Die gegenseitige Haftung der Euro-Staaten für Schulden zur Stützung anderer Euro-Staaten im Rahmen der EFSF und des ESM

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Das Gutachten "Die gegenseitige Haftung der Euro-Staaten für Schulden zur Stützung anderer Euro-Staaten im
Rahmen der EFSF und des ESM" auf welches in folgenden Artikeln der FAZ Bezug genommen wird:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-ein-esm-gutachten-sorgt-fuer-aufregung-11885127.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schuldenkrise-bundestags-gutachten-esm-koennte-budgetrecht-verletzen-11884986.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2012
  • Frist
    12. Oktober 2012
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten &q…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Die gegenseitige Haftung der Euro-Staaten für Schulden zur Stützung anderer Euro-Staaten im Rahmen der EFSF und des ESM
Datum
10. September 2012 13:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten "Die gegenseitige Haftung der Euro-Staaten für Schulden zur Stützung anderer Euro-Staaten im Rahmen der EFSF und des ESM" auf welches in folgenden Artikeln der FAZ Bezug genommen wird: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-ein-esm-gutachten-sorgt-fuer-aufregung-11885127.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schuldenkrise-bundestags-gutachten-esm-koennte-budgetrecht-verletzen-11884986.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. September 2012
Status
Anfrage abgelehnt
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