 und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) keine amtlichen Informationen im Sinne Ihres Antrags nach dem IFG vorliegen. Das Projekt "Support to border Management Institution (MRCC)" ist ein Drittgeschäftsvorhaben der EU, dass CIVIPOL (eine nachgelagerte Organisation des französischen Innenministeriums) im Auftrag der EU-Kommission umsetzt. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) setzt hier über GIZ International Services (GIZ InS) als Unterauftragnehmer von CIVIPOL eine Komponente um und berät zu anderen Komponenten. Das BMZ trifft in diesem Zusammenhang auch keine Beschaffungspflicht gegenüber der GIZ nach § 1 Abs. 1 S. 3 IFG, weil sich das BMZ im Hinblick auf diese Informationen nicht der GIZ zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben bediente. Die Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe setzt voraus, dass eine Verwaltungsaufgabe erfüllt wird, welche durch das Öffentliche Recht begründet wird. Dies eist hier nicht gegeben. Wenn Sie sich bis zum 24.11.2023 nicht anderweitig zurückmelden, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiter verfolgt werden soll. Falls Sie Zweifel daran haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Mit freundlichen Grüßen,