Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland an der Nichtzahlung der UdSSR-Renten

Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt.

Dabei wurden folgende Punkte missachtet:

1. UdSSR hat Pflichten gegenüber den UdSSR-Bürgern. Dazu gehört die Pflicht zur verfassungsrechtlichen garantierten Zahlung der UdSSR-Renten.

2. Was mit der garantierten UdSSR-Pflicht zur Zahlung der UdSSR-Renten nach der Anerkennung passiert, wurde nicht geregelt.

Die UdSSR-Renten werden seit 1992 nicht bezahlt. Die Bundesrepublik Deutschland schaut zu und folglich stimmt der Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu.

Die Bundesrepublik Deutschland hat stattdessen zusammen mit UdSSR-Republiken die Zahlung der UdSSR-Schulden geregelt. Alle Schulden wurden an Bundesrepublik ausgezahlt.

Die Anfragen an Bundesstellen und an Bundesministerien bezüglich der UdSSR-Renten werden ignoriert.

Somit stelle ich fest, dass die Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 die Rechte der Menschen im Bereich der Altersversorgung massiv verletzt hat.

Ich brauche Information:

1. Aus welchem Grund ignoriert die Bundesrepublik Deutschland die Anfragen bezüglich der Nichtzahlung der UdSSR-Renten?

2. Aus welchem Grund weigern die Bundesstellen, die Information über die Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu registrieren?

3. Welche internationale Organisation ist zuständig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesrepublik Deutschland hat En…
An Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Details
Von
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Betreff
Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland an der Nichtzahlung der UdSSR-Renten [#277195]
Datum
25. April 2023 12:46
An
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat Ende 1991 die UdSSR-Republiken anerkannt. Dabei wurden folgende Punkte missachtet: 1. UdSSR hat Pflichten gegenüber den UdSSR-Bürgern. Dazu gehört die Pflicht zur verfassungsrechtlichen garantierten Zahlung der UdSSR-Renten. 2. Was mit der garantierten UdSSR-Pflicht zur Zahlung der UdSSR-Renten nach der Anerkennung passiert, wurde nicht geregelt. Die UdSSR-Renten werden seit 1992 nicht bezahlt. Die Bundesrepublik Deutschland schaut zu und folglich stimmt der Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu. Die Bundesrepublik Deutschland hat stattdessen zusammen mit UdSSR-Republiken die Zahlung der UdSSR-Schulden geregelt. Alle Schulden wurden an Bundesrepublik ausgezahlt. Die Anfragen an Bundesstellen und an Bundesministerien bezüglich der UdSSR-Renten werden ignoriert. Somit stelle ich fest, dass die Anerkennung der UdSSR-Republiken Ende 1991 die Rechte der Menschen im Bereich der Altersversorgung massiv verletzt hat. Ich brauche Information: 1. Aus welchem Grund ignoriert die Bundesrepublik Deutschland die Anfragen bezüglich der Nichtzahlung der UdSSR-Renten? 2. Aus welchem Grund weigern die Bundesstellen, die Information über die Nichtzahlung der UdSSR-Renten zu registrieren? 3. Welche internationale Organisation ist zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277195/
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