Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Essen

die jährlichen Kosten für die Einbettung der Software "Eye-Able" der "Web Inclusion GmbH" auf den Websites der Stadt Essen.

Ergebnis der Anfrage

Die Software "Eye-Able" wurde im September 2022 auf www.essen.de eingeführt. Die Einbindung auf der Website hat 214,13 € gekostet.

Für service.essen.de betrugen diese Kosten ebenfalls 214,13 € für die Einbindung. Die Einbindung verusacht einmalige Kosten. Laufenden Kosten sind von diesen Einbindungskosten nicht gedeckt.

Laufende Kosten seit September 2022 waren bisher mit der Einbindung für www.essen.de 761,50 €. Für service.essen.de betrugen die Einbindungskosten mit laufenden Kosten 809,01 Euro.

Die Stadt Essen hat für die Software seit September 2022 bisher unter zwei Domains 1.570,51 Euro gezahlt. Damit erhält die Stadt Essen die Software im Vergleich zur Stadt Köln etwas günstiger.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Essen [#300653]
Datum
20. Februar 2024 16:18
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die jährlichen Kosten für die Einbettung der Software "Eye-Able" der "Web Inclusion GmbH" auf den Websites der Stadt Essen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300653/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Hallo << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun folgende Rückmeldung zukommen lasse…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Essen [#300653]
Datum
18. März 2024 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,7 KB


Hallo << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun folgende Rückmeldung zukommen lassen: Die Software "Eye-Able" wurde im September 2022 auf www.essen.de<http://www.essen.de> eingeführt. Die Einbindung auf der Website hat 214,13 € gekostet. Für service.essen.de betrugen diese Kosten ebenfalls 214,13 € für die Einbindung. Die Einbindung verursacht einmalige Kosten. Laufenden Kosten sind von diesen Einbindungskosten nicht gedeckt. Laufende Kosten seit September 2022 waren bisher mit der Einbindung für www.essen.de<http://www.essen.de> 761,50 € . Für service.essen.de betrugen die Einbindungskosten mit laufenden Kosten 809,01 Euro. Mit freundlichen Grüßen