Dienst-Schusswaffen und deren Verluste bei der sächsischen Polizei

Da ich nicht weiß, wie weit rückwirkend Daten bzw. Zahlen verfügbar sind, möchte ich als vorläufige Eingrenzung den Zeitraum 1.1.2015 - 8.8.2023 anfragen.

- wie oft gehen Schusswaffen für den dienstlichen Gebrauch bei den sächsischen Polizeieinheiten verloren?
- sollte es beim Verlust solcher Schusswaffen eine Vorschrift oder Vorgehensweise zur Prüfung des Vorfalls geben: welchen Inhalt hat diese?
- welche Dienstvorschriften wurden bei vergangenen Vorfällen wie verändert, um künftigen Verlusten vorzubeugen?
- gab es solche Verluste, welche später als Diebstahl / Unterschlagung seitens der Waffen führenden Beamten aufgeklärt werden konnten?

Sollten die angefragten Unterlagen Namen enthalten, erkläre ich mich vorab mit der Schwärzung dieser Namen einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Peter Stimpel
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da ich nicht weiß, wie…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
Dienst-Schusswaffen und deren Verluste bei der sächsischen Polizei [#285751]
Datum
8. August 2023 17:46
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da ich nicht weiß, wie weit rückwirkend Daten bzw. Zahlen verfügbar sind, möchte ich als vorläufige Eingrenzung den Zeitraum 1.1.2015 - 8.8.2023 anfragen. - wie oft gehen Schusswaffen für den dienstlichen Gebrauch bei den sächsischen Polizeieinheiten verloren? - sollte es beim Verlust solcher Schusswaffen eine Vorschrift oder Vorgehensweise zur Prüfung des Vorfalls geben: welchen Inhalt hat diese? - welche Dienstvorschriften wurden bei vergangenen Vorfällen wie verändert, um künftigen Verlusten vorzubeugen? - gab es solche Verluste, welche später als Diebstahl / Unterschlagung seitens der Waffen führenden Beamten aufgeklärt werden konnten? Sollten die angefragten Unterlagen Namen enthalten, erkläre ich mich vorab mit der Schwärzung dieser Namen einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 285751 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285751/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Stimpel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Dienst-Schusswaffen und deren Verluste bei der sächsischen Polizei [#285751]
Datum
9. August 2023 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Stimpel, beigefügten Bescheid erhalten Sie zu Ihrem Antrag vom 8. August 2023 nach dem Sächsis…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Dienst-Schusswaffen und deren Verluste bei der sächsischen Polizei [#285751]
Datum
8. September 2023 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stimpel, beigefügten Bescheid erhalten Sie zu Ihrem Antrag vom 8. August 2023 nach dem Sächsischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen