Diebstahl von ca. 5000 Blanko-Aufenthaltsvignetten beim Ausländeramt Wuppertal

Vermutlich am Freitag, 25. Februar 2005 (gewiss jedenfalls in der Zeit vom 23. Februar 2005 bis zum 2. März 2005), wurden bei einem Einbruch in das Ausländeramt der Stadt Wuppertal rund 5000 Aufenthaltsvignetten (blanko) entwendet. Einige der Vignetten konnten von Einsatzkräften der Polizei im nahegelegenen Fluss Wupper sichergestellt werden. Bitte übersenden Sie mir kosten- und gebührenfrei Antworten auf folgende Fragen:

1. Ist Ihrer Behörde der Vorfall bekannt? Welche Informationen liegen Ihrer Behörde zu diesem Vorfall vor?

2. Wann wurde Ihrer behörde eine Verlustmeldung bezüglich dieser Dokumente übermittelt? Von welcher Stelle wurde die Meldung übermittelt?

3. Wie viele der Dokumente wurden als Verlust, wiederaufgefunden und dauerhaft fehlend gemeldet?

4. Wie ist Ihre Behörde – ggf. in Abstimmung mit anderen Behörden – nach dieser Verlustmeldung verfahren?

5. Wurden Wochen, Monate oder Jahre nach der Tat noch o. g. Dokumente, auch vereinzelt, aufgefunden oder sichergestellt? Wenn ja: Wann, wie oft, wo und wie viele?

6. Wie viele der Dokumente gelten bis heute als verschwunden?

7. Kamen in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit dem Verlust der o. g. Dokumente weitere dem BMI bekannte Dokumente beim Ausländeramt der Stadt Wuppertal oder bei anderen Stellen abhanden? Wenn ja: Wann, wo, wie viele und aus welchem Grund?

8. Sind Ihrer Behörde ähnliche Fälle bekannt, in denen Aufenthaltsvignetten in großem Stil (mehr als 100 örtlich oder zeitlich zugleich oder über Wochen hinweg) entwendet wurden oder abhanden kamen? Wenn ja: Wann, wo und wie viele?

9. Ist Ihrer behörde bekannt, ob seinerzeit abhanden gekommene Aufenthaltsvignetten durch Mittel der Strafverfolgung bzw. der Inlands- oder Auslandsaufklärung von bundesdeutschen Behörden (Bundes-, Landes- und/oder Kommunalbehörden) wiedererlangt werden konnten? Wenn ja: Wann, wie viele und durch welche Stellen?

10. Welche Behörden und Stellen sind nach Wissen Ihrer Behörde im Zusammenhang mit dem eingangs beschriebenen Sachverhalt und den Fragen 1 bis 9 tätigt geworden? Welche Aktenzeichen sind Ihrer Behörde in diesem Zusammenhang bekannt?

Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.

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  • Datum
    12. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Diebstahl von ca. 5000 Blanko-Aufenthaltsvignetten beim Ausländeramt Wuppertal [#7393]
Datum
12. September 2014 12:22
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermutlich am Freitag, 25. Februar 2005 (gewiss jedenfalls in der Zeit vom 23. Februar 2005 bis zum 2. März 2005), wurden bei einem Einbruch in das Ausländeramt der Stadt Wuppertal rund 5000 Aufenthaltsvignetten (blanko) entwendet. Einige der Vignetten konnten von Einsatzkräften der Polizei im nahegelegenen Fluss Wupper sichergestellt werden. Bitte übersenden Sie mir kosten- und gebührenfrei Antworten auf folgende Fragen: 1. Ist Ihrer Behörde der Vorfall bekannt? Welche Informationen liegen Ihrer Behörde zu diesem Vorfall vor? 2. Wann wurde Ihrer behörde eine Verlustmeldung bezüglich dieser Dokumente übermittelt? Von welcher Stelle wurde die Meldung übermittelt? 3. Wie viele der Dokumente wurden als Verlust, wiederaufgefunden und dauerhaft fehlend gemeldet? 4. Wie ist Ihre Behörde – ggf. in Abstimmung mit anderen Behörden – nach dieser Verlustmeldung verfahren? 5. Wurden Wochen, Monate oder Jahre nach der Tat noch o. g. Dokumente, auch vereinzelt, aufgefunden oder sichergestellt? Wenn ja: Wann, wie oft, wo und wie viele? 6. Wie viele der Dokumente gelten bis heute als verschwunden? 7. Kamen in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit dem Verlust der o. g. Dokumente weitere dem BMI bekannte Dokumente beim Ausländeramt der Stadt Wuppertal oder bei anderen Stellen abhanden? Wenn ja: Wann, wo, wie viele und aus welchem Grund? 8. Sind Ihrer Behörde ähnliche Fälle bekannt, in denen Aufenthaltsvignetten in großem Stil (mehr als 100 örtlich oder zeitlich zugleich oder über Wochen hinweg) entwendet wurden oder abhanden kamen? Wenn ja: Wann, wo und wie viele? 9. Ist Ihrer behörde bekannt, ob seinerzeit abhanden gekommene Aufenthaltsvignetten durch Mittel der Strafverfolgung bzw. der Inlands- oder Auslandsaufklärung von bundesdeutschen Behörden (Bundes-, Landes- und/oder Kommunalbehörden) wiedererlangt werden konnten? Wenn ja: Wann, wie viele und durch welche Stellen? 10. Welche Behörden und Stellen sind nach Wissen Ihrer Behörde im Zusammenhang mit dem eingangs beschriebenen Sachverhalt und den Fragen 1 bis 9 tätigt geworden? Welche Aktenzeichen sind Ihrer Behörde in diesem Zusammenhang bekannt? Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Düsseldorf
Ihre Anfrage - Diebstahl im Ausländeramt Wuppertal Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da es sich um einen Sach…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage - Diebstahl im Ausländeramt Wuppertal
Datum
16. September 2014 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,1 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, da es sich um einen Sachverhalt aus dem Jahre 2005 handelt, liegen der Bezirksregierung Düsseldorf keine Unterlagen vor. Vermutlich sind die zuständigen Behörden in Wuppertal (Ausländeramt, Polizei, Staatanwaltschaft, Gericht) in der Lage zu dieser Angelegenheit Auskunft zu geben. Viele Grüße. Jessica Eisenmann __________________________________________________________ [logo_nrw] Büro der Regierungspräsidentin - Pressestelle - Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Fon: + 49 (0) 211 / 475- 2284 Fax: + 49 (0) 211 / 475- 2040 Büro: 285 Email: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.brd.nrw.de<http://www.brd.nrw.de/>