Die Technische Leitlinie des BSI "Richtlinien für das Löschen und Vernichten von schutzbedürftigen Informationen auf Datenträgern". (BSI-TL 03420)

1. Die Technische Leitlinie des BSI "Richtlinien für das Löschen und Vernichten von schutzbedürftigen Informationen auf Datenträgern". (BSI-TL 03420) in ihrer neuesten Fassung. Ich bitte höflichst um Zugang zu diesem Dokument, entweder in digitaler Form per E-Mail oder auf einem geeigneten Datenträger.

2. Falls Sie die o.g. Leitlinie in der neuesten Fassung nicht senden können, begründen Sie die Entscheidung, mit Angaben zum Gesetz und Paragraph.

3. Diese Leitlinie noch noch vor einigen Jahren über Ihre öffentliche Webseite heruntergeladen werden. Ich bitte Sie, mir auch die letzte öffentlich verfügbare Version zu übersenden.

4. Bitte um Information, nach welchen Kriterien öffentlich zu Verfügung gestellte Informationen wie z.B. o.g. Leitlinie nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Begründen Sie die Entscheidung, mit Angaben zum Gesetz und Paragraph. Bitte geben Sie an, ab wann die o.g. Leitlinie nicht mehr von BSI zum Download angeboten wird. Bitte geben Sie auch an, warum andere Stellen wie z.B. Firmen, Portale gebeten wurden, den Downloadlink für eine Kopie der zuletzt öffentlich frei verfügbaren Version der Leitlinie auf deren Webseiten zu entfernen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf z.B. :"https://www.datacrusher.de/aktenvernichtung/bsi-tl-03420.html".

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort von BSI: "Keine Herausgabe der technischen Richtlinie BSI TL 03420".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Technische Leitlinie des BSI &…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Technische Leitlinie des BSI "Richtlinien für das Löschen und Vernichten von schutzbedürftigen Informationen auf Datenträgern". (BSI-TL 03420) [#287134]
Datum
27. August 2023 20:12
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Technische Leitlinie des BSI "Richtlinien für das Löschen und Vernichten von schutzbedürftigen Informationen auf Datenträgern". (BSI-TL 03420) in ihrer neuesten Fassung. Ich bitte höflichst um Zugang zu diesem Dokument, entweder in digitaler Form per E-Mail oder auf einem geeigneten Datenträger. 2. Falls Sie die o.g. Leitlinie in der neuesten Fassung nicht senden können, begründen Sie die Entscheidung, mit Angaben zum Gesetz und Paragraph. 3. Diese Leitlinie noch noch vor einigen Jahren über Ihre öffentliche Webseite heruntergeladen werden. Ich bitte Sie, mir auch die letzte öffentlich verfügbare Version zu übersenden. 4. Bitte um Information, nach welchen Kriterien öffentlich zu Verfügung gestellte Informationen wie z.B. o.g. Leitlinie nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Begründen Sie die Entscheidung, mit Angaben zum Gesetz und Paragraph. Bitte geben Sie an, ab wann die o.g. Leitlinie nicht mehr von BSI zum Download angeboten wird. Bitte geben Sie auch an, warum andere Stellen wie z.B. Firmen, Portale gebeten wurden, den Downloadlink für eine Kopie der zuletzt öffentlich frei verfügbaren Version der Leitlinie auf deren Webseiten zu entfernen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf z.B. :"https://www.datacrusher.de/aktenvernichtung/bsi-tl-03420.html".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 287134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287134/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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