die Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (Projekt „SUPPORT SEARCH AND RESCUE OPERATIONS AT SEA IN TUNISIA“ https://www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN(show:project/197330004) ), insbesondere:
- Protokolle und Gesprächszusammenfassungen
- (Leitungs-)Vorlagen
- Gutachten und Studien
- interne ministerielle Kommunikation
- interministerielle Austausche
- Kommunikation mit dem Bundespolizeipräsidium
- Kommunikation mit EU-Institutionen
- Kommunikation mit tunesischen Behörden

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen i…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Betreff
die Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien [#293211]
Datum
23. November 2023 17:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (Projekt „SUPPORT SEARCH AND RESCUE OPERATIONS AT SEA IN TUNISIA“ https://www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN(show:project/197330004) ), insbesondere: - Protokolle und Gesprächszusammenfassungen - (Leitungs-)Vorlagen - Gutachten und Studien - interne ministerielle Kommunikation - interministerielle Austausche - Kommunikation mit dem Bundespolizeipräsidium - Kommunikation mit EU-Institutionen - Kommunikation mit tunesischen Behörden Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Marie Naass Anfragenr: 293211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293211/ Postanschrift Marie Naass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunes…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien); Vg. 468-2023
Datum
24. November 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr geehrte Frau Naass, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in T…
Von
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien); Vg. 468-2023 [#293211]
Datum
3. Januar 2024 10:35
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „die Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien“ vom 23.11.2023 (#293211) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marie Naass
Auswärtiges Amt
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in T…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien); Vg. 468-2023 [#293211]
Datum
10. Januar 2024 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Naass, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bereits mit Schreiben vom 11.12.2023 hatte ich Sie darüber informiert, dass der o. g. Vorgang unter der Vorgangsnummer 463-2023 zu Ihrem gleichen Antrag vom 15.11.2023 weitergeführt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben, welches ich als Anlage nochmals beifüge. Mit freundlichen Grüßen

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Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in T…
Von
Marie Naass (Sea-Watch e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.11.2023 (Beteiligung der Deutschen Polizei in Tunesien); Vg. 468-2023 [#293211]
Datum
17. Januar 2024 13:02
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den Brief. Dieser hatte uns bisher leider nicht erreicht. Ich warte somit auf die weitere Bearbeitung meiner Anfrage vom 15.11.2023 (unter der Vorgangsnummer 463-2023). Mit freundlichen Grüßen Marie Naass Anfragenr: 293211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293211/ Postanschrift Marie Naass << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>