Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Nidderau

Anfrage an: Stadt Nidderau

die jährlichen Kosten für die Einbettung der Software "Eye-Able" der "Web Inclusion GmbH" auf den Websites der Stadt Nidderau.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Nidderau ist unter dem hessischen Transparenzgesetz nicht Transparenzpflichtig und möchte keine Vertragsdetails preisgeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die jährlichen Kosten für die Ein…
An Stadt Nidderau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Nidderau [#300654]
Datum
20. Februar 2024 16:24
An
Stadt Nidderau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die jährlichen Kosten für die Einbettung der Software "Eye-Able" der "Web Inclusion GmbH" auf den Websites der Stadt Nidderau.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Nidderau
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist keine der von I…
Von
Stadt Nidderau
Betreff
Die jährlichen Kosten für Eye-Able auf der Website der Stadt Nidderau [#300654]
Datum
21. Februar 2024 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,5 KB


Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist keine der von Ihnen angeführten Auskunftsgrundlagen einschlägig. Auch ein Antrag gem. § 80 HDSIG ist nicht möglich, da die Stadt Nidderau nicht über eine entsprechende Satzung verfügt. Mangels Auskunftsgrundlage können wir keine Vertragsdetails mit Dritten offenlegen. Wir bitten um Verständnis. Sie können sich aber gerne direkt an die Fa. Web Inclusion GmbH wenden, die Ihnen zum Produkt Eye-Able sicherlich gerne weiterhelfen wird. Wir widersprechen ausdrücklich der Veröffentlichung unserer Antwort auf "fragdenstaat.de" oder jeder anderen Plattform. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [Ein Bild, das Text, Schild enthält. Automatisch generierte Beschreibung] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]