die electronic-nose der Bundesregierung/Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im Messgerät-Einsatz gegen Corona

Die e-nose der Bundesregierung ist seit 2020 lediglich in einem Gerät zur Corona-Messung an der LMU im Einsatz, erfolgreich.
Welche Beweggründe halten die Damen und Herren Ministerialbeamten ab, dieses Gerät in der Praxis einzusetzen. Die wiederholbare Anwendung dieses Messgeräte-Types würde binnen kürzester Zeit durch Einsparungen an Schnell-Testungen besonders aber wegen der Zuverlässigen Detektion des Coronavirus amortisiert. Wer oder was bewegt die Herren/Damen des Ministeriums ,auf dieses Einsparpotential - aber auch auf den Infektionsschutz - zur verzichten ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
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Klaus-Dieter Dörr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die e-nose der Bu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Klaus-Dieter Dörr
Betreff
die electronic-nose der Bundesregierung/Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im Messgerät-Einsatz gegen Corona [#233244]
Datum
18. November 2021 18:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die e-nose der Bundesregierung ist seit 2020 lediglich in einem Gerät zur Corona-Messung an der LMU im Einsatz, erfolgreich. Welche Beweggründe halten die Damen und Herren Ministerialbeamten ab, dieses Gerät in der Praxis einzusetzen. Die wiederholbare Anwendung dieses Messgeräte-Types würde binnen kürzester Zeit durch Einsparungen an Schnell-Testungen besonders aber wegen der Zuverlässigen Detektion des Coronavirus amortisiert. Wer oder was bewegt die Herren/Damen des Ministeriums ,auf dieses Einsparpotential - aber auch auf den Infektionsschutz - zur verzichten ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Dörr Anfragenr: 233244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233244/ Postanschrift Klaus-Dieter Dörr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Dörr
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im ... [#233244]
Datum
19. November 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dörr, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Dörr
AW: Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzepti…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Klaus-Dieter Dörr
Betreff
AW: Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im ... [#233244]
Datum
22. Dezember 2021 17:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „die electronic-nose der Bundesregierung/Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im Messgerät-Einsatz gegen Corona“ vom 18.11.2021 (#233244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Dörr Anfragenr: 233244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233244/ Postanschrift Klaus-Dieter Dörr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Klaus-Dieter Dörr
AW: Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzepti…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Klaus-Dieter Dörr
Betreff
AW: Abgabenachricht, die electronic-nose der Bundesregierung Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im ... [#233244]
Datum
9. März 2022 17:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „die electronic-nose der Bundesregierung/Raumfahrtagentur-DLR und die fehlende Einsatzkonzeption im Messgerät-Einsatz gegen Corona“ vom 18.11.2021 (#233244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Dieter Dörr