Die Yogyakarta-Prinzipien Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (LGBTI)
Bezugnehmend auf das Dokument (am Ende des Schreibens sind auszüge aus dem Dokument enthalten):
Die Yogyakarta-Prinzipien
Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität
http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/schriftenreihe/yogyakarta-principles_de.pdf
erbitte ich um folgende Informationen:
1. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes zu Erstellung dieses Dokumentes.
2. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des deutschen Institutes für Menschenrechte zur Erstellung dieses Dokumentes.
3. Gelder und zeitliche Aufwendungen aller anderen Deutschen und Europäischen Behörden zur Erstellung dieses Dokumentes.
4. Alle Anträge und Genehmigungsschreiben zur Bereitstellung von Geld und Mitteln.
Jeglihc
Nachfolgend Auszüge aus der Studie:
"Verantwortlich für die Übersetzung:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
mit Unterstützung durch Petra Schäfter und das Deutsche Institut für Menschenrechte"
"Gedruckt mit freundlicher Unterstützung durch das Auswärtige Amt"
"Prof. Dr. Heiner Bielefeldt
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte"
"Professor Michael O’Flaherty, der Berichterstatter des Treffens, hatte erheblichen Anteil am Entwurf und an der Überarbeitung der Prinzipien. Sein Engagement und seine unermüdlichen Anstrengungen trugen maßgeblich zum Erfolg des Projekts bei."
"DIE STAATEN MÜSSEN
A. alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Gründung einer Familie ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Zugang zu Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung (einschließlich Samenspenden);"
"Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Yogyakarta-Prinzipien
• Philip Alston (Australien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtli- che, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Rechtsprofessor an der New York University School of Law, USA
• Maxim Anmeghichean (Republik Moldau), European Region of the International Lesbian and Gay Association – ILGA-Europe
• Mauro Cabral (Argentinien), Wissenschaftler, Universidad Nacional de Córdoba, Argentinien, IGLHRC (International Gay and Lesbian Human Rights Commission)
• Edwin Cameron (Südafrika), Richter, Oberstes Berufungsgericht, Bloemfontein, Südafrika
• Sonia Onufer Corrêa (Brasilien), wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Associação Brasileira In- terdisciplinar de AIDS (AIBA) und Co-Vorsitzende von Sexuality Policy Watch (Co-Vorsitzende des Treffens der Expertinnen und Experten)
• Yakin Ertürk (Türkei), Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frau- en, Professorin am Fachbereich Soziologie der Middle East Technical University, Ankara, Türkei
• Elizabeth Evatt (Australien), ehemals Mitglied und Vorsitzende des Ausschuss der Vereinten Na- tionen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, ehemals Mitglied des Menschenrechts- ausschusses der Vereinten Nationen und Beauftragte der Internationalen Juristenkommission
• Paul Hunt (Neuseeland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Ge- sundheit und Professor am Fachbereich Recht der University of Essex, Großbritannien
• Asma Jahangir (Pakistan), Vorsitzende der pakistanischen Menschenrechtskommission
• Maina Kiai (Kenia), Vorsitzender der kenianischen Menschenrechtskommission
• Miloon Kothari (Indien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf ange- messenes Wohnen
• Judith Mesquita (Großbritannien), Senior Research Officer, Human Rights Centre, University of Essex, Großbritannien
• Alice M. Miller (USA), Hochschulassistentin, School of Public Health (Fachbereich Gesund- heitsversorgung), Co-Direktorin, Menschenrechtsprogramm der Columbia University, USA
• Sanji Mmasenono Monageng (Botsuana), Richterin des Hohen Gerichtshofs (Gambia), Beauf- tragte der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, Vorsitzende der Kommission für Folgemaßnahmen zur Umsetzung der „Robben Island Guidelines“ über
Verbot und Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker)
• Vitit Muntarbhorn ( ailand), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschen- rechtslage in Nordkorea und Rechtsprofessor an der Chulalongkorn University, ailand (Co- Vorsitzender des Treffens der Expertinnen und Experten)
• Lawrence Mute (Kenia), Beauftragter des kenianischen nationalen Menschenrechtsausschusses
• Manfred Nowak (Österreich), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter, Mit- glied der Internationalen Juristenkommission, Professor für Menschenrechte an der Universität Wien und Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte
• Ana Elena Obando Mendoza (Costa Rica), Feministin und Anwältin, Aktivistin für die Men- schenrechte von Frauen, internationale Beraterin
• Michael O’Flaherty (Irland), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, Professor für angewandte Menschenrechte und Co-Direktor des Human Rights Law Centre der University of Nottingham, Großbritannien (Berichterstatter für die Entwicklung der Yogyakarta- Prinzipien)
• Sunil Pant (Nepal), Präsident der „Blue Diamond Society“, Nepal
• Dimitrina Petrova, (Bulgarien), Executive Director von „ e Equal Rights Trust“
• Rudi Mohammed Rizki (Indonesien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Inter- nationale Solidarität, Dozent und Vizedekan für akademische Angelegenheiten des Fachbereichs Recht der University of Padjadjaran, Indonesien
• Mary Robinson (Irland), Gründerin von „Realizing Rights: e Ethical Globalization Initiative“, Präsidentin a. D. der Republik Irland und ehemalige Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte
• Nevena Vuckovic Sahovic (Serbien), Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes und Vorsitzende des Zentrums für Kinderrechte, Belgrad, Serbien
• Martin Scheinin (Finnland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus, Professor für Staats- und Völkerrecht und Direktor des Instituts für Menschenrechte, Åbo Akademi University, Finnland
• Wan Yanhai (China), Gründer des „AIZHI Action Project“ und Leiter des AIZHIXING Instituts für gesundheitliche Aufklärung, Peking
• Stephen Whittle (Großbritannien), Professor für Gleichstellungsrecht an der Manchester Metro- politan University, Großbritannien
• Roman Wieruszewski (Polen), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und Leiter des Zentrums für Menschenrechte in Poznan (Posen), Polen
• Robert Wintemute (Kanada und Großbritannien), Professor für Menschenrechte, Fachbereich Recht, King‘s College London, Großbritannien"
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Februar 2017
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17. März 2017
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