Diebstahl von ca. 5000 Blanko-Aufenthaltsvignetten beim Ausländeramt Wuppertal
Vermutlich am Freitag, 25. Februar 2005 (gewiss jedenfalls in der Zeit vom 23. Februar 2005 bis zum 2. März 2005), wurden bei einem Einbruch in das Ausländeramt der Stadt Wuppertal rund 5000 Aufenthaltsvignetten (blanko) entwendet. Einige der Vignetten konnten von Einsatzkräften der Polizei im nahegelegenen Fluss Wupper sichergestellt werden. Bitte übersenden Sie mir kosten- und gebührenfrei Antworten auf folgende Fragen:
1. Ist Ihrer Behörde der Vorfall bekannt? Welche Informationen liegen Ihrer Behörde zu diesem Vorfall vor?
2. Wann wurde Ihrer behörde eine Verlustmeldung bezüglich dieser Dokumente übermittelt? Von welcher Stelle wurde die Meldung übermittelt?
3. Wie viele der Dokumente wurden als Verlust, wiederaufgefunden und dauerhaft fehlend gemeldet?
4. Wie ist Ihre Behörde – ggf. in Abstimmung mit anderen Behörden – nach dieser Verlustmeldung verfahren?
5. Wurden Wochen, Monate oder Jahre nach der Tat noch o. g. Dokumente, auch vereinzelt, aufgefunden oder sichergestellt? Wenn ja: Wann, wie oft, wo und wie viele?
6. Wie viele der Dokumente gelten bis heute als verschwunden?
7. Kamen in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit dem Verlust der o. g. Dokumente weitere dem BMI bekannte Dokumente beim Ausländeramt der Stadt Wuppertal oder bei anderen Stellen abhanden? Wenn ja: Wann, wo, wie viele und aus welchem Grund?
8. Sind Ihrer Behörde ähnliche Fälle bekannt, in denen Aufenthaltsvignetten in großem Stil (mehr als 100 örtlich oder zeitlich zugleich oder über Wochen hinweg) entwendet wurden oder abhanden kamen? Wenn ja: Wann, wo und wie viele?
9. Ist Ihrer behörde bekannt, ob seinerzeit abhanden gekommene Aufenthaltsvignetten durch Mittel der Strafverfolgung bzw. der Inlands- oder Auslandsaufklärung von bundesdeutschen Behörden (Bundes-, Landes- und/oder Kommunalbehörden) wiedererlangt werden konnten? Wenn ja: Wann, wie viele und durch welche Stellen?
10. Welche Behörden und Stellen sind nach Wissen Ihrer Behörde im Zusammenhang mit dem eingangs beschriebenen Sachverhalt und den Fragen 1 bis 9 tätigt geworden? Welche Aktenzeichen sind Ihrer Behörde in diesem Zusammenhang bekannt?
Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.
Information nicht vorhanden
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Datum12. September 2014
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14. Oktober 2014
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