Dienst-Schusswaffen und deren Verluste bei der sächsischen Polizei
Da ich nicht weiß, wie weit rückwirkend Daten bzw. Zahlen verfügbar sind, möchte ich als vorläufige Eingrenzung den Zeitraum 1.1.2015 - 8.8.2023 anfragen.
- wie oft gehen Schusswaffen für den dienstlichen Gebrauch bei den sächsischen Polizeieinheiten verloren?
- sollte es beim Verlust solcher Schusswaffen eine Vorschrift oder Vorgehensweise zur Prüfung des Vorfalls geben: welchen Inhalt hat diese?
- welche Dienstvorschriften wurden bei vergangenen Vorfällen wie verändert, um künftigen Verlusten vorzubeugen?
- gab es solche Verluste, welche später als Diebstahl / Unterschlagung seitens der Waffen führenden Beamten aufgeklärt werden konnten?
Sollten die angefragten Unterlagen Namen enthalten, erkläre ich mich vorab mit der Schwärzung dieser Namen einverstanden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. August 2023
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12. September 2023
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