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Die Justiz in Deutschland nutzt die Unwissenheit der Bürger aus.

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Habe auf dem Jahr 6/2016 ein Urteil eines Amtsgericht. Bin mir Persönlich keiner Schuld. Bewusst. Und habe dem Gericht auch versucht zu vermitteln. Ohne Erfolg.
Jetzt die 2019 die Erkenntnis das das mir Zugestellte Urteil. Ohne jegliche Rechts Kraft ist. Auf Grund fehlender Unterschrift der Richterin im Urteil.
Wir sprechen von Berufs Richtern nach GG 97.
Nach §315,317ZPO bildet ein sogenanntes Schein Urteil. Einen absoluten Revision Grund. Da hilft auch nicht die Aussage vom Gericht. Liegt ja in Akte vielleicht Unterschrieben?
(§317ZPO)
Zudem hat sich die oder der Urkundenbemte nach StGB 271,348 eindeutig Strafbar gemacht. Haft bis zu 5 Jahren. Bei Einzel Fällen. Hier hat der Urkunden Beamte nach dem Bundes Urkunden Gesetz
Urkunden Verfälschung und oder Urkunden Fälschung aktiv begangen.
In meinem Aktenzeichen. Auch in allen Beschlüssen.
Somit vom Richter/in und Urkunden Beamtin Rechtsbruch mit System.
Verletzungen der Grundrechte, Verstöße gegen . Bundes Gesetze.
Der Artige Personen sind nach meiner Rechts Auffassung nicht mehr in Ihrem Dienst Bereich zu dulden. Auch Berufs Richter können, sind, und müssen, aus dem Dienst entfernt werden.
Den Unsere Gesetze gelten gerade für diesen Elitären Personen Kreis besonders. Würde jetzt gerne beide Namen mit Gerichtsstandort preis geben. Vielleicht später.
Vorerst stelle in Klage auf Revision im Schein Urteil. Beim Landgericht. Nebst Strafantrag gegen Richterin&Urkunden Beamte. Mal sehen war passiert.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    21. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Habe auf dem Jahr 6…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Justiz in Deutschland nutzt die Unwissenheit der Bürger aus. [#179966]
Datum
10. Februar 2020 21:25
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Habe auf dem Jahr 6/2016 ein Urteil eines Amtsgericht. Bin mir Persönlich keiner Schuld. Bewusst. Und habe dem Gericht auch versucht zu vermitteln. Ohne Erfolg. Jetzt die 2019 die Erkenntnis das das mir Zugestellte Urteil. Ohne jegliche Rechts Kraft ist. Auf Grund fehlender Unterschrift der Richterin im Urteil. Wir sprechen von Berufs Richtern nach GG 97. Nach §315,317ZPO bildet ein sogenanntes Schein Urteil. Einen absoluten Revision Grund. Da hilft auch nicht die Aussage vom Gericht. Liegt ja in Akte vielleicht Unterschrieben? (§317ZPO) Zudem hat sich die oder der Urkundenbemte nach StGB 271,348 eindeutig Strafbar gemacht. Haft bis zu 5 Jahren. Bei Einzel Fällen. Hier hat der Urkunden Beamte nach dem Bundes Urkunden Gesetz Urkunden Verfälschung und oder Urkunden Fälschung aktiv begangen. In meinem Aktenzeichen. Auch in allen Beschlüssen. Somit vom Richter/in und Urkunden Beamtin Rechtsbruch mit System. Verletzungen der Grundrechte, Verstöße gegen . Bundes Gesetze. Der Artige Personen sind nach meiner Rechts Auffassung nicht mehr in Ihrem Dienst Bereich zu dulden. Auch Berufs Richter können, sind, und müssen, aus dem Dienst entfernt werden. Den Unsere Gesetze gelten gerade für diesen Elitären Personen Kreis besonders. Würde jetzt gerne beide Namen mit Gerichtsstandort preis geben. Vielleicht später. Vorerst stelle in Klage auf Revision im Schein Urteil. Beim Landgericht. Nebst Strafantrag gegen Richterin&Urkunden Beamte. Mal sehen war passiert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179966 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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