Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr

-Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc)
-Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind
-die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
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Stefan Schröder
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr [#186887]
Datum
17. Mai 2020 11:35
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr mit zugehörige Klassifizierung ( innerorts/außerorts, zulässige Geschwindigkeit, etc) -Die Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von den jeweiligen mobilen Blitzer erfasst worden sind -die Bußgeld-Einnahmen der jeweiligen Standorte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anfragenr: 186887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186887
Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder
Stefan Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Standorte der mobilen Blitzer in der…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
Stefan Schröder
Betreff
AW: Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr [#186887]
Datum
20. Juni 2020 09:29
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr“ vom 17.05.2020 (#186887) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Schröder Anfragenr: 186887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186887/

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Sehr geehrter Herr Schröder, aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerung Ihrer Anfrage. In Mülheim an der …
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Die Standorte der mobilen Blitzer in der Stadt Mülheim an der Ruhr [#186887]
Datum
22. Juni 2020 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröder, aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerung Ihrer Anfrage. In Mülheim an der Ruhr sind 275 mobile Messstellen eingerichtet. Für diese Messstellen stehen zwei mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu Verfügung. Da Ihre Anfrage nicht zeitlich eingegrenzt ist, ist eine Aufbereitung, der von Ihnen gewünschten Daten, mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden. Eine Gebührenfreiauskunft ist so nicht möglich. Die Höhe der Gebühr kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Bitte konkretisieren sie Ihre Anfrage auf einen zumutbaren Aufwand für die Behörde. Eine Auflistung der Messstellen befindet sich im Anhang. Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu Verfügung. Freundliche Grüße