Die Yogyakarta-Prinzipien Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (LGBTI)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bezugnehmend auf das Dokument (am Ende des Schreibens sind auszüge aus dem Dokument enthalten):

Die Yogyakarta-Prinzipien
Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität

http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/schriftenreihe/yogyakarta-principles_de.pdf

erbitte ich um folgende Informationen:
1. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes zu Erstellung dieses Dokumentes.
2. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des deutschen Institutes für Menschenrechte zur Erstellung dieses Dokumentes.
3. Gelder und zeitliche Aufwendungen aller anderen Deutschen und Europäischen Behörden zur Erstellung dieses Dokumentes.
4. Alle Anträge und Genehmigungsschreiben zur Bereitstellung von Geld und Mitteln.

Jeglihc

Nachfolgend Auszüge aus der Studie:

"Verantwortlich für die Übersetzung:
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
mit Unterstützung durch Petra Schäfter und das Deutsche Institut für Menschenrechte"

"Gedruckt mit freundlicher Unterstützung durch das Auswärtige Amt"

"Prof. Dr. Heiner Bielefeldt
Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte"

"Professor Michael O’Flaherty, der Berichterstatter des Treffens, hatte erheblichen Anteil am Entwurf und an der Überarbeitung der Prinzipien. Sein Engagement und seine unermüdlichen Anstrengungen trugen maßgeblich zum Erfolg des Projekts bei."

"DIE STAATEN MÜSSEN
A. alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Gründung einer Familie ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Zugang zu Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung (einschließlich Samenspenden);"

"Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Yogyakarta-Prinzipien
• Philip Alston (Australien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtli- che, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Rechtsprofessor an der New York University School of Law, USA
• Maxim Anmeghichean (Republik Moldau), European Region of the International Lesbian and Gay Association – ILGA-Europe
• Mauro Cabral (Argentinien), Wissenschaftler, Universidad Nacional de Córdoba, Argentinien, IGLHRC (International Gay and Lesbian Human Rights Commission)
• Edwin Cameron (Südafrika), Richter, Oberstes Berufungsgericht, Bloemfontein, Südafrika
• Sonia Onufer Corrêa (Brasilien), wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Associação Brasileira In- terdisciplinar de AIDS (AIBA) und Co-Vorsitzende von Sexuality Policy Watch (Co-Vorsitzende des Treffens der Expertinnen und Experten)
• Yakin Ertürk (Türkei), Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frau- en, Professorin am Fachbereich Soziologie der Middle East Technical University, Ankara, Türkei
• Elizabeth Evatt (Australien), ehemals Mitglied und Vorsitzende des Ausschuss der Vereinten Na- tionen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, ehemals Mitglied des Menschenrechts- ausschusses der Vereinten Nationen und Beauftragte der Internationalen Juristenkommission
• Paul Hunt (Neuseeland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Ge- sundheit und Professor am Fachbereich Recht der University of Essex, Großbritannien
• Asma Jahangir (Pakistan), Vorsitzende der pakistanischen Menschenrechtskommission
• Maina Kiai (Kenia), Vorsitzender der kenianischen Menschenrechtskommission
• Miloon Kothari (Indien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf ange- messenes Wohnen
• Judith Mesquita (Großbritannien), Senior Research Officer, Human Rights Centre, University of Essex, Großbritannien
• Alice M. Miller (USA), Hochschulassistentin, School of Public Health (Fachbereich Gesund- heitsversorgung), Co-Direktorin, Menschenrechtsprogramm der Columbia University, USA
• Sanji Mmasenono Monageng (Botsuana), Richterin des Hohen Gerichtshofs (Gambia), Beauf- tragte der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, Vorsitzende der Kommission für Folgemaßnahmen zur Umsetzung der „Robben Island Guidelines“ über
Verbot und Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker)
• Vitit Muntarbhorn ( ailand), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschen- rechtslage in Nordkorea und Rechtsprofessor an der Chulalongkorn University, ailand (Co- Vorsitzender des Treffens der Expertinnen und Experten)
• Lawrence Mute (Kenia), Beauftragter des kenianischen nationalen Menschenrechtsausschusses
• Manfred Nowak (Österreich), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter, Mit- glied der Internationalen Juristenkommission, Professor für Menschenrechte an der Universität Wien und Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte
• Ana Elena Obando Mendoza (Costa Rica), Feministin und Anwältin, Aktivistin für die Men- schenrechte von Frauen, internationale Beraterin
• Michael O’Flaherty (Irland), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, Professor für angewandte Menschenrechte und Co-Direktor des Human Rights Law Centre der University of Nottingham, Großbritannien (Berichterstatter für die Entwicklung der Yogyakarta- Prinzipien)
• Sunil Pant (Nepal), Präsident der „Blue Diamond Society“, Nepal
• Dimitrina Petrova, (Bulgarien), Executive Director von „ e Equal Rights Trust“
• Rudi Mohammed Rizki (Indonesien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Inter- nationale Solidarität, Dozent und Vizedekan für akademische Angelegenheiten des Fachbereichs Recht der University of Padjadjaran, Indonesien
• Mary Robinson (Irland), Gründerin von „Realizing Rights: e Ethical Globalization Initiative“, Präsidentin a. D. der Republik Irland und ehemalige Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte
• Nevena Vuckovic Sahovic (Serbien), Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes und Vorsitzende des Zentrums für Kinderrechte, Belgrad, Serbien
• Martin Scheinin (Finnland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus, Professor für Staats- und Völkerrecht und Direktor des Instituts für Menschenrechte, Åbo Akademi University, Finnland
• Wan Yanhai (China), Gründer des „AIZHI Action Project“ und Leiter des AIZHIXING Instituts für gesundheitliche Aufklärung, Peking
• Stephen Whittle (Großbritannien), Professor für Gleichstellungsrecht an der Manchester Metro- politan University, Großbritannien
• Roman Wieruszewski (Polen), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und Leiter des Zentrums für Menschenrechte in Poznan (Posen), Polen
• Robert Wintemute (Kanada und Großbritannien), Professor für Menschenrechte, Fachbereich Recht, King‘s College London, Großbritannien"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Die Yogyakarta-Prinzipien Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität (LGBTI) [#20291]
Datum
11. Februar 2017 09:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf das Dokument (am Ende des Schreibens sind auszüge aus dem Dokument enthalten): Die Yogyakarta-Prinzipien Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität http://www.hirschfeld-eddy-stiftung.de/fileadmin/images/schriftenreihe/yogyakarta-principles_de.pdf erbitte ich um folgende Informationen: 1. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes zu Erstellung dieses Dokumentes. 2. Gelder und Zeitaufwendungen mit namentlicher Benennung der Mitarbeiter des deutschen Institutes für Menschenrechte zur Erstellung dieses Dokumentes. 3. Gelder und zeitliche Aufwendungen aller anderen Deutschen und Europäischen Behörden zur Erstellung dieses Dokumentes. 4. Alle Anträge und Genehmigungsschreiben zur Bereitstellung von Geld und Mitteln. Jeglihc Nachfolgend Auszüge aus der Studie: "Verantwortlich für die Übersetzung: Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit Unterstützung durch Petra Schäfter und das Deutsche Institut für Menschenrechte" "Gedruckt mit freundlicher Unterstützung durch das Auswärtige Amt" "Prof. Dr. Heiner Bielefeldt Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte" "Professor Michael O’Flaherty, der Berichterstatter des Treffens, hatte erheblichen Anteil am Entwurf und an der Überarbeitung der Prinzipien. Sein Engagement und seine unermüdlichen Anstrengungen trugen maßgeblich zum Erfolg des Projekts bei." "DIE STAATEN MÜSSEN A. alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um das Recht auf Gründung einer Familie ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Zugang zu Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung (einschließlich Samenspenden);" "Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Yogyakarta-Prinzipien • Philip Alston (Australien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtli- che, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Rechtsprofessor an der New York University School of Law, USA • Maxim Anmeghichean (Republik Moldau), European Region of the International Lesbian and Gay Association – ILGA-Europe • Mauro Cabral (Argentinien), Wissenschaftler, Universidad Nacional de Córdoba, Argentinien, IGLHRC (International Gay and Lesbian Human Rights Commission) • Edwin Cameron (Südafrika), Richter, Oberstes Berufungsgericht, Bloemfontein, Südafrika • Sonia Onufer Corrêa (Brasilien), wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Associação Brasileira In- terdisciplinar de AIDS (AIBA) und Co-Vorsitzende von Sexuality Policy Watch (Co-Vorsitzende des Treffens der Expertinnen und Experten) • Yakin Ertürk (Türkei), Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frau- en, Professorin am Fachbereich Soziologie der Middle East Technical University, Ankara, Türkei • Elizabeth Evatt (Australien), ehemals Mitglied und Vorsitzende des Ausschuss der Vereinten Na- tionen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, ehemals Mitglied des Menschenrechts- ausschusses der Vereinten Nationen und Beauftragte der Internationalen Juristenkommission • Paul Hunt (Neuseeland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Ge- sundheit und Professor am Fachbereich Recht der University of Essex, Großbritannien • Asma Jahangir (Pakistan), Vorsitzende der pakistanischen Menschenrechtskommission • Maina Kiai (Kenia), Vorsitzender der kenianischen Menschenrechtskommission • Miloon Kothari (Indien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf ange- messenes Wohnen • Judith Mesquita (Großbritannien), Senior Research Officer, Human Rights Centre, University of Essex, Großbritannien • Alice M. Miller (USA), Hochschulassistentin, School of Public Health (Fachbereich Gesund- heitsversorgung), Co-Direktorin, Menschenrechtsprogramm der Columbia University, USA • Sanji Mmasenono Monageng (Botsuana), Richterin des Hohen Gerichtshofs (Gambia), Beauf- tragte der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker, Vorsitzende der Kommission für Folgemaßnahmen zur Umsetzung der „Robben Island Guidelines“ über Verbot und Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker) • Vitit Muntarbhorn ( ailand), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschen- rechtslage in Nordkorea und Rechtsprofessor an der Chulalongkorn University, ailand (Co- Vorsitzender des Treffens der Expertinnen und Experten) • Lawrence Mute (Kenia), Beauftragter des kenianischen nationalen Menschenrechtsausschusses • Manfred Nowak (Österreich), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter, Mit- glied der Internationalen Juristenkommission, Professor für Menschenrechte an der Universität Wien und Direktor des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte • Ana Elena Obando Mendoza (Costa Rica), Feministin und Anwältin, Aktivistin für die Men- schenrechte von Frauen, internationale Beraterin • Michael O’Flaherty (Irland), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, Professor für angewandte Menschenrechte und Co-Direktor des Human Rights Law Centre der University of Nottingham, Großbritannien (Berichterstatter für die Entwicklung der Yogyakarta- Prinzipien) • Sunil Pant (Nepal), Präsident der „Blue Diamond Society“, Nepal • Dimitrina Petrova, (Bulgarien), Executive Director von „ e Equal Rights Trust“ • Rudi Mohammed Rizki (Indonesien), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Inter- nationale Solidarität, Dozent und Vizedekan für akademische Angelegenheiten des Fachbereichs Recht der University of Padjadjaran, Indonesien • Mary Robinson (Irland), Gründerin von „Realizing Rights: e Ethical Globalization Initiative“, Präsidentin a. D. der Republik Irland und ehemalige Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte • Nevena Vuckovic Sahovic (Serbien), Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes und Vorsitzende des Zentrums für Kinderrechte, Belgrad, Serbien • Martin Scheinin (Finnland), Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus, Professor für Staats- und Völkerrecht und Direktor des Instituts für Menschenrechte, Åbo Akademi University, Finnland • Wan Yanhai (China), Gründer des „AIZHI Action Project“ und Leiter des AIZHIXING Instituts für gesundheitliche Aufklärung, Peking • Stephen Whittle (Großbritannien), Professor für Gleichstellungsrecht an der Manchester Metro- politan University, Großbritannien • Roman Wieruszewski (Polen), Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und Leiter des Zentrums für Menschenrechte in Poznan (Posen), Polen • Robert Wintemute (Kanada und Großbritannien), Professor für Menschenrechte, Fachbereich Recht, King‘s College London, Großbritannien"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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