Dienstanweisung bei Quarantäneverstößen

Die Dienstanweisung wie mit Quarantäneverstößen umgegangen werden soll, insbesondere wann und wo eine Zwangsunterbringung stattfinden muss.
Ich stütze mich dabei auf folgende Antwort der Landesregierung (https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10266.pdf), wonach bei insgesamt 10 Quarantäneverstößen in Bielefeld nur 5 Zwangsunterbringungen angeordnet wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dienstanweisung bei Quarantäneverstößen [#193626]
Datum
27. Juli 2020 19:10
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dienstanweisung wie mit Quarantäneverstößen umgegangen werden soll, insbesondere wann und wo eine Zwangsunterbringung stattfinden muss. Ich stütze mich dabei auf folgende Antwort der Landesregierung (https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-10266.pdf), wonach bei insgesamt 10 Quarantäneverstößen in Bielefeld nur 5 Zwangsunterbringungen angeordnet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193626/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Bielefeld
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt in Bielefeld keine Dienstanweisung zum Verfahren bei Quarantäneverstößen. De…
Von
Gesundheitsamt Bielefeld
Betreff
AW: Dienstanweisung bei Quarantäneverstößen [#193626]
Datum
28. Juli 2020 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt in Bielefeld keine Dienstanweisung zum Verfahren bei Quarantäneverstößen. Der Umgang mit Quarantäneverstößen richtet sich nach dem Einzelfall und die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. In einigen Fällen wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meines Wissens heißt pflichtgemäßes Ermessen, dass die Kriterien für die Entscheidun…
An Gesundheitsamt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dienstanweisung bei Quarantäneverstößen [#193626]
Datum
4. August 2020 08:48
An
Gesundheitsamt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meines Wissens heißt pflichtgemäßes Ermessen, dass die Kriterien für die Entscheidung nachvollziehbar sein müssen. Daher würde ich Sie bitten mir den Kriterienkatalog zuzuschicken nachdem Sie bei Quarantäneverstößen handeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193626/