Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln zu Gehwegparken

Die Dienst- und Geschäftsanweisungen, die das Thema Gehwegparken behandeln. Insbesondere interessiere ich mich für die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Gehwegparken in den Kölner Außenbezirken geduldet wird.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragte Information lag bereits hier auf Seite 42 vor:
https://fragdenstaat.de/anfrage/alle-di…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • 2 Follower:innen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Amt für öffentliche Ordnung Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln zu Gehwegparken [#288543]
Datum
19. September 2023 11:33
An
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dienst- und Geschäftsanweisungen, die das Thema Gehwegparken behandeln. Insbesondere interessiere ich mich für die Dokumente, aus denen hervorgeht, dass das Gehwegparken in den Kölner Außenbezirken geduldet wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 288543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288543/ Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Automatische Antwort Ihre Mail ist beim Amt für öffentliche Ordnung eingegangen und wird umgehend an die zuständig…
Von
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
19. September 2023 11:34
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist beim Amt für öffentliche Ordnung eingegangen und wird umgehend an die zuständige Abteilung bzw. die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass dieses Postfach montags bis donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr bearbeitet wird. An den Wochenenden/Feiertagen werden die Mails nicht weitergeleitet! In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich an unsere Hotline unter 0221 221 32000 oder, außerhalb der Erreichbarkeit der Hotline, an die Polizei. Datenschutzhinweis: Bitte beachten Sie, dass uns jedwede Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte aufgrund der Datenschutzgrundverordnung untersagt ist. Sollte also ein Dritter für Ihr Anliegen zuständig sein, kontaktieren Sie diesen bitte unmittelbar. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Elsa-Falk-Preis, Jetzt bewerben! www.frauenpreis.koeln]<https://www.stadt-koeln.de/artikel/68518/index.html>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Automatische Antwort [#288543] Guten Tag, bislang ist meine Anfrage von Ihrer Seite leider unbeantwortet gebl…
An Amt für öffentliche Ordnung Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Automatische Antwort [#288543]
Datum
15. Oktober 2023 21:37
An
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bislang ist meine Anfrage von Ihrer Seite leider unbeantwortet geblieben. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die gesetzlich bestimmte Frist für die Beantwortung meiner Anfrage am kommenden Samstag, den 21. Oktober 2023, verstreichen wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Anfrage bis dahin beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 288543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288543/
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Automatische Antwort [#288543] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienst- und Geschäftsanweisung …
An Amt für öffentliche Ordnung Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Automatische Antwort [#288543]
Datum
23. Oktober 2023 09:06
An
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln zu Gehwegparken“ vom 19.09.2023 (#288543) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Der Brief beinhaltet die Aufforderung, meine IFG-Anfrage zu bearbeiten.
An Amt für öffentliche Ordnung Köln Details
Von
Marc Michalsky
Via
Briefpost
Betreff
Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Köln zu Gehwegparken
Datum
29. Oktober 2023
An
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Status
Der Brief beinhaltet die Aufforderung, meine IFG-Anfrage zu bearbeiten.
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Antrag nach dem IFG NRW (288543) Sehr geehrter Herr Michalsky, leider ist Ihre Anfrage bisher nicht bei uns einge…
Von
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW (288543)
Datum
2. November 2023 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Michalsky, leider ist Ihre Anfrage bisher nicht bei uns eingegangen. Ich bitte Sie zukünftige Anfragen an das Postfach 324-Beschwerde@stadt-koeln.de zu senden. Nur so können wir eine fristgerechte Beantwortung garantieren. Die von Ihnen begehrte Information ist bereits auf der Plattform fragdenstaat.de veröffentlich worden. (vgl. §5 Absatz 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW) Näheres hierzu finden Sie unter der Anfragenummer 181837. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Antrag nach dem IFG NRW (288543) [#288543] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf…
An Amt für öffentliche Ordnung Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW (288543) [#288543]
Datum
2. November 2023 16:21
An
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf das Dokument. Dass meine Anfrage bisher nicht bei Ihnen eingegangen sein soll, kann ich angesichts der Eingangsbestätigung, die den Absatz »Ihre Mail ist beim Amt für öffentliche Ordnung eingegangen und wird umgehend an die zuständige Abteilung bzw. die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet.« enthält, nicht nachvollziehen. Das finde ich mehr als irreführend. Auch handelt es sich bei einer IFG-Anfrage nicht unbedingt um eine Beschwerde, weswegen mich der Verweis auf die alternative E-Mail-Adresse 324-beschwerde@stadt-koeln.de wundert. Ich finde, Sie sollten dies zum Anlass nehmen, eine Änderung Ihrer behördeninternen Abläufe anzuregen. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 288543 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Amt für öffentliche Ordnung Köln
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst er…
Von
Amt für öffentliche Ordnung Köln
Betreff
Ein Hinweis zu Ihrem Anliegen
Datum
2. November 2023 16:22
Status
image002.jpg
15,8 KB


Vielen Dank für Ihre Nachricht! Bei allgemeinen Hinweisen für den Verkehrsdienst erhalten Sie so bald wie möglich eine Rückmeldung. Das Beschwerdemanagement ist Mo.-Do. von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Eine automatische Weiterleitung Ihrer Mail an die Außendienstmitarbeitenden außerhalb dieser Zeiten erfolgt nicht. Möchten Sie einen konkreten Parkverstoß melden? -> Link: Servicetelefon Verkehrsdienst<https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/servicetelefon-einsatzleitzentrale-des-ordnungsdienstes-verkehrsdienstes> -> Link: schriftliche Anzeige von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen<https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=32-F68_file_AnzVerkW&formtecid=3&areashortname=send_html> Bitte nutzen Sie diese Kommunikationswege - anonyme Hinweise werden nicht verfolgt. [cid:image002.jpg@01D99DD8.4EBDAB10] Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Köln gem. Art. 13 DSGVO: Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Köln, Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 0221-2210. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung der Rechtmäßigkeit verarbeitet, um Ihre Beschwerde hinreichend beantworten zu können, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 OBG NRW. Gegebenenfalls ist eine Weitergabe Ihrer Daten innerhalb der Stadtverwaltung notwendig, um eine zielführende Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten. Nach Abschluss der Bearbeitung werden Ihre Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel werden die Unterlagen nach drei Jahren gelöscht. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung. Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter folgendem Kontakt: Stadt Köln, Datenschutzbeauftragter, Stadthaus Deutz – Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-22509. Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten richten Sie bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [Kölner Museumsnacht am 4. November 2023]<https://www.museumsnacht-koeln.de/>